Beschlussvorlage - 0601/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl des Ersten Beigeordneten Dr. Christian Schmidt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Anke May
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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16.08.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.08.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der
Stadt wählt Herrn Dr. Christian Schmidt für eine weitere Amtszeit vom
01.02.2007 bis 31.01.2015 zum Beigeordneten.
2.
Gemäß § 68
Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land NRW bestellt der Rat der Stadt Herrn Dr.
Schmidt ab 01.02.2007 zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters (Erster
Beigeordneter).
Die Vorlage wird realisiert zum 01.02.2007.
Sachverhalt
(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte
eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt eintragen (max. 1 Seite!).
Bitte auch Seite 2 "Begründung" bearbeiten. )
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 29.11.1990 Herrn Dr. Christian Schmidt für den
Zeitraum 01.02.1991 bis 31.01.1999 zum Beigeordneten gewählt. Die Wiederwahl
erfolgte am 27.08.1998 für den Zeitraum 01.02.1999 bis 31.01.2007. Zum
01.07.2005 erfolgte die Bestellung zum Ersten Beigeordneten.
Die Wiederwahl darf nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO
NRW) frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Bei Wiederwahl
kann auf eine Ausschreibung der Stelle verzichtet werden. Über die Wiederwahl
entscheidet der Rat der Stadt durch Beschluss gem. § 71 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 GO
NRW.
Herr Erster Beigeordneter Dr. Christian Schmidt ist gem. § 71 Abs. 5 GO
NRW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn er
spätestens 3 Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt wird.
Herr Dr. Schmidt ist zur Weiterführung des Amtes bereit.
