Beschlussvorlage - 0080/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Bebauungsplans Nr. 7/01 (534) “Haus Harkorten”. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist die Teilung des Geltungsbereichs eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses..

 

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Sachverhalt

Der Geltungsbereich des mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28.06.2001 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/01 (534) “Haus Harkorten” umfasst neben dem eigentlichen Bereich des denkmalgeschützten Hauses auch die künftig zur Bebauung vorgesehenen Flächen entlang der Harkortstraße und den östlich angrenzenden Freiraum bis zur Grundschötteler Straße.

 

Für den Bereich “Haus Harkorten” selbst wurde inwischen auf der Basis der Vorentwurfsplanung dieses Bebauungsplans für das Vorhaben des Landesinstituts für Qualifizierung nach § 35 i.v.m. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Mit Zustimmung des Landschaftsbeirats wurde der Bereich aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen.

 

Die alternativen Überlegungen im Hinblick auf die künftige Nutzung, Art und Umfang, der zur Bebauung vorgesehenen Flächen entlang der Harkortstraße sind noch nicht abschließend konkretisiert. Die Auswertung der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist noch nicht abgeschlossen.

 

Es wird vorgeschlagen den Geltungsbereich in zwei Bereiche zu teilen. Der Teilbereich um das Haus Harkorten mit den gesicherten Inhalten, dem Vorhaben des Landesinstituts und den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen, wird als Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/01 (534) “Haus Harkorten” Teil I vorgezogen bearbeitet.

 

Der verbleibende Bereich entlang der Harkortstraße und des Freiraums bis zur Grundschötteler Straße wird zurückgestellt. Nach Konkretisierung der Planungsinhalte wird das Verfahren unter der Verfahrens-Nr. 7/01 (534) “Haus Harkorten” Teil II fortgeführt.

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Beschlüsse

Erweitern

09.03.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.03.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen