Beschlussvorlage - 0850/2006
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2006 der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbHZustimmung des Rates der Stadt Hagen zum Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 16.10.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.10.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.11.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Beschluss des
Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) über die Bestellung
eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2006 der Hagener
Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zu.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
17.11.2006.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
In seiner Sitzung
am 16.10.2006 fasste der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR)
folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Verwaltungsrat der AöR SEH weist den Vertreter der SEH in der Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) an, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung bestellt als Prüferin für den Jahresabschluss 2006 die
FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT
GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tillmannstr. 4
58135 Hagen
Begründung:
Nach § 12 Abs. 4 der Unternehmenssatzung der HEG sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Unternehmens zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Gem. § 10 Abs. 1 Ziff. 5 der Satzung der HEG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss.
Die Jahresabschlüsse der bisherigen Wissenspark Entwicklungsgesellschaft in Hagen mbH (WEG) hat die FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT GMBH geprüft. Um einen möglichst reibungslosen Übergang der Gesellschaft zu gewährleisten sollte diese Gesellschaft auch den ersten Jahresabschluss nach Wiederaufnahme des operativen Geschäftes prüfen.
Gem. § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der SEH AöR entscheidet der Verwaltungsrat über Weisungen an Vertreter des Kommunalunternehmens in Organen von Beteiligungsunternehmen, an denen das Kommunalunternehmen mit mehr als 25 % beteiligt ist. Die Entscheidung des Verwaltungsrates bedarf wiederum der Zustimmung des Rates (§ 8 Abs. 2 der Satzung der SEH AöR).
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Prüfungsgesellschaft keine Bedenken.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
