Beschlussvorlage - 0678/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Informationsbroschüre zu erstellen und über die Gesundheitskonferenz der Hagener Bevölkerung zugänglich zu machen.

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt, auf der Grundlage der Radon-Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz im Stadtgebiet den Untersuchungsumfang für potentiell betroffene öffentlichen Gebäude zu bestimmen und in Abstimmung mit dem Gutachter Messungen durchzuführen. Mit der Vorlage möchte die Verwaltung über die bisherigen Untersuchungsergebnisse sowie den Stand der Sanierungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden informieren.

 

Insgesamt wurden 16 Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten untersucht. Die überwiegende Mehrzahl der betrachteten Räume weist Radonkonzentrationen von weniger als 100 Bq/m³ auf. In fünf Räumen wird der angestrebte Zielwert von 100 Bq/m³ überschritten, davon in drei Räumen allerdings nur geringfügig. In der Heideschule in Hohenlimburg wurden 230 Bq/m³ gemessen. Der Spitzenwert in der Realschule Emst (Raum E5) liegt bei 1.500 Bq/m³.

 

Die hohe Radonkonzentration in der Realschule machten unmittelbares Handeln erforderlich. Insofern wurden bereits direkt bei Bekannt werden der Untersuchungsergebnisse weitere Empfehlungen an die Schule ausgesprochen. Zusätzlich wurden in allen von Personal und/oder Schülern genutzten Räumen im Keller und Erdgeschoss Radonmessungen durchgeführt und in Räumen mit erhöhten Konzentrationen die Radoneintrittspfade ermittelt. Diese Untersuchungen wurden auf die in unmittelbarer Nachbarschaft der Realschule liegenden Grundschule Emst ausgedehnt.

 

Die vorgefundenen Radonkonzentrationen in der Realschule Emst machten lt. Gutachter eine Sanierung der hochbelasteten Räume erforderlich. Zur nachhaltigen Reduzierung der Radonkonzentrationen wurde die Herstellung einer vollständigen Dichtungsebene zwischen Bodenplatte und Wandaufbau sowie die Beseitigung der Bauschäden im erdberührten Mauerwerk (aufsteigende Feuchtigkeit) empfohlen. Da im Erdboden eine starke Radonquelle (> 20.000 Bq/m³) vorhanden ist und sich der Zustand der Bausubstanz verändern kann, empfiehlt der Gutachter bei dem anstehenden Umbau der Grundschule Emst, ebenfalls eine Sanierung der Dichtungsebene durchzuführen. Unter Vorsorgeaspekten sollte hier auch über die Installation einer kontrollierten Raumbelüftung nachgedacht werden.

 

Mit den Sanierungsarbeiten in der Grundschule Emst wurde bereits während der Sommerferien begonnen. Parallel dazu wurden in der Realschule Emst Kernbohrungen durchgeführt, die Hinweise auf einen erhöhten Sanierungsbedarf ergaben. Die Ausschreibungen für die Sanierungsarbeiten wurden umgehend veranlasst. Voraussichtlich dauern die Sanierungsarbeiten des 1. Sanierungsabschnittes bis zur 43. KW an.

 

Der Gutachter empfiehlt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten entsprechende Kontrollmessungen durchzuführen. Ferner wird empfohlen, in Gebäuden vergleichbarer Nutzung, unabhängig von der Art der Trägerschaft, Radonmessungen zur Überprüfung gesundheitlicher Risiken der betreuten Personen sowie der Angestellten durchzuführen. Darüber hinaus wird empfohlen, insbesondere die Bewohner älterer Häuser mit Wohnnutzung im erdberührten Bereich über die Risiken  erhöhter Radonkonzentration in der Wohnraumluft zu informieren.

 


1.     

 
Ausgangspunkt für Radonuntersuchungen im Stadtgebiet

 

Für die Stadt Hagen lagen bereits im Jahr 2004 Radonuntersuchungen des Bundes vor, die Anlass für weiteres Handeln boten. Die Firma Kemski&Partner wurde von der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) beauftragt, diese Untersuchungsergebnisse unter dem Gesichtspunkt von möglicher Weise notwendigen Planungs- und Sanierungsmaßnahmen zusammenzustellen und zu bewerten. Grundlage der Bewertung war das derzeit im Entwurf vorliegende "Radonschutzgesetz" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

 

Seitens des Gutachters wurde der Stadt geraten, insbesondere in Arealen mit unterkarbonischen Ablagerungen, die dem Radonvorsorgegebiet III (Radonkonzentrationen > 100 kBq/m³) zugeordnet werden, Raumluftmessungen in Gebäuden mit "sensibler" Nutzung (z.B.: Schulen, Kindergärten, Büros in Öffentlichen Gebäuden) durchzuführen (siehe Drucksachen Nr. 0253/ 2005).

 

 

2.      Untersuchungsobjekte und  Ergebnisse

 

Aus einer Vorschlagsliste der Verwaltung von 30 Objekten wurde in Absprache mit dem Gutachter eine Auswahl von 16 öffentlichen Gebäuden getroffen, die im Bereich der o.g. geologischen Einheiten liegen. Es wurden ausschließlich von Kindern bzw. Jugendlichen genutzte Einrichtungen beprobt.

 

Die Bewertung der Gesundheitsgefährdung erfolgte auf der Grundlage einer Dosisabschätzung[1]. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die daraus resultierenden Gutachterempfehlungen. Die Messwerte sind in Tabelle 2 auf der nächsten Seite zusammengestellt.

 

Tabelle 1:

 

Gebäude < 100 Bq/m³

Heideschule Hlbg. = 230 Bq/m³

Realschule Emst = 1500 q/m³

Messwert im Normalbereich

erhöhter Messwert

stark erhöhter Messwert

kein zusätzliches Risiko

geringes zusätzliches Risiko

deutliches zusätzliches Risiko

keine Maßnahme erforderlich

mittelfristige Maßnahmen in Erwägung ziehen - kein akuter Handlungsbedarf

unmittelbares Handeln notwendig

gilt bei gleicher Bauweise auch für andere Räume

kein Hinweis auf nicht-geogene Radonquelle

kein Hinweis auf nicht-geogene Radonquelle

Aussagen gelten auch für Messwerte Käthe-Kollwitz-Berufskolleg und kaufmännisches Berufskolleg (leicht erhöhte Werte 100 bzw. 110 Bq/m³)

Aussage gilt für Heideschule in Hohenlimburg

Aussage gilt für Realschule Emst

 

Tabelle 2 :

 

Radonaktivitätskonzentrationen in Schulen und Kindergärten in Hagen

 

 

 

 

 

 

Die überwiegende Mehrzahl der betrachteten Räume (24 Räume, ca. 83%) weist Radonkonzentrationen von weniger als 100 Bq/m³ auf. In fünf Räumen wird der

angestrebte Zielwert von 100 Bq/m³ überschritten, davon in drei Räumen allerdings nur geringfügig. In der Heideschule in Hohenlimburg wurden 230 Bq/m³ gemessen. Der Spitzenwert in der Realschule Emst (Raum E5) liegt bei 1.500 Bq/m³. 

 

Die beiden Gebäude mit Messwerten über 200 Bq/m³ liegen über den mitteldevonischen Massenkalken, die im Stadtgebiet weit verbreitet sind. Die in Hagen vorgefundenen Ergebnisse decken sich mit Untersuchungen aus anderen Regionen Europas. Insofern bestätigen die Ergebnisse die getroffene geologische orientierte Vorauswahl.

 

In allen Räumen mit Radonkonzentrationen unter 100 Bq/m³ sind Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration nicht notwendig. Ein zusätzliches Risiko der betroffenen Personen kann aufgrund der vorliegenden epidemiologischen Studien ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die beiden Räume mit 100 und 110 Bq/m³.

 

Der Messwert von 230 Bq/m³ in der Heideschule in Hohenlimburg erfordert mittelfristige Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration. Aufgrund der Höhe der Belastung besteht nur ein geringes zusätzliches Risiko, akutes Handeln ist lt. Gutachter nicht erforderlich.

 

In der Realschule Emst wurden im Raum E5 mit 1.500 Bq/m³ Messwerte gefunden, die lt. Gutachter allerdings ein sofortiges Handeln erforderlich machten. Insofern wurden direkt nach Bekannt werden der Untersuchungsergebnisse weitere Empfehlungen an die Schule ausgesprochen. Zusätzlich wurden in allen von Personal und/oder Schülern genutzten Räumen im Keller und Erdgeschoss Radonmessungen durchgeführt und in Räumen mit erhöhten Konzentrationen die Radoneintrittspfade ermittelt. Diese Untersuchungen wurden auf die in unmittelbarer Nachbarschaft der Realschule liegenden Grundschule Emst ausgedehnt.

Die vorgefundenen Radonkonzentrationen in der Realschule Emst machen eine Sanierung der hochbelasteten Räume E5, Textilraum und Werkraum I innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr erforderlich. Aus Sicht der Gutachter können die Räume in der Zeit bis zur Sanierung weiterhin als Unterrichtsräume genutzt werden, es ist allerdings auf eine ausreichende Lüftung zu achten. Zur nachhaltigen Reduzierung der Radonkonzentrationen wurden vom Gutachter insbesondere die Herstellung einer vollständigen Dichtungsebene zwischen Bodenplatte und Wandaufbau sowie die Beseitigung der Bauschäden im erdberührten Mauerwerk (aufsteigende Feuchtigkeit) empfohlen.

 

Die in der Grundschule Emst unter Nutzungsbedingungen vorgefundenen Radonkonzentrationen von knapp über 100 Bq/m³ machen eine Sanierung des Klassenraums aus Sicht der Gutachter nicht dringend erforderlich. Da im Erdboden allerdings eine starke Quelle (> 20.000 Bq/m³) vorhanden ist und sich der Zustand der Bausubstanz verändern kann, empfiehlt der Gutachter bei dem anstehenden Umbau der Grundschule ebenfalls eine Sanierung der Dichtungsebene durchzuführen. Unter Vorsorgeaspekten empfiehlt der Gutachter auch über die Installation einer kontrollierten Raumbelüftung nachzudenken.

 

 

3.      Stand der Sanierungsarbeiten

 

Im Zuge der anstehenden Umbaumaßnahmen zur "Offenen Ganztagsschule" in der Grundschule Emst wurde mit der Sanierung der Klassenräume in den Sommerferien begonnen und zwischenzeitlich abgeschlossen. So wurde die Bodenplatte im Bereich des Wandanschlusses in einer Breite von ca. 40 cm auf der gesamten Länge bis auf die vorhandene Sperrschicht aufgeschnitten. Bis in einer Höhe von ca. 30 cm wurde der vorhandene Wandputz abgeschlagen und der vorhandene Estrich wurde vorsichtig, ohne die Sperrschicht zu beschädigen, demontiert. Eine neue Dampfsperre wurde vollflächig mit der vorhandenen Dampfsperre verklebt und bis auf 30 cm Höhe an der Wand hochgezogen. Anschließend wurde die Wand im Bereich der Sperrschicht wieder verputzt. Der Boden wurde mit Gussasphalt ausgefüllt und ein neuer Fußbodenbelag verlegt. Die Maßnahmen wurden mit dem Gutachter abgestimmt.

 

Die Sanierungsmaßnahmen wurden analog in der Realschule Emst durchgeführt. Geplant ist, den 1. Sanierungsabschnitt im Kellerbereich durchzuführen. Im Anschluss daran wurde die Sanierung in den Räumen des Erdgeschosses durchgeführt. Die Sanierungsarbeiten wurden zwischenzeitlich abgeschlossen.

           

Der Gutachter empfiehlt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten Kontrollmessungen durchzuführen. Die wird durch die GWH veranlasst.

 

 

4.      Weitergehende Empfehlungen

 

Die Radon-Untersuchungen haben bestätigt, dass die Radonquelle für die erhöhten Konzentrationen eindeutig im Baugrund zu finden ist. Insofern ist in Gebäuden über den bekannten geologischen Einheiten ein erhöhtes Risiko für hohe Radonkonzentrationen zu erwarten. Der Gutachter empfiehlt deshalb, in Gebäuden vergleichbarer Nutzung, unabhängig von der Art der Trägerschaft, Radonmessungen zur Überprüfung gesundheitlicher Risiken der betreuten Personen sowie der Angestellten durchzuführen. Ferner wird empfohlen, insbesondere die Bewohner älterer Häuser mit Wohnnutzung im erdberührten Bereich über die Risiken  erhöhter Radonkonzentration in der Wohnraumluft zu informieren.

 

Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 30.6.2005 wird die Verwaltung im Rahmen der Gesundheitskonferenz eine Informationsveranstaltung zum Thema "Radon" durchführen. Des weiteren wird in der Arbeitsgruppe "Gesunde Stadtentwicklung" ein Flyer zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] Unter Berücksichtigung eines Dosiskonversionsfaktors für Wohnräume (ICRP 65, 1994) von

2,43 x 10-6  mSv pro Bq x h errechnet sich unter der Annahme einer Aufenthaltsdauer von 1200 Stunden eine zusätzliche maximale Dosis für Erwachsene bei 230 Bq/m³  von 0,7 mSv/a bzw. von 4,4 mSv/a bei 1500 Bq/m³.  Für Kinder liegt der Faktor um das 1,5 - 2-fache höher.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

02.11.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

08.11.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Flyer zu erstellen und über die Gesundheitskonferenz der Hagener Bevölkerung zugänglich zu machen.

 

 

Änderung: Das Wort „Informationsbroschüre“ wurde ersetzt durch „Flyer“.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Erweitern

14.11.2006 - Schulausschuss

Reduzieren

28.11.2006 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft stimmt folgendem Beschlussvorschlag zu:

 

1.      Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Flyer zu erstellen und über die Gesundheitskonferenz der Hagener Bevölkerung zugänglich zu machen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

Reduzieren

30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Flyer zu erstellen und über die Gesundheitskonferenz der Hagener Bevölkerung zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

05.12.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Reduzieren

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.            Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Flyer“ zu erstellen und über die           Gesundheitskonferenz der Hagener Bevölkerung zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen