Beschlussvorlage - 0858/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung von Befreiungen zur Einleitung von Oberflächenwasser von den Baugrundstücken am Birkenbach  in den Geschützten Landschaftsbestandteil “Birkenbach” zu.

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Sachverhalt

Zurzeit erfolgt die Bebauung von Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet “Hügelstraße” südlich des Birkenbaches. Der Landschaftsbehörde liegt der Antrag zweier Bauherren auf Befreiung von den Verboten für den Geschützten Landschaftsbestandteil  1.4.2.11 “Birkenbach”vor. Beabsichtigt ist die Einleitung von Oberflächenwasser in den Birkenbach. Das Schutzgebiet muss hierzu auf einer Länge von ca. 10 m durchquert werden. Weitere Anträge von Anliegern sind zu erwarten.

 

Da durch die Bebauung  der Wassereinzug des Baches eingeschränkt wird ist die Zuleitung des Oberflächenwassers von den Baugrundstücken grundsätzlich positiv zu bewerten.  Die Landschaftsbehörde beabsichtigt deshalb, Befreiungen unter Auflagen zu erteilen. Die Auflagen sollen gewährleisten, dass das Schutzgebiet nicht beeinträchtigt wird, z.B. durch nachhaltige Beschädigung von  Gehölzbeständen, Ablagerung von Aushubmaterial usw.

 

 


 
Zurzeit erfolgt die Bebauung von Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet “Hügelstraße”.  Es handelt sich um einen Abschnitt südlich des Birkenbaches. Der Landschaftsbehörde liegt der Antrag zweier Bauherren auf Befreiung von den Festsetzungen der Verbote für den Geschützten Landschaftsbestandteil vor. Beabsichtigt ist die Einleitung von Oberflächenwasser, das auf dem Baugrundstück anfällt, in den Birkenbach. Das Schutzgebiet muss hierzu auf einer Länge von ca. 10 m durchquert werden. Da durch die Bebauung  der Wassereinzug des Baches eingeschränkt wird ist die Zuleitung des Oberflächenwassers (hier: 1,5 l/s) grundsätzlich positiv zu bewerten.  Die Landschaftsbehörde beabsichtigt deshalb, die Befreiung unter Auflagen zu erteilen. Die Auflagen sollen gewährleisten, dass das Schutzgebiet nicht mehr als erforderlich beeinträchtigt wird, z.B. durch nachhaltige Beschädigung von  Gehölzbeständen, Ablagerung von Aushubmaterial usw.

 

Es ist damit zu rechnen, dass weitere Anlieger die Möglichkeit zur Ableitung des Oberflächenwassers in Anspruch nehmen wollen. In jedem Fall ist vor Ort eine eingriffsminimierende Lösung zu erarbeiten. Das Schutzgebiet ist im betreffenden Bereich geprägt von Grünlandbrache und  einem aufgelockerteren Gehölzsaum unmittelbar am Bach, sodass in jedem Fall eine naturverträgliche Lösung zu finden sein dürfte. Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes  ist deshalb eine generelle Zustimmung des Landschaftsbeirates zu den erwarteten Befreiungsanträgen sinnvoll, um die hiermit gebeten wird..

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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31.10.2006 - Naturschutzbeirat - vertagt

Erweitern

29.11.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen