Beschlussvorlage - 0106/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Verhinderungsvertretung des Werkleiters der GWH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.03.2004
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Beschlussvorschlag
Der von der Werkleitung
vorgeschlagenen Vertretungsregelung wird zugestimmt.
Der Rat der Stadt Hagen
bestellt Herrn Beigeordneten Dr. Christian Schmidt zum Verhinderungsvertreter
des Werkleiters.
Der zukünftigen
Werkleitung bleibt vorbehalten, die Vertretungsregelung neu zu ordnen und dem
Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt
Nach Beschlüssen des
Rates der Stadt Hagen vom 03.04.2003 und 16.10.2003 wird ab dem 01.01.2004 die
Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH) als kommunale Einrichtung ohne
Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung,
der Eigenbetriebsverordnung und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.
Gemäß § 2 (1) der
Betriebssatzung besteht die Werkleitung aus einem oder zwei Werkleitern.
Herr Thomas Grothe,
Technischer Beigeordneter, wurde vom Rat der Stadt Hagen zum Werkleiter
bestellt.
Für den Fall der
Abwesenheit des bestellten Werkleiters (z.B. Urlaubs- oder Krankheitsfall) ist
es für die Handlungsfähigkeit der GWH unumgänglich, eine Vertretungsregelung zu
treffen.
Gemäß § 5 (1) Buchstabe
a der Betriebssatzung ist der Rat der Stadt Hagen für die Bestellung der
Vertretung des Werkleiters zuständig.
Die Werkleitung schlägt
im Benehmen mit dem Oberbürgermeister vor, Herrn Beigeordneten Dr. Christian
Schmidt zum Verhinderungsvertreter zu bestellen.
Der zukünftigen
Werkleitung bleibt vorbehalten, die Vertretungsregelung neu zu ordnen und dem
Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorzulegen.
