Beschlussvorlage - 0418/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Maßnahmen werden voraussichtlich mit Ablauf des 31.12.2007 durchgeführt sein.

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Sachverhalt

In der zentralen Zulassungsbehörde des Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen sind seit 2004 in der Summe 3,2 Sachbearbeiterstellen weggefallen. Davon entfallen auf die Maßnahmen:

 

·        32-M01-4 “Fortfall 2 Stellen Zulassungsstelle” – 2 Stellen.

·        32-M01-5 “Erinnerungsposten” der Orga-Untersuchung bei 32 (Gutachten zur Beurteilung der Aufgabenwahrnehmung im Amt 32)” – 0,7 Stellen; weitere Stellenstreichungen sollen nicht vorgenommen werden.

·        32-M03-1 “Umstellung von Zulassungs- und Führerscheinkartei auf elektronische Datei” – 0,5 Stellen bis zum voraussichtlichen Ende des Projektes in 2007 kann auf zusätzlich 2 weitere Stellen verzichtet werden.

 

Mit Gutachten vom 24.07.2003 ging das Institut für Verwaltungswissenschaften e.V. (IfV) bei der Zulassungsbehörde von einem Einsparpotential von fünf zu streichenden Stellen aus und empfahl des weiteren “die Einführung von technischen Möglichkeiten, z.B. in Form von EDV-Programm-Systemen zur Erleichterung der Arbeiten der Kfz-Angelegenheiten zügig zu realisieren”. Hier wurden als  Konsolidierungspotential die mit 3 MitarbeiterInnen (oder 2,5 Stellen) besetzten Arbeitsplätze angesehen.

Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Zulassungsbehörde sowohl die zentrale Zulassungsstelle in Hohenlimburg, als auch die Bürgerämter gemeint sind.

Mit Vorlage vom 13.05.2004, Drucksachen-Nr. 0355/2004, hat die Verwaltung darüber informiert, dass als Maßnahmen zur Umsetzung der Gutachter-Empfehlung der Beitritt in den KGSt-Vergleichsring für Zulassungsbehörden und die Digitalisierung der Kfz-Zulassungskartei erfolgen. Mit dieser Vorlage wird über die Ergebnisse bzw. den Realisierungsstand berichtet.

 

 


 
 32M01/5 Organisations-Untersuchung

 

 Einleitung

 

In der Vorlage vom 13.05.2004 war von der Verwaltung das Problem beschrieben worden, dass die im IfV-Gutachten für die Personalbemessung zugrunde gelegten Vergleichszahlen wahrscheinlich keine gesicherte Grundlage bedeuten, um exakte Konsolidierungskonsequenzen ziehen zu können. Die Ergebnisse des KGSt-Vergleichsringes haben diese Annahme bestätigt.

In der Vergleichsringarbeit wurde ermittelt, dass die herangezogenen statistischen Zahlen der 19 Kreisverwaltungen in Baden-Württemberg, im Gegensatz zum KGSt-Vergleichsring, bei der Ermittlung von Fallzahlen sogenannte Zusammenhangstätigkeiten (Versicherungswechsel) mit einbezogen haben. Somit ergaben sich bei der Berechnung von Vorgängen pro Vollzeitstelle jährlich bei den Kreisen in Baden-Württemberg zwar erheblich höhere, jedoch nicht korrekt ermittelte Fallzahlen. Deswegen werden bei der Ermittlung von Personalbedarfen nicht das ifV-Gutachten, sondern die Ergebnisse des KGSt-Vergleichsrings zu Grunde gelegt.

 

 Problembeschreibung

 

Am KGSt-Vergleichsring sind 13 Städte über 200 000 Einwohner, u.a. Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Köln, Magdeburg und München, beteiligt. Im Vergleichsring-Abschlußbericht vom 26.11.2005 sind für das Jahr 2004 bei der Kennzahl “Zulassungen pro Vollzeitstelle” Werte von 3.160 Fälle Minimum, 4.159 Fälle Mittelwert und für Hagen 3657 Fälle jährlich ermittelt worden.

Für Hagen ist jedoch ausdrücklich die Besonderheit zu berücksichtigen, dass sich ein Händler auf Importfahrzeuge aus Übersee spezialisiert mit der Folge, dass im Vergleich zu anderen Zulassungsbehörden die Ausstellung von “Leerbriefen”, u.a. um ein Vielfaches höher liegt. So hat Berlin rd. 16,5 mal so viele Einwohner wie Hagen (3.331.794 zu 201.171), die Zulassungsbehörde aber nur 2,2 mal so viele “Leerbriefe” auszustellen (2955 zu 1336). Die Bearbeitung der “Leerbriefe” für diese Fahrzeuge liegt im Durchschnitt etwa 5 x höher als bei normalen Zulassungsvorgängen (12 Minuten im Durchschnitt bei “Normalfällen”, 60 Minuten bei Leerbriefen).

Leerbriefe auszustellen heißt nicht, einfach nur ein Blanko-Formular auszugeben. Vielmehr sind beim Bearbeitungsvorgang, der regelmäßig keine Zulassung mit Hagener Kennzeichen zur Folge hat, spezielle Arbeitsschritte durchzuführen, die zeitlich sehr aufwändig sind:

 

·        Übertragen/Übersetzen der Fahrzeugdaten aus den Originalpapieren aus dem Ausland (Englisch, Französisch, Italienisch usw.). Dazu ist es regelmäßig erforderlich, telefonisch, per Fax oder e-mail mit folgenden Dienststellen zu korrespondieren:

·        Kraftfahrtbundesamt,

·        Kriminalpolizei,

·        Zoll,

·        spezielle Auswertungsdateien bzw. PC-Anwenderprogramme aufzurufen,

In Extremfällen nimmt ein Vorgang einen ganzen Arbeitstag, teilweise auch. darüber hinaus in Anspruch.

Der zu berücksichtigende Gebühreneinnahmefaktor, auf den zukünftig auch nicht verzichtet werden sollte, beläuft sich auf rd. 115.000 € jährlich.

Auf der Basis dieser Zahlenwerte ergibt sich aus den Ergebnissen des KGSt-Vergleichsringes die nachstehend beschriebene Konsequenz:

 

·        Der zeitliche Mehraufwand für die Ausstellung der Leerbriefe ergibt umgerechnet in Zulassungen pro Vollzeitstelle rd. 306 Vorgänge, sodass von insgesamt rd. 3963 Zulassungen pro Vollzeitstelle auszugehen ist.

 

·        Die Zulassungsbehörde Hagen hatte damit Platz 7 von 13 teilnehmenden Städten im KGSt-Vergleichsring erreicht.

 

Zur Verbesserung dieser “Mittelfeld-Position” sind folgende organisatorischen und personellen Konsequenzen gezogen worden:

 

-         Auflösung der Zentralkasse und der Plakettenausgabe in 2004

-         Streichung von 3,2 Stellen im Haushaltsjahr 2004 und 2005

 

Als Ergebnis dieser Maßnahmen hat sich Hagen auf Rang 4 verbessert.

 

32M03 – 1 Umstellung von Zulassungs- und Führerscheinkartei auf elektronische Datei

 

Die Umstellung Führerscheinkartei ist bereits abgeschlossen.

Die in der Vorlage vom 13.04.2004 erwähnte Prüfung zum Einsatz eines digitalen Archivierungsprogramms für die Fahrzeugakten-Papier-Kartei hat zum Ergebnis geführt, dass sich die Verwaltung für den Einsatz entsprechender Hard- (Scanner) und Software eines externen Anbieter entschieden hat, ebenso wie für die erforderliche digitale Erfassung des Altbestandes der Papierkartei. Letzteres befindet sich zur Zeit in der Ausschreibungsphase. Die verwaltungsinternen Planungen sind darauf abgestimmt, die Umstellungsmaßnahme mit dem vierten Quartal 2007 abzuschließen.

In diesem Zusammenhang wurden zusätzlich folgende personelle Maßnahmen umgesetzt bzw. sind geplant:

 

-         Streichung einer 20-Stunden-Stelle im Jahre 2005

-         Streichung von zwei weiteren Stellen im Jahr 2008.

 

Auf der Basis dieser und der Maßnahmen im Sachbearbeiterbereich, wird sich die Spitzenposition Hagens u.a. beim Kostendeckungsgrad, derzeit dritter Platz hinter Wuppertal und München, weiter festigen.

 

Auswirkungen auf alle bisher in Hagen geltenden Standards kommunaler Leistungserbringung

 

Nach den bisherigen Erkenntnissen, haben die oben beschriebenen organisatorischen und personellen Maßnahmen auf die geltenden Leistungs-Standards keine spürbare Außenwirkung, da die Arbeitsverdichtung bisher innerdienstlich abgefangen werden konnte. Die Wartezeiten für die Kunden haben sich ebenfalls nur unbedeutend verlängert.

 

 Auswirkungen auf die zu erwartenden Personal- und Sachkosten

 

Die bereits durchgeführten Stellenstreichungen wirken sich Ausgaben mindernd im Personalkostenbudget aus.

Das gleiche gilt ab 01.01.2008 für die Maßnahme Digitalisierung der Zulassungskartei. Im Vorfeld hierfür sind für die Anschaffung von Soft- und Hardware sowie Erfassung des Altakten-Papierkarteibestandes einmalige Investitionen von rd. 275.000 € erforderlich. Bei Gegenrechnung der Personalkosten für insgesamt 2,5 abzubauende Stellen wird ein entsprechender Konsolidierungseffekt eintreten.

 

 

 Fazit

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind die möglichen personellen Konsequenzen aus den durchgeführten Untersuchungen gezogen worden. Weitere Stellenstreichungen können vor allem vor dem Hintergrund der neu und zusätzlich zu leistenden Mehrarbeit in Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Zulassungsdokumente auf europäischer Ebene, der Verpflichtung zur Steuerrückstandsprüfung für die Finanzämter und die Aufnahme der Einzugsermächtigung zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer nicht vorgeschlagen werden. Die Zulassungsstelle Hagen hat bei der “Kundenzufriedenheit” innerhalb des Vergleichsringes die Spitzenposition sowohl von den Händlern als auch von den Privatpersonen zuerkannt bekommen. Ähnliches gilt bei der Mitarbeiterzufriedenheit (Platz 2). Weitere Kürzungen im personellen Bereich würden diese hervorragende Position erheblich gefährden.

 

Weiter ist beabsichtigt, sukzessive organisatorische Änderungen mit dem Ziel der Optimierung vorzunehmen, zum Beispiel bei den Sprechzeitenregelungen, etwa einem publikumsfreien Nachmittag, um erforderliche Nacharbeiten zum Tagesgeschäft durchführen zu können.

 

Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich aus der Natur der Aufgabenstellungen in der “Zulassungszentrale” und den dezentralen, auf Kurzkontakte fokussierten Bürgerämtern eine Ungleichgewichtung der einfachen zu schwierigen Aufgabenerledigungen zu Ungunsten der Zentrale entwickelt hat. Die wirklich schwierigen und damit zeitaufwändigen Fälle werden ausschließlich in der zentralen Zulassungsstelle bearbeitet, weil nur hier das entsprechende Spezialwissen vorgehalten werden kann. Als Beispiele zu nennen sind hier:

 

-         Leerbriefe

-         Zulassungen von Fahrzeugen mit Betriebserlaubnissen

-         Zulassung von Importfahrzeugen mit ausländischen Fahrzeugpapieren

-         Postbearbeitung

-         Qualifizierte Auskunft (telefonisch und persönlich)

-         Fehlerbereinigungen

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

X

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2006

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

120.000

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

1120.600.0010.1

120.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

120.000

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

X

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

X

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

090/2005

VII

35.600

 

092/2005

VII

35.600

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

71.200

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

16.08.2006 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.08.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.08.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen