Beschlussvorlage - 0858/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschützter Landschaftsbestandteil 1.4.2.11 "Birkenbach" Antrag auf Befreiung nach 69 Landschaftsgesetz NRWhier: Einleiten von Oberflächenwasser in den Birkenbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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31.10.2006
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29.11.2006
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Sachverhalt
Da durch die Bebauung der Wassereinzug des Baches eingeschränkt
wird ist die Zuleitung des Oberflächenwassers von den Baugrundstücken
grundsätzlich positiv zu bewerten. Die
Landschaftsbehörde beabsichtigt deshalb, Befreiungen unter Auflagen zu
erteilen. Die Auflagen sollen gewährleisten, dass das Schutzgebiet nicht
beeinträchtigt wird, z.B. durch nachhaltige Beschädigung von Gehölzbeständen, Ablagerung von
Aushubmaterial usw.
Zurzeit erfolgt die
Bebauung von Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet
“Hügelstraße”. Es handelt
sich um einen Abschnitt südlich des Birkenbaches. Der Landschaftsbehörde liegt
der Antrag zweier Bauherren auf Befreiung von den Festsetzungen der Verbote für
den Geschützten Landschaftsbestandteil vor. Beabsichtigt ist die Einleitung von
Oberflächenwasser, das auf dem Baugrundstück anfällt, in den Birkenbach. Das
Schutzgebiet muss hierzu auf einer Länge von ca. 10 m durchquert werden. Da
durch die Bebauung der Wassereinzug des
Baches eingeschränkt wird ist die Zuleitung des Oberflächenwassers (hier: 1,5
l/s) grundsätzlich positiv zu bewerten.
Die Landschaftsbehörde beabsichtigt deshalb, die Befreiung unter
Auflagen zu erteilen. Die Auflagen sollen gewährleisten, dass das Schutzgebiet
nicht mehr als erforderlich beeinträchtigt wird, z.B. durch nachhaltige
Beschädigung von Gehölzbeständen,
Ablagerung von Aushubmaterial usw.
Es ist damit zu rechnen, dass weitere Anlieger die Möglichkeit zur
Ableitung des Oberflächenwassers in Anspruch nehmen wollen. In jedem Fall ist
vor Ort eine eingriffsminimierende Lösung zu erarbeiten. Das Schutzgebiet ist
im betreffenden Bereich geprägt von Grünlandbrache und einem aufgelockerteren Gehölzsaum unmittelbar
am Bach, sodass in jedem Fall eine naturverträgliche Lösung zu finden sein
dürfte. Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes ist deshalb eine generelle Zustimmung des
Landschaftsbeirates zu den erwarteten Befreiungsanträgen sinnvoll, um die
hiermit gebeten wird..
