Beschlussvorlage - 0542/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreativspielplatz am Emsenbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.08.2006
|
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat die Verwaltung beauftragt am
Emsenbach einen Wasserspielplatz anzulegen.
Die Anforderungen der DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen
können am Emsenbach nicht eingehalten werden. Daher ist der Emsenbach als Wasserspielplatz
nicht geeignet.
Am 08.03.2006 beauftragte
die Bezirksvertretung Hohenlimburg die Verwaltung, eine Planung zu erstellen
und den Kostenrahmen zu ermitteln bezüglich eines kreativen Wasserspielplatzes
im Bereich des Emsenbaches (Im Kley) unterhalb der Schulen Gymnasium und
Realschule.
Die Verwaltung begrüßt den Ansatz Kindern auch das Element Wasser in seiner Umwelt näher zu bringen, zumal Kinder im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Flächennutzungsplan entsprechende Wünsche geäußert hatten.
Nach DIN 18034 ( Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb - ) Pkt. 4.3.2 sollen die unterschiedlichen Spiel- und Erlebnismöglichkeiten von natürlichen und künstlichen Gewässern genutzt und angeboten werden.
Spielmöglichkeiten an stehenden und fließenden Gewässern sind erwünscht. Einen besonders hohen Erlebnis- und Spielwert haben auch Feuchtbiotope und Teiche. Die üppige Vegetation sowie Kleintiere wie Lurche und Kaulquappen, Frösche und Fische sind nicht nur interessante Beobachtungsobjekte, sondern gleichzeitig auch Lern- und Übungsfeld für Kinder. Nur entsprechende Kenntnisse der Kinder tragen später zum Verständnis für die Belange des Natur- und Umweltschutzes bei.
Folgende Anforderungen sind an die
Nutzung als Kinderspielplatz an stehende und fließende Gewässer zu stellen:
Wasserqualität
· Wasser soll mindestens Badewasserqualität haben (DIN 18034, Pkt. 5.5).
Regelmäßige Kontrollen der Wasserqualität (Laboruntersuchungen) sind erforderlich. Kontrollen in Bezug auf Einleitungen und Verschmutzungen sind durchzuführen.
Wassertiefe, Strömung
· Die größte Wassertiefe sollte 40 cm nicht überschreiten (DIN 18034, Pkt. 4.3.2 Satz 2).
· Wechselnde Strömungs- und Fließgeschwindigkeiten sollten beachtet werden. (DIN 18034, Anmerkung 2)
Es
muss sichergestellt werden, dass auch bei Regenfällen diese Wassertiefe nicht
überschritten wird, bzw. Strömungen auftreten. Für Standorte, wo durch
Wettereinflüsse entsprechende Veränderungen auftreten können, ist bei
steigendem Wasser der Kinderspielplatz eine sofortige Sperrung erforderlich.
Dieses kann nach Auffassung der Verwaltung nur durch eine ständige Betreuung
sichergestellt werden.
Gestaltung und Zugänge
· Uferbereiche sollten so beschaffen sein, dass ein sicherer Zu- und Abgang möglich ist (DIN 18043, Pkt. 4.3.2 Satz 3)
Der Zugang zum Gewässer muss ohne größere Steigung (6%) möglich sein. Die Rutschgefahr im Uferbereich und im Wasser ist zu minimieren.
·
Böschungsneigungen sind so anzulegen, dass die
Wassertiefe langsam zunimmt. (DIN 18034, Pkt. 4.3.2 Satz 4)
Wasserrechtliche Verfahren
Werden Spielanlagen im und am Gewässer sowie im Uferbereich angelegt, so ist ein einfaches Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.
Der Emsenbach liegt in
einem Kerbtal. Die Uferböschungen sind weitestgehend steiler als 6 % und der Bach ist dafür
bekannt, dass der Wasserstand sehr stark anschwellen kann.
Im Hinblick auf die
zuvor genannten Auflagen aus der DIN 18034 ist der Emsenbach zur Herrichtung
als Wasserspielplatz nicht geeignet.
