Beschlussvorlage - 0687/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 13/78 -Gartenvorstadt Helfe-Abschnitte A + B -Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße - Auf dem Kuhl-,3. Änderung gemäß § 13 BauGBhier:a) Einleitung des 3. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGBc) Beschluss über die Bürger-/Behörden-/TÖB-Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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13.09.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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26.09.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.09.2006
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Einleitung des 3. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB
(Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr.
13/78 (344) - Gartenvorstadt Helfe - -Abschnitte A + B- Teil I,
Pappelstraße - Helfer Straße - Auf dem Kuhl-.
Geltungsbereich
:
Die
Änderung umfasst die Flurstücke 435, 459, 542, und 543, alle Flur 8, Gemarkung
Boele.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1
BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu c) Der Rat der Stadt beauftragt
die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß
gehörenden Bebauungsplan Nr. 13/78 (344) - Gartenvorstadt Helfe -
-Abschnitte A + B- Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße - Auf dem Kuhl, 3.
Änderung gemäß § 13, mit den in orangener Farbe eingetragenen Änderungen
einschließlich der Begründung vom 07.08.2006 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB,
die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird
gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die
Begründung vom 07.08.2006 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand
der Niederschrift.
Voraussichtlicher
Ablauf des Verfahrens:
Der
Satzungsbeschluss ist in der 1. Jahreshälfte 2007 zu erwarten.
Sachverhalt
Um die
geplante Betriebserweiterung der am Standort vorhandenen Fa. Naber zu ermöglichen,
muss der rechtskäftige Bebauungsplan Nr. 13/78 (344) - Gartenvorstadt
Helfe - -Abschnitte A + B- Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße -
Auf dem Kuhl – in Bezug auf das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung
angepasst werden.
Anlass:
Die am Standort ansässige Fa.
Naber plant zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit die Erweiterung ihrer
Betriebsgebäude. Der Erweiterung soll stattgegeben werden Dazu müssen die
bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen in Bezug auf das Maß der
baulichen Nutzung angepasst werden..
Planungsrecht:
Im Flächennutzungsplan der Stadt
Hagen ist diese Fläche als "Gemischte Baufläche" dargestellt
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13/78 (344) - Gartenvorstadt
Helfe - -Abschnitte A + B- Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße -
Auf dem Kuhl (Satzungsbeschluss vom 26.09.1985, öffentliche Bekanntmachung
– Rechtskraft - - am 08.04.1986), weist für den Änderungsbereich die
Festsetzung "Mischgebiet" mit aus.
Aufgrund der geplanten Erweiterung
der Fa. Naber müssen in Abschnitt A (Flurstücke 435, 459, 542, und 543, alle
Flur 8, Gemarkung Boele) die Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6 und die
Geschossflächenzahl von 0,8 auf 1,0 heraufgesetzt werden.
Verfahren:
Durch die Änderungen werden die
Grundzüge der Planung nicht berührt. Das Planungsziel "Mischgebiet"
bleibt ohne Einschränkung erhalten.
Das Änderungsverfahren kann nach §
13 BauGB durchgeführt werden, auf eine Bürgeranhörung kann verzichtet werden.
Im Verfahren werden gemäß § 13
Abs. 2 der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie auch den Behörden gem. §
4 Abs. 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung innerhalb einer
angemessenen Frist bzw. im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben.
Von einer Umweltprüfung wird
aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die sich aus der
Bebauungsplanänderung ergebenden Auswirkungen in Bezug auf den Bedarf von
Ausgleich und Ersatz werden in Abstimmung mit den Fachbehörden im Laufe des Verfahrens
geprüft und eingearbeitet.
Die Offenlegung des Planes sowie
die vorgenannte Beteiligung der Behörden soll im Oktober/November 2006
durchgeführt werden. Sofern sich aus öffentlicher Auslegung und Beteiligung
keine Änderungen ergeben, ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss zu diesem
Verfahren in der 1. Jahreshälfte 2007 herbeizuführen.
Anlage:
Begründung zur 3. Änderung
Bebauungsplan Nr. 13/78 (344) -
Gartenvorstadt Helfe -
-Abschnitte A + B- Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße - Auf dem Kuhl, nach §
13 BauGB vom 07.08.2006.
