Beschlussvorlage - 0767/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien
- Bearbeitung:
- Cornelia Steinbach
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; OB Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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24.10.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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26.10.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.11.2006
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Sachverhalt
Die Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei wird an gesetzliche und
innerbetriebliche Neuregelungen angepasst.
Ziel der vorliegenden Neufassung der Gebührenordnung für die HagenMedien Stadtbücherei ist es, durch neue und modifizierte Angebote weitere Kundinnen und Kunden für die Stadtbücherei zu gewinnen. Durch die verstärkte Nutzung sollen in der Folge erhöhte Einnahmen im Sinne der Haushaltskonsolidierung erzielt werden.
Konkrete Angaben über die
erwartete Höhe der Einnahmen können noch nicht genannt werden, da die
Reaktionen der Kundinnen und Kunden auf die neuen Angebote nicht absehbar sind.
§ 1 –
Benutzungsgebühr
Ø Superausweis: 70,- €. Die Inhaberinnen und Inhaber
eines Superausweises sind berechtigt, kostenpflichtige Medien aus Sonderbeständen (nach § 6 dieser
Gebührenordnung) ohne zusätzliche Kosten zu entleihen. Pro Besuch der
Stadtbücherei ist die Ausleihe auf je 3 Medien der unterschiedlichen Angebote
der Sonderbestände beschränkt.
Ø Elternausweis: Eltern minderjähriger Kinder unter 7 Jahren
erhalten die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Elternausweis ausstellen zu
lassen. Dieser Ausweis berechtigt lediglich zur Ausleihe der in der
Kinderabteilung angebotenen Medien.
Der
“Superausweis” sowie der “Elternausweis” sind neue
Angebote zur Nutzung der HagenMedien Stadtbücherei. Der
“Superausweis” bietet die Möglichkeit, durch Zahlung einer erhöhten
Jahresgebühr ansonsten kostenpflichtige Medien aus Sonderbeständen in einem
vorgegebenen Rahmen kostenfrei zu entleihen. Damit erhöht die Stadtbücherei
ihre Attraktivität für alle Kundinnen und Kunden, die gern und viel neue Medien
entleihen.
Mit dem
“Elternausweis” leistet die Stadtbücherei einen Beitrag zur
Leseförderung:
Da
Kinder unter 7 Jahren aus rechtlichen Gründen keinen eigenen Ausweis zur
Nutzung der Stadtbücherei bekommen können, müssen sich die Eltern anmelden.
Der “Elternausweis” soll für diese Eltern die Möglichkeit schaffen, bestimmte Mediengruppen aus der Kinderabteilung (Bilderbücher etc.) kostenlos auszuleihen. Erhofft wird, dass die Eltern sich vom sonstigen Angebot der Bücherei anregen lassen und die Jahresgebühr für Erwachsene zahlen/einen Familienausweis erwerben, wenn sie auch andere Medien entleihen wollen.
§ 2 - Tagesausweis
Mit der Vorlage eines
Lesegutscheins besteht die Möglichkeit, einen kostenlosen Tagesausweis zu
erhalten. Dieser Ausweis berechtigt zu einer einmaligen Ausleihe von 5 Medien
ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Der
kostenlose Tagesausweis dient der Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden für die
HagenMedien Stadtbücherei. Ein “Schnupperangebot” soll Lust auf die
Nutzung der Büchereiangebote machen und im Rahmen von Aktionen zur
Kundengewinnung vermarktet werden.
§ 4 - Versäumnisgebühren
Für die
Ausleihe über die Leihfrist hinaus wird eine Versäumnisgebühr erhoben.
Sie beträgt für Erwachsene je Medieneinheit, für Kinder
und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr pauschal
mit Beginn der 1. Überschreitungswoche
(unter Einräumung eines
Karenztages)............................................................1,50
€
mit Beginn der 3. Überschreitungswoche
......................................................3,00 €
mit
Beginn der 5. Überschreitungswoche
......................................................6,00 €
mit
Beginn der 7. Überschreitungswoche
....................................................12,00 €
Im Bereich der Versäumnisgebühren wird die bisher geltende einwöchige Karenzwoche auf einen Karenztag verkürzt. Damit soll erreicht werden, dass die Medien nach Ablauf der Leihfrist schneller zurückgegeben werden und für andere Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei zur Nutzung zur Verfügung stehen.
§ 9 - Veranstaltungen
Für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen kann der/die Leiter/Leiterin der Stadtbücherei eine Gebühr zwischen 3,- € und 20,- € festlegen.
Der
bisherige Rahmen von 3,- € bis 10,- € wird auf 20,- €
erweitert, um auch Veranstaltungen, deren Kosten höher liegen, teilweise oder
ganz refinanzieren zu können.
§ 12 - Sonderregelungen
In begründeten Einzelfällen kann der/die Leiter/Leiterin der Stadtbücherei von den vorstehenden Regelungen abweichende Befreiungen, Ermäßigungen oder Ratenzahlungen bewilligen.
Für
konkret benannte Maßnahmen zur Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden kann der/die Leiter/Leiterin der
Stadtbücherei von den vorstehenden Regelungen abweichende Befreiungen und
Ermäßigungen bewilligen.
Die
HagenMedien Stadtbücherei plant Aktionen zur Kundengewinnung wie beispielsweise
“Leser werben Leser”. Um für solche Aktionen attraktive Konditionen
schaffen zu können, ist die oben stehende Regelung erforderlich.
§ 13 - Inkrafttreten
1.
Diese Gebührenordnung tritt am 01.12.2006 in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung
für die Stadtbücherei Hagen vom
01.07.2005 außer Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,1 kB
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