Beschlussvorlage - 0663/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme der Umsetzungsverantwortung in der ARGE Hagen durch die Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Entscheidung
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30.08.2006
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Sachverhalt
Nach den aktuellen vertraglichen Regelungen obliegt die Umsetzungsverantwortung für das Handeln der ARGE Hagen den beiden Trägern Stadt Hagen und Agentur für Arbeit gleichermaßen. Wie in nahezu allen anderen Städten und Kreisen führt diese Regelung auch in Hagen zu erheblichen Reibungsverlusten bei der Steuerung der ARGE. Städtische Vertreter haben daher in den letzten Monaten mit Vertretern der Agentur für Arbeit über das Angebot des Bundes, die Umsetzungsverantwortung unter bestimmten Voraussetzungen in kommunale Hände zu legen, verhandelt.
Nach dem
gegenwärtigen Verhandlungsstand liegen die Positionen zwischen den
Verhandlungspartnern in wesentlichen Bereichen allerdings weit auseinander.
Gegenwärtig versuchen die Länder über den Bundesrat die Trägerschaft für die ARGEn in die Hände der Kommunen zu legen. Vor dem Hintergrund dieser Initiativen ist es zur Zeit sinnvoll, die Verhandlungen mit der Agentur auszusetzen.
Nach den aktuellen vertraglichen Regelungen obliegt die
Umsetzungsverantwortung für das Handeln der ARGE Hagen den beiden Trägern Stadt
Hagen und Agentur für Arbeit gleichermaßen. Wie in nahezu allen anderen Städten
und Kreisen führt diese Regelung auch in Hagen zu erheblichen Reibungsverlusten
bei der Steuerung der ARGE. Städtische Vertreter haben daher in den letzten
Monaten mit Vertretern der Agentur für Arbeit über das Angebot des Bundes, die
Umsetzungsverantwortung unter bestimmten Voraussetzungen in kommunale Hände zu
legen, verhandelt.
Nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand liegen die Positionen zwischen den Verhandlungspartnern in wesentlichen Bereichen allerdings weit auseinander. Nachfolgend sind die verschiedenen Standpunkte in den bedeutendsten Problemfeldern niedergelegt:
Bereich |
Standpunkt der AA |
Städtische Position |
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Übernahme der Rahmenvereinbarung |
Zentrale Geschäftsanweisungen beziehen sich auf die
Gewährleistungsverantwortung der BA. Diese können aber auch Auswirkungen
auf die Umsetzungsverantwortung haben, die eigentlich auf die Stadt
übergehen soll. |
Die Stadt möchte immer dann, wenn
Geschäftsanweisungen die Umsetzungsverantwortung berühren, ihre Gültigkeit
von einem Beschluss in der Trägerversammlung abhängig machen. |
|
Mehrheitsbildung bei der Beschlussfassung in der
Trägerversammlung |
In besonders zu definierenden Bereichen sollen
Beschlüsse weiterhin mit 2/3-Mehrheit gefasst werden. |
Beschlüsse sollen nach Übernahme der Umsetzungsverantwortung
durch die Stadt in allen Bereichen mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Im
Regelfall hätte die Stadt dadurch die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen
zu entscheiden. |
|
A2LL (DV-Programm zur Zahlbarmachung der Leistungen
nach dem SGB II) |
Das Programm ist derzeit nicht verhandelbar. |
Das Programm weist so viele Schwächen auf, dass der
Einsatz anderer Programme nach einem Beschluss in der TV möglich sein
soll. Die Stadt gesteht zu, dass bestimmte bundeseinheitliche Standards, z.
B. Controllingerfordernisse, auch von einem anderen Programm zu beachten
sind. |
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Infrastruktur |
Die ARGE soll über keine eigenen Inneren Dienste
verfügen |
Die ARGE hat einen eigenen Steuerungsdienst |
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Überprüfung der Rechtsform |
Es besteht keine Bereitschaft, über eine mögliche
Veränderung der gegenwärtigen Rechtsform zu diskutieren. |
Entsprechend der Vereinbarung im § 4 des
Gründungsvertrages soll über die geeignete Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft
diskutiert werden und neu entschieden werden. |
Gegenwärtig bemühen sich die Länder über den Bundesrat um eine Gesetzesänderung, nach der die Trägerschaft für die ARGEn in kommunale Hände gelegt werden soll.[1] Eine solche Regelung würde möglicherweise noch über die Übernahme der Umsetzungsverantwortung hinausgehen. Da der Gesetzgeber ggf. kurzfristig Regelungen in den umstrittenen Problembereichen treffen wird, ist es zur Zeit sinnvoll, die Verhandlungen mit der Agentur auszusetzen.
[1] BR-Drucks. 404-1-06: “Die im Regelfall vorgesehene geteilte Trägerschaft von Kommunen und örtlichen Agenturen für Arbeit und deren praktische Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat sich nicht bewährt. Die ARGEn werden vielerorts durch unterschiedliche Ziel- und Steuerungsvorstellungen der Träger blockiert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Trägerschaft neu zu regeln und vollständig den Kommunen zuzuordnen. Die Aufsicht über die Träger des SGB II ist dabei eindeutig den Ländern zuzuordnen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf den kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes über die Defizite in der praktischen Umsetzung des Gesetzes durch die Träger vor Ort und die dort kritisierten Defizite in der Steuerung, die aus der geteilten Trägerschaft resultieren. Er weist weiter darauf hin, dass ein wesentliches Hemmnis für die effiziente Umsetzung des SGB II in der nicht praxisgerechten zentralen Datenverarbeitung liegt, die den vorrangigen Einsatz des Personals für die Arbeitsmarktintegration blockiert.”
