Beschlussvorlage - 0462/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Die Hagener Gesundheitskonferenz hat in der Sitzung am 05.04.2006 den Bericht "Indikatorengestützter Basisgesundheitsbericht der Stadt Hagen 2005" verabschiedet. Der Bericht ist fortzuschreiben.

2.      Für die Stadt Hagen entstehen - auch bei Durchführung der empfohlenen Maßnahmen - keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.

3.      Die empfohlenen Maßnahmen betreffen ausschließlich örtliche Zuständigkeiten nach § 5 der Ausführungsverordnung nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

4.      Dem Rat der Stadt wird empfohlen, den Gesundheitsbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Hagener Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichter­stattung mit. Empfehlungen und Stellungnahmen werden dem Rat zugeleitet (§ 24 Abs. 3 ÖGDG).

 

Am 05.04.2006 hatte die Hagener Gesundheitskonferenz den indikatorengestützten Basisgesundheitsbericht Hagen 2005 verabschiedet und eine Fortschreibung beschlossen. (Anlage 1). Der Bericht gliedert sich in fünf Kapitel: Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens, allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität - Gesundheitszustand der Bevölkerung, Krankheiten/Krankheits­gruppen - Gesundheitszustand der Bevölkerung, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung.

 

Es zeigen sich Indikatoren mit Handlungsbedarf (Anlage 2).

 

Da Ergebnisse aus diesem Bericht auch für andere Fachgremien, Fachstellen und Einrich­tungen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung von Bedeutung sind und sich hier möglicherweise Handlungsbedarf ergeben wird, werden sie diesen zur möglichen Stellungnahme und zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zugelei­tet. Einen Teil bearbeitet das Gesundheitsamt selbst.

 

 


 
Die Hagener Gesundheitskonferenz ist nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesund­heits­dienst (ÖGDG) ein beratendes Gremium zu gemeinsam interessierenden Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene. Sie wirkt an der Gesundheitsberichter­stattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen dem Rat zugeleitet (§ 24 Abs. 3 ÖGDG).

 

Nach Beschlussfassung in der Hagener Gesundheitskonferenz am 16.02.2005 hat die Geschäfts­stelle der Hagener Gesundheitskonferenz beim Gesundheitsamt auf­trags­gemäß erstmalig einen Basisgesundheitsbericht für Hagen 2005 gefertigt (Anlage 1).

Der Basisgesundheitsbericht liefert Eckdaten. Vertiefende Betrachtungen und Analysen müssten in Themenberichten vorgenommen werden.

 

Die Hagener Gesundheitskonferenz hat in der Sitzung am 05.04.2006 diesen Bericht "Indikatorengestützter Basisgesundheitsbericht der Stadt Hagen 2005" verabschiedet und eine Fortschreibung beschlossen.

 

Die Datengrundlagen zu dem Bericht stammen aus den kommunalen Gesundheits­indikatoren des Landes NRW, die zuletzt im Dezember 2005 aktualisiert wurden. Interkommunale Gesundheitsindikatoren dienen vorrangig dem Vergleich von Daten und dies im Laufe der Zeit auch über mehrere Jahre. Um die Ver­gleich­barkeit zwischen den 54 Kreisen und Kreisfreien Städten herzustellen, wurden in diesem Bericht Daten vom Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (lögd) aufbereitet. Von den 55 kommunalen Gesundheitsindi­ka­toren wurden in dem Bericht 52 bewertet, davon 55,7% mit Geschlechtsuntergliederung.

 

Dieser Basisgesundheitsbericht gliedert sich in fünf Kapitel mit jeweiliger Zusammenfassung der wichtigsten Auffälligkeiten. Diese lassen sich aus einem Vergleich von Werten aus Hagen ableiten

 

-          mit dem Landesdurchschnitt;

-          in der Gegenüberstellung Hagens mit sieben weiteren Städten in NRW mit vergleich­-  barem soziodemographischem Hintergrund;

-          in der Rangfolge der Werte zu den anderen Kommunen in NRW.

 

Folgende fünf Themenfelder sind mit kommunalen Indikatoren im Bericht enthalten:

 

-          Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens,

-          Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität - Gesundheitszustand der Bevölkerung,

-          Krankheiten/Krankheitsgruppen - Gesundheitszustand der Bevölkerung,

-          Einrichtungen des Gesundheitswesens,

-          Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung.

 

 

Es zeigen sich Indikatoren mit Handlungsbedarf (Anlage 2).

 

Da Ergebnisse aus diesem Bericht auch für andere Fachgremien, Fachstellen und Einrich­tungen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung von Bedeutung sind und sich hier möglicherweise Handlungsbedarf ergeben wird, werden sie diesen fachlich zuständigen Stellen zur möglichen Stellungnahme und zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zugelei­tet. Daneben wird sich auch das Gesundheitsamt selbst um einen Teil der Berichtsergebnisse kümmern und Ansätze zu Problemlösungen erarbeiten.

 

Reduzieren

Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.08.2006 - Frauenbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.08.2006 - Beirat für Menschen mit Behinderungen - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.08.2006 - Seniorenbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.09.2006 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.09.2006 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Erweitern

19.09.2006 - Schulausschuss

Erweitern

27.09.2006 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.09.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen