Beschlussvorlage BBM - 0720/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche besonderen Pflichten haben Eigentümer von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen?

Beziehen sich diese Pflichten auch auf öffentliche Eigentümer wie Kommune,

Land o. ä.?

Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, die Einhaltung dieser Pflichten nachhaltig zu gewährleisten?

 

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Sachverhalt

Das Gebäude an der Berliner Straße, in dem sich zur Zeit noch die Polizeiwache Haspe befindet, steht unter Denkmalschutz. Da das Haus nach Beendigung der derzeitigen Nutzung nur sehr schwer zu vermarkten sein wird, besteht die Gefahr, dass aus wirtschaftlichen Gründen die Instandhaltung “nicht mit dem erforderlichen Engagement” durchgeführt werden könnte. Eine Bauruine – bei der man “leider den Verfall erst zu spät gemerkt hat” – kann Haspe aber nicht gebrauchen.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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06.09.2006 - Bezirksvertretung Haspe