Beschlussvorlage - 0812/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp - nach § 12 BauGB (Baugesetzbuch)hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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31.10.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.11.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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07.11.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.11.2006
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Beschlussvorschlag
Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 13.09.2006 auf
Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/06 (585)
- Im Klosterkamp - gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt
gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich/Plangebiet:
Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet
Hagen-Hohenlimburg nördlich des Lennebades zwischen der Straße Im Klosterkamp
und der Lenne.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt wird der Scopingtermin durchgeführt, so dass voraussichtlich nach Erstellung aller erforderlichen Gutachten der Beschluss zur Öffentliche Auslegung im II. Quartal 2007 gefasst werden kann.
Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Der Stadt Hagen liegt ein Antrag auf Einleitung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB vom 13.09.2006 vor.
Es ist vorgesehen ein dreigeschossiges Gebäude
mit einer Grundfläche von ca. 13 m x 20 m zu errichten, in dem 2 gewerbliche
Nutzungseinheiten und eine Wohneinheit untergebracht werden sollen. An der
nördlichen Grundstücksgrenze sollen ausreichend Stellplätze und Garagen
angeordnet werden.
Der für diesen Bereich rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 7 Grünfläche Lennepark – Bleichstraße – Im
Klosterkamp setzt hier Öffentliche Grünfläche fest. Eine Realisierung des o.g.
Vorhabens ist nach diesem Planungsrecht nicht möglich.
Aus diesem Grund ist über die Einleitung eines
Planverfahrens zu entscheiden.
Die Stadt Hagen hat im Jahre 1988 nicht von ihrem
Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und so haben die Antragsteller das Flurstück 247
mit dem aufstehenden Gebäude “Im Klosterkamp 30” erworben. Dieses
deutet daraufhin, dass das damalige Ziel (1965) einer Erweiterung der
städtischen Grünfläche von der Stadt Hagen nicht mehr verfolgt wird.
