Beschlussvorlage - 0095/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 74 - Westerbauer - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen hier: Einleitung gem. § 2, Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Martin Schaefer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.03.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.03.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt für den
im Lageplan aufgezeigten räumli-
chen Geltungsbereich die Teiländerung
Nr. 74 - Westerbauer - zum Flä-
chennutzungsplan der Stadt Hagen nach
den Bestimmungen des Baugesetz-
buches in der zuletzt gültigen
Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit
dem aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
<
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt
durch
- die Ennepe im Norden,
- die Martinstraße und deren
Verlängerung zwischen der Ennepe und der
Trasse der Güterzugstrecke Hagen/Haspe - Ennepetal im Osten,
- die Trasse der Güterzugstrecke
Hagen/Haspe - Ennepetal im Süden und
- der Stadtgrenze im Westen.
Sachverhalt
Im gültigen Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen ist der Bereich als
gemischte bzw. gewerbliche Baufläche
und als Fläche für Gemeinbedarf
dargestellt.
Das Ortszentrum Westerbauer wurde
geprägt durch eine Gemengelage von
kleinen und großen Gewerbebetrieben,
Geschosswohnungsbau, den Fluss
Ennepe und die B7, die das Zentrum
durchschneidet. Die Einkaufsmög-
lichkeiten ziehen sich entlang der
Bundesstraße. Durch die Schließung,
beziehungsweise Teilschließung zweier
Firmen, hat sich für den Orts-
teil Westerbauer die Möglichkeit einer
Neustrukturierung des Zentrums
eröffnet.
Parallel zur städtischen Planung hat
sich eine Studentengruppe der UNI
Dortmund mit dem Stadtteil Westerbauer
beschäftigt. Sie hat nach städ-
tebaulichen Untersuchungen ein
Entwicklungskonzept für die Zukunft
Westerbauers aufgezeichnet. Diese
Ideen sind teilweise in das städte-
bauliche Konzept mit eingeflossen und
weiter entwickelt worden.
Das städtebauliche Entwicklungskonzept
setzt folgende Entwicklungs-
schwerpunkte:
- Stärkung des Ortsteils in seiner
Funktion als Nahversorgungszentrum
- Wiedernutzung der teilweise
brachgefallenen gewerblichen Bauflächen
durch Neustrukturierung der Bauflächen entlang der B 7.
- Die Wiedererlebbarmachung der Ennepe
durch Anlage eines durchgehen-
den Fuss- und Radweges entlang der Ennepe und die teilweise Begrü-
nung des Flussufers.
Eine Teiländerung des
Flächennutzungsplanes ist daher erforderlich.
Parallel zu dem FNP -
Änderungsverfahren wird zur planungsrechtlichen
Absicherung ein B - Planverfahren mit
entsprechenden Zielsetzungen be-
trieben.
