Beschlussvorlage - 0106/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der von der Werkleitung vorgeschlagenen Vertretungsregelung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen bestellt Herrn Beigeordneten Dr. Christian Schmidt zum Verhinderungsvertreter des Werkleiters.

 

Der zukünftigen Werkleitung bleibt vorbehalten, die Vertretungsregelung neu zu ordnen und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorzulegen.

Reduzieren

Sachverhalt

Nach Beschlüssen des Rates der Stadt Hagen vom 03.04.2003 und 16.10.2003 wird ab dem 01.01.2004 die Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH) als kommunale Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.

 

Gemäß § 2 (1) der Betriebssatzung besteht die Werkleitung aus einem oder zwei Werkleitern.

 

Herr Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter, wurde vom Rat der Stadt Hagen zum Werkleiter bestellt.

 

Für den Fall der Abwesenheit des bestellten Werkleiters (z.B. Urlaubs- oder Krankheitsfall) ist es für die Handlungsfähigkeit der GWH unumgänglich, eine Vertretungsregelung zu treffen.

 

Gemäß § 5 (1) Buchstabe a der Betriebssatzung ist der Rat der Stadt Hagen für die Bestellung der Vertretung des Werkleiters zuständig.

 

Die Werkleitung schlägt im Benehmen mit dem Oberbürgermeister vor, Herrn Beigeordneten Dr. Christian Schmidt zum Verhinderungsvertreter zu bestellen.

 

Der zukünftigen Werkleitung bleibt vorbehalten, die Vertretungsregelung neu zu ordnen und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorzulegen.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.03.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen