Beschlussvorlage - 0601/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt wählt Herrn Dr. Christian Schmidt für eine weitere Amtszeit vom 01.02.2007 bis 31.01.2015 zum Beigeordneten.

 

2.      Gemäß § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land NRW bestellt der Rat der Stadt Herrn Dr. Schmidt ab 01.02.2007 zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters (Erster Beigeordneter).

 

Die Vorlage wird realisiert zum 01.02.2007.

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Sachverhalt

(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt eintragen (max. 1 Seite!). Bitte auch Seite 2 "Begründung" bearbeiten. )


 
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 29.11.1990 Herrn Dr. Christian Schmidt für den Zeitraum 01.02.1991 bis 31.01.1999 zum Beigeordneten gewählt. Die Wiederwahl erfolgte am 27.08.1998 für den Zeitraum 01.02.1999 bis 31.01.2007. Zum 01.07.2005 erfolgte die Bestellung zum Ersten Beigeordneten.

 

Die Wiederwahl darf nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Bei Wiederwahl kann auf eine Ausschreibung der Stelle verzichtet werden. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat der Stadt durch Beschluss gem.  § 71 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 GO NRW.

 

Herr Erster Beigeordneter Dr. Christian Schmidt ist gem. § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn er spätestens 3 Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt wird.

 

Herr Dr. Schmidt ist zur Weiterführung des Amtes bereit.

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Beschlüsse

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16.08.2006 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.08.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen