Beschlussvorlage - 0814/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlage 1) einzeln aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Realisierungsdatum 09.11.2006

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Sachverhalt

Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen.


 
Bei den Nachbewilligungen handelt es sich um über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden sind.

 

Der über- und außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehreinnahmen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2006) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 Abs. 1, Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.10.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen