Beschlussvorlage - 0624/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Tückingschulstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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06.09.2006
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Sachverhalt
Die Tückingschulstraße soll zwischen der
Detmolder Straße und der Tückingstraße ausgebaut werden.
Inhaltlich wird der Ausbau durch die Anlage eines
einseitigen, 1,65 m breiten Gehweges bei gleichzeitiger Querschnittsanpassung
der Fahrbahn mit i.M. 5,50 m Breite gekennzeichnet.
Da die Finanzierung für die Jahre 2006 und 2007
eingeplant ist, werden die Ausbauarbeiten zeitlich so koordiniert, dass die
Asphaltierungsarbeiten zu Beginn der Saison 2007 erfolgen können. Der Baubeginn
kann entsprechend mit ca. März 2007 angegeben werden.
1.
Vorbemerkungen
und heutige Situation
Die Tückingschulstraße zeigt im Bereich zwischen
Detmolder Straße und Tückingstraße keinen Gehweg bei Fahrbahnbreiten von min.
ca. 4,00 m (im Anfangsbereich). Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen
Situation beim Begegnungsverkehr zwischen Fahrzeugen und Fußgängern, aber auch
zwischen Fahrzeugen selbst.
Die Oberflächenentwässerung der Verkehrsfläche
zeigt sich mit Seitengräben, die wegen der fehlenden Fahrbahnbreiten durch
Befahren teilweise zerstört sind, mangelhaft.
Daher wurde seit geraumer Zeit die Anlage eines
Gehweges gefordert. Eine entsprechende Finanzierung wurde im Haushalt der Stadt
Hagen für die Jahre 2006/ 2007 eingestellt.
Nach langen Grunderwerbsverhandlungen liegen
nunmehr alle Voraussetzungen vor, den Ausbau auszuschreiben und mit den
Arbeiten zu beginnen.
Diese Vorlage erwirkt den Baubeschluss für die
Maßnahme.
2.
Ausbauplanung
Kernstück der Ausbauplanung ist die Anlage eines
einseitigen Gehweges auf der Südseite. Dieser Gehweg wird plattiert bzw.
gepflastert und mit einem Hochbordstein (12 cm Auftritt) von der Fahrbahn
abgesetzt. Die Breite ist mit 1,65 m gewählt.
Die Fahrbahn zeigt sich in der Regel mit 5,50 m.
Überlegungen, dieses Maß auf 4,75 m zurückzunehmen, wurden in der Diskussion
verworfen, da der Charakter einer freien Strecke gegeben ist und hier nicht die
Mindestbreiten der Straßenplanung angewendet werden sollen. In den
Kurvenbereichen muss die Fahrbahn aufgeweitet werden, da die Radien hier recht
klein gewählt wurden, um nicht zu hohe Fahrgeschwindigkeiten zu ermöglichen.
Die Fahrbahn selbst erhält eine neue
Asphaltdeckschicht. Es erfolgt hier kein “Vollausbau”
(Ausschachtung bis zum Erdplanum), sondern nur eine höhenmäßige Regulierung der
Straße mit entsprechender Vorprofilierung. Auf der nördlichen Seite wird sie
mit einem Pflasterstreifen eingefasst.
Im Bereich vor der Kapelle “Zum guten
Hirten” wird beidseitig eine Bushaltestelle mit Buskapsteinen
eingerichtet, wegen der örtlichen Verhältnisse allerdings nur auf einer Länge
von jeweils ca. 8,00 m. Ob ein Wartehäuschen aufgestellt werden kann, ist z.Z.
noch fraglich, da die (öffentlichen) Platzverhältnisse nicht ausreichen.
Die Oberflächenentwässerung erfolgt nun über
Straßenabläufe, die an einen Kanal angeschlossen werden, der im Gehwegbereich
neu verlegt wird. Dieser mündet in einer Versicherungsmulde am Tiefpunkt der
Straße (nahe der Einmündung Detmolder Straße). Die Versickerung ist durch ein
Gutachten nachgewiesen- ein entsprechender Einleitungsantrag ist gestellt. Die
vorhandenen Seitenentwässerungsgräben werden verfüllt.
An der Einmündung Tückingstraße soll auf der
Südseite ein Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen entstehen. Hier muss für eine
ausreichende, neue Beleuchtung gesorgt werden.
Im Ausbaubereich werden die Leuchten prinzipiell
nur reguliert.
Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 400 m.
Im Zuge des Straßenausbaus wird die
Stadtentwässerung Hagen einen Schmutzwasserkanal herstellen, der die
Abwasserableitung der bisher nicht angeschlossenen Häuser der
Tückingschulstraße ermöglicht.
3.
Finanzierung
Der Haushaltsansatz für die o.g. Maßnahme zeigt
zwei Finanzierungsraten:
Für das Jahr 2006 wurden 100.000,- €
eingestellt, im Jahr 2007 stehen 140.000,- € auf der Haushaltsstelle 6300
950 1030X zur Verfügung.
Die Gesamtsumme von 240.000,- € ist recht
“knapp” bemessen, da der Aufwand für die Versickerungseinrichtung
schwer kalkulierbar ist.
4.
Bauablauf
Die Ausschreibung der Maßnahme soll zum Winter
2006/ 2007 erfolgen, da hier günstige Preise zu erzielen sind.
Der Baubeginn kann entsprechend mit ca. Ende März
2007 angegeben werden. Ein früherer Baubeginn würde wegen der
“gestreckten” Finanzierung auch keinen Sinn machen, da die letzten
Asphaltierungsarbeiten ohnehin erst ca. Mai 2007 erfolgen können und der
Bauablauf sonst evtl. unterbrochen werden müßte.
Als Bauzeit können ca. 3,5 Monate einschl. der
Kanalbaumaßnahme angesetzt werden.
