Beschlussvorlage - 0850/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) über die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2006 der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zu.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 17.11.2006.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt


 
In seiner Sitzung am 16.10.2006 fasste der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) folgenden Beschluss:

 

 

Beschluss:

 

Der Verwaltungsrat der AöR SEH weist den Vertreter der SEH in der Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung bestellt als Prüferin für den Jahresabschluss 2006 die

 

FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft     
Tillmannstr. 4
58135 Hagen

 

 

Begründung:

 

Nach § 12 Abs. 4 der Unternehmenssatzung der HEG sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Unternehmens zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Gem. § 10 Abs. 1 Ziff. 5 der Satzung der HEG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss.

 

Die Jahresabschlüsse der bisherigen Wissenspark Entwicklungsgesellschaft in Hagen mbH (WEG) hat die FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT GMBH geprüft. Um einen möglichst reibungslosen Übergang der Gesellschaft zu gewährleisten sollte diese Gesellschaft auch den ersten Jahresabschluss nach Wiederaufnahme des operativen Geschäftes prüfen.

 

Gem. § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der SEH AöR entscheidet der Verwaltungsrat über Weisungen an Vertreter des Kommunalunternehmens in Organen von Beteiligungsunternehmen, an denen das Kommunalunternehmen mit mehr als 25 % beteiligt ist. Die Entscheidung des Verwaltungsrates bedarf wiederum der Zustimmung des Rates (§ 8 Abs. 2 der Satzung der SEH AöR).

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Prüfungsgesellschaft keine Bedenken.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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26.10.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen