Beschlussvorlage - 0815/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu 1. :

 

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehö­renden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 79 – Im Spieck nebst der Begründung vom 25.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestand­teil der Niederschrift.

 

 

Zu 2.

 

a)            Der Rat beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Beschlusses vom 08.10.2002 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausge­häng­ten Plan eindeutig dargestellt.

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/02 (551) – Im Spieck nebst der Begründung von 26.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gülti­gen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwürfe mit den jeweiligen Begründungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich der FNP-Teiländerung

 

Der Geltungsbereich beinhaltet die Fläche des ehemaligen EGA-Geländes und liegt zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße, eine kleine Teilfläche östlich der Straße Im Kley und eine Teilfläche südlich der Möllerstraße bis zum Elseyer Dorf­platz.

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bereich zwischen der Möllerstraße im Norden, der Ostfeldstraße im Süden, der Lindenbergstraße im Westen und der Straße Im Spieck im Osten. Das Plangebiet liegt in Flur 32 und beinhaltet die Flurstücke: 86 (tlw), 87-94, 224, 225, 331 (tlw) 341, 342.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im I.Quartal 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

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Sachverhalt

Nach der Erarbeitung der erforderlichen Gutachten liegt jetzt der Bebauungsplanentwurf zum Beschluss zur Öffentlichen Auslegung vor.

 

Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Bereich Möllerstraße – Im Spieck in Gemischte Baufläche geändert. Für dieses Änderungsverfahren soll ebenfalls die öffentliche Auslegung beschlossen werden.


 
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.10.2002 die Einleitung des Be­bauungsplanverfahrens Nr. 10/02 ( 551) – Wohnbebauung im Spieck – beschlossen.

Durch die Aufgabe des Gewerbebetriebes (ehem. EGA) im Ortskern von Hohenlimburg-Elsey steht das Betriebsgelände zur Disposition. Die Fläche mit einer Größenordnung von ca. 10.000 m² stellt ein Potential für die weitere Entwicklung von Elsey dar.

Ziel des eingeleiteten Verfahrens war, mit der Aufstellung des Bebauungsplans die pla­nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Erschließung und Bebauung des Betriebsgeländes entsprechend der Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche zu schaffen.

Im Zuge der vorbereitenden Planung hat sich aufgrund der vorhandenen Situation (Alt­lasten, Topograhie) auf dem ehemaligen Betriebsgrundstück gezeigt, dass das Plange­biet nicht bzw. nur eingeschränkt für eine ausschließliche Wohnfolgenutzung geeignet ist. Es ist zu befürchten, dass mit dieser Zielnutzung das Gelände mittel- und langfristig als Industriebrache liegen bleiben wird.

Weitergehende alternative Nutzungsüberlegungen unter Einbeziehung eines Projekt­entwicklers haben nach Analyse der Einzelhandelssituation erkennen lassen, dass hier unmittelbar vor Ort ein zusätzliches Angebot für die umliegenden Wohnquartiere ge­schaffen werden könnte.

Dieses Konzept ist zwischenzeitlich konkretisiert worden. Im Ergebnis soll hier als Kernnutzung der ehemals industriell-gewerblich genutzten Immo­bilie ein großflächiger Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche (VK) von ca. 1.200 m² sowie ein weiterer Fachmarkt mit ca. 300 m² VK angesiedelt werden. Die aufstehenden Gebäude sollen weitestgehend abgerissen werden. Für die insgesamt gewerbliche Nut­zung sollen ca. 80 Stellplätze errichtet werden, die von der Lindenbergstraße erschlos­sen werden.

Im hinteren Bereich, erschlossen von der Straße “Im Spieck”, soll die vorhandene Wohnbebauung ergänzt werden.

 

Mit dem Ratsbeschluss am 28.11.2005 zur Änderung/Ergänzung des städtebaulichen Zielsetzung von Wohnen in Einzelhandelseinrichtungen, Büro-Dienstleistung und Woh­nen soll die Ansiedlung eines Vollsortimenters auf dem ehemaligen EGA-Gelände er­möglicht werden.

Die Änderung der o.g. Zielsetzung hatte zur Folge, dass parallel zum Bebauungsplanver­fahren das  FNP- Teiländerungsverfahren erforderlich wird.

Im gültigen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.

Dementsprechend ist die Darstellung dieses Bereiches im Flächenutzungsplan von Wohnbaufläche in gemischte Baufläche anzupassen, um die Realisierung der entsprechen­der Vorhaben zu ermöglichen.

Gleichzeitig soll mit diesem FNP-Teiländerungsverfahrens der Gesamtbereich der Geschäftslage an der Möllerstraße generell in die Gemischte Baufläche einbezogen werden.

 

Zur Erfassung der umweltrelevanter Auswirkungen des Projekts hat bereits ein “Sco­pingtermin” mit den Fachämtern und Behörden stattgefunden. Die im Ergebnis dieses Termins benannten erforderlichen Gutachten wurden vom Projektträger auf dessen Kosten in Auftrag gegeben und liegen jetzt vor.

Die Bürgeranhörung hat am 04.04.2006 stattgefunden. Das Protokoll ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Als nächster Verfahrensschritt wird nach dieser Gremienrunde die öffentliche Auslegung durchgeführt.

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Beschlüsse

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31.10.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.)   Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen.

 

2.)   Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Verwaltung zu beauftragen, eine neue Planung vorzulegen, in der der zu renaturierenden Bereich am “Elseyer Bach” um ca. 2,50 m erweitert wird.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        13

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         0

 

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02.11.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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07.11.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen