Beschlussvorlage - 0767/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Änderung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei wird an gesetzliche und innerbetriebliche Neuregelungen angepasst.

 


 

 
 

 


Ziel der vorliegenden Neufassung der Gebührenordnung für die HagenMedien Stadtbücherei ist es, durch neue und modifizierte Angebote weitere Kundinnen und Kunden für die Stadtbücherei zu gewinnen. Durch die verstärkte Nutzung sollen in der Folge erhöhte Einnahmen im Sinne der Haushaltskonsolidierung erzielt werden.  

Konkrete Angaben über die erwartete Höhe der Einnahmen können noch nicht genannt werden, da die Reaktionen der Kundinnen und Kunden auf die neuen Angebote nicht absehbar sind.

 

 

§ 1 – Benutzungsgebühr

 

Ø      Superausweis: 70,- €. Die Inhaberinnen und Inhaber eines Superausweises sind berechtigt, kostenpflichtige Medien aus  Sonderbeständen (nach § 6 dieser Gebührenordnung) ohne zusätzliche Kosten zu entleihen. Pro Besuch der Stadtbücherei ist die Ausleihe auf je 3 Medien der unterschiedlichen Angebote der Sonderbestände beschränkt.

 

Ø      Elternausweis: Eltern minderjähriger Kinder unter 7 Jahren erhalten die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Elternausweis ausstellen zu lassen. Dieser Ausweis berechtigt lediglich zur Ausleihe der in der Kinderabteilung angebotenen Medien.

 

Der “Superausweis” sowie der “Elternausweis” sind neue Angebote zur Nutzung der HagenMedien Stadtbücherei. Der “Superausweis” bietet die Möglichkeit, durch Zahlung einer erhöhten Jahresgebühr ansonsten kostenpflichtige Medien aus Sonderbeständen in einem vorgegebenen Rahmen kostenfrei zu entleihen. Damit erhöht die Stadtbücherei ihre Attraktivität für alle Kundinnen und Kunden, die gern und viel neue Medien entleihen.

 

Mit dem “Elternausweis” leistet die Stadtbücherei einen Beitrag zur Leseförderung:

Da Kinder unter 7 Jahren aus rechtlichen Gründen keinen eigenen Ausweis zur Nutzung der Stadtbücherei bekommen können, müssen sich die Eltern anmelden.

Der “Elternausweis” soll für diese Eltern die Möglichkeit schaffen, bestimmte Mediengruppen aus der Kinderabteilung (Bilderbücher etc.) kostenlos auszuleihen.  Erhofft wird, dass die Eltern sich vom sonstigen Angebot der Bücherei anregen lassen und die Jahresgebühr für Erwachsene zahlen/einen Familienausweis erwerben, wenn sie auch andere Medien entleihen wollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2 - Tagesausweis

 

Mit der Vorlage eines Lesegutscheins besteht die Möglichkeit, einen kostenlosen Tagesausweis zu erhalten. Dieser Ausweis berechtigt zu einer einmaligen Ausleihe von 5 Medien ohne Verlängerungsmöglichkeit.

 

Der kostenlose Tagesausweis dient der Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden für die HagenMedien Stadtbücherei. Ein “Schnupperangebot” soll Lust auf die Nutzung der Büchereiangebote machen und im Rahmen von Aktionen zur Kundengewinnung vermarktet werden.

 

 

§ 4 - Versäumnisgebühren

 

Für die Ausleihe über die Leihfrist hinaus wird eine Versäumnisgebühr erhoben.

 

Sie beträgt für Erwachsene je Medieneinheit, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr pauschal

 

mit Beginn der 1. Überschreitungswoche

(unter Einräumung eines Karenztages)............................................................1,50 €

mit  Beginn der 3. Überschreitungswoche ......................................................3,00 €

mit Beginn der  5. Überschreitungswoche ......................................................6,00 €

mit Beginn der  7. Überschreitungswoche ....................................................12,00 €

 

 

Im Bereich der Versäumnisgebühren wird die bisher geltende einwöchige Karenzwoche auf einen Karenztag verkürzt. Damit soll erreicht werden, dass die Medien nach Ablauf der Leihfrist schneller zurückgegeben werden und für andere Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei zur Nutzung zur Verfügung stehen.

 

 

§ 9 - Veranstaltungen

 

Für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen kann der/die Leiter/Leiterin der Stadtbücherei eine Gebühr zwischen 3,- € und 20,- € festlegen.

 

Der bisherige Rahmen von 3,- € bis 10,- € wird auf 20,- € erweitert, um auch Veranstaltungen, deren Kosten höher liegen, teilweise oder ganz refinanzieren zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 12 - Sonderregelungen

 

 

In begründeten Einzelfällen kann der/die Leiter/Leiterin der Stadtbücherei von den vorstehenden Regelungen abweichende Befreiungen, Ermäßigungen oder Ratenzahlungen bewilligen.

 

Für konkret benannte Maßnahmen zur Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden  kann der/die Leiter/Leiterin der Stadtbücherei von den vorstehenden Regelungen abweichende Befreiungen und Ermäßigungen bewilligen.

 

Die HagenMedien Stadtbücherei plant Aktionen zur Kundengewinnung wie beispielsweise “Leser werben Leser”. Um für solche Aktionen attraktive Konditionen schaffen zu können, ist die oben stehende Regelung erforderlich.

 

 

 

§ 13 - Inkrafttreten

 

1. Diese Gebührenordnung tritt am 01.12.2006 in Kraft.

 

2. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Stadtbücherei Hagen vom

    01.07.2005 außer Kraft.

 

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Auswirkungen

x

 Finanzielle Auswirkungen sind noch nicht bezifferbar!

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

24.10.2006 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

Erweitern

26.10.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen