Beschlussvorlage - 0803/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2007 im Bereich Jugend und Soziales, Bezirk Haspe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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25.10.2006
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Sachverhalt
Am 20.09.2006 hat die Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen
mit Vertretern der Bezirksvertretung Haspe die Bereisung der Kinder- und
Jugendeinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung für das
Wirtschaftsjahr 2007 durchgeführt.
Ziel dieser Bereisung war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der
Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2007 zu besprechen und abzustimmen.
Das Ergebnis der Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll
zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden
Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.
Die Zuordnung der
Mittel der “Allgemeinen Bauunterhaltung” erfolgt unter der
Voraussetzung, das die für den Wirtschaftsplan 2007 der GWH vorgesehenen
städtischen Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es
für 2006 der Fall war.
1.
Mittel zur
laufenden Instandhaltung aller städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio.
Euro,
2.
Mittel für
alle nutzerspezifischen baulichen Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem
Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2007.
Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird
für jedes Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des
Objektes, seinem Alter und allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung
aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.
Da die Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen
Bedarf abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die
jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig
sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur
Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen
Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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15 kB
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3
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(wie Dokument)
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15,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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15,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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15,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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16 kB
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