Beschlussvorlage - 0624/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Bezirksvertretung Haspe beschließt den Ausbau der Tückingschulstraße zwischen der Detmolder Straße und der Tückingstraße in der vorgestellten Art und Weise.

2.      Der Baubeginn wird mit März 2007, die Bauzeit mit ca. 3,5 Monaten angegeben.

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Sachverhalt

Die Tückingschulstraße soll zwischen der Detmolder Straße und der Tückingstraße ausgebaut werden.

 

Inhaltlich wird der Ausbau durch die Anlage eines einseitigen, 1,65 m breiten Gehweges bei gleichzeitiger Querschnittsanpassung der Fahrbahn mit i.M. 5,50 m Breite gekennzeichnet.

 

Da die Finanzierung für die Jahre 2006 und 2007 eingeplant ist, werden die Ausbauarbeiten zeitlich so koordiniert, dass die Asphaltierungsarbeiten zu Beginn der Saison 2007 erfolgen können. Der Baubeginn kann entsprechend mit ca. März 2007 angegeben werden.


1.   

 
Vorbemerkungen und heutige Situation

 

 

Die Tückingschulstraße zeigt im Bereich zwischen Detmolder Straße und Tückingstraße keinen Gehweg bei Fahrbahnbreiten von min. ca. 4,00 m (im Anfangsbereich). Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situation beim Begegnungsverkehr zwischen Fahrzeugen und Fußgängern, aber auch zwischen Fahrzeugen selbst.

Die Oberflächenentwässerung der Verkehrsfläche zeigt sich mit Seitengräben, die wegen der fehlenden Fahrbahnbreiten durch Befahren teilweise zerstört sind, mangelhaft.

 

Daher wurde seit geraumer Zeit die Anlage eines Gehweges gefordert. Eine entsprechende Finanzierung wurde im Haushalt der Stadt Hagen für die Jahre 2006/ 2007 eingestellt.

 

Nach langen Grunderwerbsverhandlungen liegen nunmehr alle Voraussetzungen vor, den Ausbau auszuschreiben und mit den Arbeiten zu beginnen.

 

Diese Vorlage erwirkt den Baubeschluss für die Maßnahme.

 

 

 

2.    Ausbauplanung

 

 

Kernstück der Ausbauplanung ist die Anlage eines einseitigen Gehweges auf der Südseite. Dieser Gehweg wird plattiert bzw. gepflastert und mit einem Hochbordstein (12 cm Auftritt) von der Fahrbahn abgesetzt. Die Breite ist mit 1,65 m gewählt.

 

Die Fahrbahn zeigt sich in der Regel mit 5,50 m. Überlegungen, dieses Maß auf 4,75 m zurückzunehmen, wurden in der Diskussion verworfen, da der Charakter einer freien Strecke gegeben ist und hier nicht die Mindestbreiten der Straßenplanung angewendet werden sollen. In den Kurvenbereichen muss die Fahrbahn aufgeweitet werden, da die Radien hier recht klein gewählt wurden, um nicht zu hohe Fahrgeschwindigkeiten zu ermöglichen.

Die Fahrbahn selbst erhält eine neue Asphaltdeckschicht. Es erfolgt hier kein “Vollausbau” (Ausschachtung bis zum Erdplanum), sondern nur eine höhenmäßige Regulierung der Straße mit entsprechender Vorprofilierung. Auf der nördlichen Seite wird sie mit einem Pflasterstreifen eingefasst.

 

Im Bereich vor der Kapelle “Zum guten Hirten” wird beidseitig eine Bushaltestelle mit Buskapsteinen eingerichtet, wegen der örtlichen Verhältnisse allerdings nur auf einer Länge von jeweils ca. 8,00 m. Ob ein Wartehäuschen aufgestellt werden kann, ist z.Z. noch fraglich, da die (öffentlichen) Platzverhältnisse nicht ausreichen.

 

 

 

 

 

 

Die Oberflächenentwässerung erfolgt nun über Straßenabläufe, die an einen Kanal angeschlossen werden, der im Gehwegbereich neu verlegt wird. Dieser mündet in einer Versicherungsmulde am Tiefpunkt der Straße (nahe der Einmündung Detmolder Straße). Die Versickerung ist durch ein Gutachten nachgewiesen- ein entsprechender Einleitungsantrag ist gestellt. Die vorhandenen Seitenentwässerungsgräben werden verfüllt.

An der Einmündung Tückingstraße soll auf der Südseite ein Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen entstehen. Hier muss für eine ausreichende, neue Beleuchtung gesorgt werden.

Im Ausbaubereich werden die Leuchten prinzipiell nur reguliert.

Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 400 m.

Im Zuge des Straßenausbaus wird die Stadtentwässerung Hagen einen Schmutzwasserkanal herstellen, der die Abwasserableitung der bisher nicht angeschlossenen Häuser der Tückingschulstraße ermöglicht.

 

 

 

3.    Finanzierung

 

 

Der Haushaltsansatz für die o.g. Maßnahme zeigt zwei Finanzierungsraten:

 

Für das Jahr 2006 wurden 100.000,- € eingestellt, im Jahr 2007 stehen 140.000,- € auf der Haushaltsstelle 6300 950 1030X zur Verfügung.

Die Gesamtsumme von 240.000,- € ist recht “knapp” bemessen, da der Aufwand für die Versickerungseinrichtung schwer kalkulierbar ist.

 

 

 

4.    Bauablauf

 

 

Die Ausschreibung der Maßnahme soll zum Winter 2006/ 2007 erfolgen, da hier günstige Preise zu erzielen sind.

Der Baubeginn kann entsprechend mit ca. Ende März 2007 angegeben werden. Ein früherer Baubeginn würde wegen der “gestreckten” Finanzierung auch keinen Sinn machen, da die letzten Asphaltierungsarbeiten ohnehin erst ca. Mai 2007 erfolgen können und der Bauablauf sonst evtl. unterbrochen werden müßte.

 

Als Bauzeit können ca. 3,5 Monate einschl. der Kanalbaumaßnahme angesetzt werden.

 

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Beschlüsse

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06.09.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen