Beschlussvorlage - 0663/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss der Stadt Hagen nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Nach den aktuellen vertraglichen Regelungen obliegt die Umsetzungsverantwortung für das Handeln der ARGE Hagen den beiden Trägern Stadt Hagen und Agentur für Arbeit gleichermaßen. Wie in nahezu allen anderen Städten und Kreisen führt diese Regelung auch in Hagen zu erheblichen Reibungsverlusten bei der Steuerung der ARGE. Städtische Vertreter haben daher in den letzten Monaten mit Vertretern der Agentur für Arbeit über das Angebot des Bundes, die Umsetzungsverantwortung unter bestimmten Voraussetzungen in kommunale Hände zu legen, verhandelt.

 

Nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand liegen die Positionen zwischen den Verhandlungspartnern in wesentlichen Bereichen allerdings weit auseinander.

 

Gegenwärtig versuchen die Länder über den Bundesrat die Trägerschaft  für die ARGEn in die Hände der Kommunen zu legen. Vor dem Hintergrund dieser Initiativen ist es zur Zeit sinnvoll, die Verhandlungen mit der Agentur auszusetzen.


 
Nach den aktuellen vertraglichen Regelungen obliegt die Umsetzungsverantwortung für das Handeln der ARGE Hagen den beiden Trägern Stadt Hagen und Agentur für Arbeit gleichermaßen. Wie in nahezu allen anderen Städten und Kreisen führt diese Regelung auch in Hagen zu erheblichen Reibungsverlusten bei der Steuerung der ARGE. Städtische Vertreter haben daher in den letzten Monaten mit Vertretern der Agentur für Arbeit über das Angebot des Bundes, die Umsetzungsverantwortung unter bestimmten Voraussetzungen in kommunale Hände zu legen, verhandelt.

 

Nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand liegen die Positionen zwischen den Verhandlungspartnern in wesentlichen Bereichen allerdings weit auseinander. Nachfolgend sind die verschiedenen Standpunkte in den bedeutendsten Problemfeldern niedergelegt:

 

 


 

Bereich

 

Standpunkt der AA

 

 

Städtische Position

 

Übernahme der Rah­men­vereinbarung

 

Zentrale Geschäftsanweisun­gen beziehen sich auf die Ge­währ­leis­tungsverantwortung der BA. Diese können aber auch Aus­wir­kun­gen auf die Um­setz­ungs­ver­antwortung ha­ben, die ei­gent­lich auf die Stadt über­gehen soll. 

 

 

Die Stadt möchte immer dann, wenn Geschäftsanweisungen die Umsetzungsverantwortung berüh­ren, ihre Gültigkeit von einem Beschluss in der Trägerversammlung abhängig machen.

 

Mehrheitsbildung bei der Beschlussfassung in der Trägerversammlung

 

In besonders zu definierenden Be­­rei­chen sollen Beschlüsse wei­ter­hin mit 2/3-Mehrheit gefasst werden.

 

Beschlüsse sollen nach Über­nah­me der Umsetzungs­ver­ant­wortung durch die Stadt in allen Bereichen mit einfacher Mehr­heit gefasst werden. Im Re­gel­fall hätte die Stadt da­durch die Mög­lichkeit, nach ei­ge­nem Er­messen zu en­­t­schei­den.

 

 

A2LL (DV-Programm zur Zahlbarmachung der Leistungen nach dem SGB II)

 

Das Programm ist derzeit nicht verhandelbar.

 

Das Programm weist so viele Schwächen auf, dass der Ein­satz anderer Programme nach ei­nem Beschluss in der TV mög­lich sein soll. Die Stadt gesteht zu, dass bestimmte bun­deseinheitliche Stan­dards, z. B. Controllingerfordernisse, auch von einem anderen Pro­gramm zu beachten sind.

 

 

Infrastruktur

 

Die ARGE soll über keine eigenen Inneren Dienste verfügen

 

Die ARGE hat einen eigenen Steu­e­rungsdienst

 

 

Überprüfung der Rechts­form

 

Es besteht keine Bereitschaft, über eine mögliche Ver­än­de­rung der gegenwärtigen Rechts­form zu diskutieren.

 

Entsprechend der Vereinbarung im § 4 des Gründungsvertrages soll über die geeignete Rechts­form der Arbeits­ge­mein­schaft dis­kutiert wer­den und neu ent­schie­den werden.

 

 

 


Gegenwärtig bemühen sich die Länder über den Bundesrat um eine Gesetzesänderung, nach der die Trägerschaft für die ARGEn in kommunale Hände gelegt werden soll.[1] Eine solche Regelung würde möglicherweise noch über die Übernahme der Umsetzungsverantwortung hinausgehen. Da der Gesetzgeber ggf. kurzfristig Regelungen in den umstrittenen Problembereichen treffen wird, ist es zur Zeit sinnvoll, die Verhandlungen mit der Agentur auszusetzen.

 



[1]   BR-Drucks. 404-1-06: “Die im Regelfall vorgesehene geteilte Trägerschaft von Kommunen und örtlichen Agenturen für Arbeit und deren praktische Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat sich nicht bewährt. Die ARGEn werden vielerorts durch unterschiedliche Ziel- und Steuerungsvorstellungen der Träger blockiert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Trägerschaft neu zu regeln und vollständig den Kommunen zuzuordnen. Die Aufsicht über die Träger des SGB II ist dabei eindeutig den Ländern zuzuordnen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf den kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes über die Defizite in der praktischen Umsetzung des Gesetzes durch die Träger vor Ort und die dort kritisierten Defizite in der Steuerung, die aus der geteilten Trägerschaft resultieren. Er weist weiter darauf hin, dass ein wesentliches Hemmnis für die effiziente Umsetzung des SGB II in der nicht praxisgerechten zentralen Datenverarbeitung liegt, die den vorrangigen Einsatz des Personals für die Arbeitsmarktintegration blockiert.”

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.08.2006 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen