Beschlussvorlage - 0701/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbHZustimmung des Rates der Stadt Hagen zum Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen AöR vom 21.08.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.08.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der
Stadt Hagen stimmt dem Punkt 1 des Beschlusses des Verwaltungsrates der
Stadtentwässerung Hagen AöR vom 21.08.2006 nicht zu, sondern empfiehlt dem
Verwaltungsrat die Benennung nur eines Vertreters/einer Vertreterin für die
Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG).
2.
Der Rat der
Stadt Hagen stimmt den Punkten 2 bis 5 des Beschlusses des Verwaltungsrates der
Stadtentwässerung Hagen AöR vom 21.08.2006 zu.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
15.09.2006.
Sachverhalt
Im Rahmen der Gründung der Hagener Erschließungs-
und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) hat der Verwaltungsrat der
Stadtentwässerung Hagen AöR (SEH) in seiner Sitzung am 21.08.2006 mehrere Beschlüsse
gefasst, für die nach § 8 Abs. 2 letzter Spiegelstrich die Zustimmung des Rates
der Stadt Hagen erforderlich ist.
In seiner Sitzung
am 21.08.2006 fasste der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen AöR (SEH)
folgende Beschlüsse:
Vorlage des Vorstandes der SEH:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat der AöR SEH weist den Vertreter der SEH in der Gesellschaftsversammlung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) an, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Verwaltungsrat der SEH AöR bestellt
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als Vertreter des Hauptgesellschafters SEH AöR in der Gesellschaftsversammlung
der HEG GmbH.
2.
Der Geschäftsführer der Wissenspark
Entwicklungsgesellschaft mbH, Herr Gerhard Schießer, wird abberufen.
3.
Die Herren Hans-Joachim Bihs und Karl-Hermann
Kliewe werden als neue Geschäftsführer der HEG bestellt.
4.
Herr Michael Jodehl wird zum Prokuristen
bestellt.
5. Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, der Grundlage des Ratsbeschlusses zur Gründung der HEG vom 11.05.2006 war, wird beschlossen.
Begründung der SEH:
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 11.05.2006 wurde der Gründung der HEG durch die SEH AöR zugestimmt. D. h. die SEH AöR hat die Wissenspark Entwicklungsgesellschaft in Hagen mbH (WEG) von der Wirtschaftsförderungs GmbH und anderen Gesellschaftern übernommen, um sie als Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) fortzuführen.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit der Änderung des Namens der Gesellschaft sowie die Erhöhung des Stammkapitals sind gem. §§ 53 ff. des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Dies gilt auch für die Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers sowie die Bestellung neuer Geschäftsführer (§ 39 Abs. 1 und 2 GmbHG).
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und die Bestellung von Prokuristen unterliegt der Bestimmung der Gesellschafter (§ 46 GmbHG). Gem. § 10 Abs. 1 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung. Da im Gesellschaftsvertrag keine Regelung über die Bestellung von Prokuristen enthalten ist, gelten die Bestimmungen des GmbHG.
Gem. § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der SEH AöR entscheidet der Verwaltungsrat über Weisungen an Vertreter des Kommunalunternehmens in Organen von Beteiligungsunternehmen, an denen das Kommunalunternehmen mit mehr als 25 % beteiligt ist. Die Entscheidung des Verwaltungsrates bedarf wiederum der Zustimmung des Rates (§ 8 Abs. 2 der Satzung der SEH AöR).
Die Bestellung des Vertreters der SEH in der Gesellschafterversammlung der HEG erfolgt analog zur Bestellung von Vertretern der Stadt Hagen in deren Beteiligungsunternehmen durch den Rat der Stadt durch den Verwaltungsrat der SEH AöR.
Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der an der HEG beteiligten Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), Herrn Karl-Hermann Kliewe, soll Herr Hans-Joachim Bihs zum Geschäftsführer der HEG bestellt werden. Der bisherige Geschäftsführer der WEG, Herr Gerhard Schießer, wird mit der Wahl der neuen Geschäftsführer abberufen.
Um im Verhinderungsfall eines Geschäftsführers die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten soll Herr Michael Jodehl zum Prokuristen ernannt werden. Nach § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer in Gemeinschaft oder einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Grundsatzvorlage zur Übernahme der WEG und Umfirmierung in HEG, die vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 25.04.2006 beschlossen wurde, war die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der HEG beigefügt. Der Verwaltungsrat und der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11.05.2006 haben der Gründung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) durch die Stadtentwässerung Hagen AöR „auf Grundlage des überarbeiteten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrages“ zugestimmt. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages, der als Anlage beigefügt ist, muss durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen (§ 53 GmbHG).
Beschluss des Verwaltungsrates:
Abweichend von dem Beschlussvorschlag zu Punkt 1 hat der Verwaltungsrat für die Gesellschafterversammlung der HEG die folgenden Mitglieder bestell:
Frau Petra Priester-Büdenbender
Herr Dr. Stephan Ramrath
Frau Christa Stiller-Ludwig
Herr Joachim Springiewicz
Herr Bernd Linnestruth (als Arbeitnehmervertreter)
Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass nur Herr Bihs zum Geschäftsführer bestellt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HEG ist der Vertreter der Hauptgesellschafterin an Weisungen des Verwaltungsrates der Hauptgesellschafterin gebunden. Eine entsprechende Regelung enthält auch § 7 Abs. 2 der Anstaltssatzung. Die Entsendung von mehr als einem/einer Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung der HEG ist somit nicht sinnvoll, da diese/r an Weisungen gebunden ist und keine eigene Entscheidungsbefugnis besitzt. Daher schlägt die Verwaltung vor, zu Punkt 1 des Beschlusses des Verwaltungsrates keine Zustimmung zu erteilen.
Die Zustimmung zu den übrigen Punkten kann erteilt werden.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

31.08.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen stimmt dem Punkt 1 des Beschlusses des Verwaltungsrates der
Stadtentwässerung Hagen AöR vom 21.08.2006 nicht zu, sondern empfiehlt dem
Verwaltungsrat der SEH, Herrn Dr. Stephan Ramrath, als Vertreter für die
Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) zu bestellen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
2.
Der Rat der
Stadt Hagen stimmt den Punkten 2 und 5 des Beschlusses des Verwaltungsrates der
Stadtentwässerung Hagen AöR vom 21.08.2006 zu.
Zu Ziffer 3 des Beschlusses des Verwaltungsrates
wird empfohlen, die Herren Hans-Joachim Bihs und Karl-Herrmann Kliewe zu neuen
Geschäftsführern zu bestellen.
Der Ziffer 4 des Beschlusses zur Bestellung eines
Prokuristen wird nicht zugestimmt.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
15.09.2006.
Hinweis des Schriftführers: Die Beschlussgrundlage ist als Anlage 7 der Niederschrift beigefügt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |