Beschlussvorlage - 0737/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das 80. FNP – Teiländerungsverfahren – Windenergieanlage südlich Niggenbölling – einzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein FNP – Änderungsverfahren zur Anhebung der festgesetzten Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen von derzeit 100 m auf 125 m durchzuführen.

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Sachverhalt

FNP - Verfahrenseinstellung aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften, wodurch die beantragte Errichtung der Windkraftanlage ausgeschlossen wird.

FNP – Änderungsverfahren mit der Zielsetzung einleiten, für Windkraftanlagen die derzeit geltende Höhenbeschränkung auf 125 m anzuheben.


 
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu og. FNP – Teiländerung wurde im Rahmen der Planoffenlage vom Landesbetrieb Wald und Holz NW (ehemals Forstamt Schwerte) auf die zwischenzeitlich erfolgte Novellierung des Windenergieerlasses Bezug genom­men, danach kann die geplante Windenergieanlage die geforderten Waldabstände bei weitem nicht einhalten. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage ist die Errichtung dieser Wind­energieanlage nicht genehmigungsfähig.

 

Daher ist dieses FNP – Teiländerungsverfahren einzustellen.

 

 

Gegenüber der Stadt Hagen hat der Antragsteller bekräftigt, dass er bei Nichtgenehmi­gungsfähigkeit der og. Windenergieanlage, einen Antrag auf Aufstockung der bereits in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Neuanlage vorhandene Windenergieanla­ge auf 125 m Höhe stellen wird. Auch diese Aufstockung einer vorhandenen Wind­energieanlage wäre aufgrund der einzuhaltenden Waldabstände und der in der 55. FNP – Teiländerung festgesetzten Höhenbeschränkung auf 100 m nicht genehmigungsfähig.

Die Forstbehörde hat jedoch signalisiert, das sie eine Aufrüstung der vorhandenen Anlage auf 125 m zustimmen würde.

 

Die Verwaltung steht dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüber, da

 

§         das Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigt würde (die benachbarte Anlage hat bereits 125 m Höhe)

§         aufgrund der begrenzten Zahl von Standorten im Stadtgebiet, das Windenergiepotential effektiver genutzt werden könnte

§         weitere Anlagen im Hagener Süden bereits die 100 m Grenze überschreiten.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes die festgesetzte Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen generell von 100 m auf 125 m anzuheben.

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Beschlüsse

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25.10.2006 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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31.10.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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02.11.2006 - Umweltausschuss - zurückgezogen

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09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - vertagt