Beschlussvorlage - 0542/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den Kreativspielplatz am Emsenbach lassen sich die Auflagen der DIN 18034 nicht erfüllen.

Ein Kinderspielplatz kann deshalb dort nicht realisiert werden.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat die Verwaltung beauftragt am Emsenbach einen Wasserspielplatz anzulegen.

Die Anforderungen der DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen können am Emsenbach nicht eingehalten werden. Daher ist der Emsenbach als Wasserspielplatz nicht geeignet.


Am 08.03.2006 beauftragte die Bezirksvertretung Hohenlimburg die Verwaltung, eine Planung zu erstellen und den Kostenrahmen zu ermitteln bezüglich eines kreativen Wasserspielplatzes im Bereich des Emsenbaches (Im Kley) unterhalb der Schulen Gymnasium und Realschule.

 

Die Verwaltung begrüßt den Ansatz Kindern auch das Element Wasser in seiner Umwelt näher zu bringen, zumal  Kinder im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Flächennutzungsplan entsprechende Wünsche geäußert hatten.

 

Nach DIN 18034 ( Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb - ) Pkt. 4.3.2 sollen die unterschiedlichen Spiel- und Erlebnismöglichkeiten von natürlichen und künstlichen Gewässern genutzt und angeboten werden.

 

Spielmöglichkeiten an stehenden und fließenden Gewässern sind erwünscht. Einen besonders hohen Erlebnis- und Spielwert haben auch Feuchtbiotope und Teiche. Die üppige Vegetation sowie Kleintiere wie Lurche und Kaulquappen, Frösche und Fische sind nicht nur interessante Beobachtungsobjekte, sondern gleichzeitig auch Lern- und Übungsfeld für Kinder. Nur entsprechende Kenntnisse der Kinder tragen später zum Verständnis für die Belange des Natur- und Umweltschutzes bei.

 

Folgende Anforderungen sind an die Nutzung als Kinderspielplatz an stehende und fließende Gewässer zu stellen:

 

Wasserqualität

·                      Wasser soll mindestens Badewasserqualität haben (DIN 18034, Pkt. 5.5).

 

Regelmäßige Kontrollen der Wasserqualität (Laboruntersuchungen) sind erforderlich. Kontrollen in Bezug auf Einleitungen und Verschmutzungen sind durchzuführen.

 

Wassertiefe, Strömung

·             Die größte Wassertiefe sollte 40 cm nicht überschreiten (DIN 18034, Pkt. 4.3.2 Satz 2).

·             Wechselnde Strömungs- und Fließgeschwindigkeiten sollten beachtet werden. (DIN 18034, Anmerkung 2)

 

Es muss sichergestellt werden, dass auch bei Regenfällen diese Wassertiefe nicht überschritten wird, bzw. Strömungen auftreten. Für Standorte, wo durch Wettereinflüsse entsprechende Veränderungen auftreten können, ist bei steigendem Wasser der Kinderspielplatz eine sofortige Sperrung erforderlich. Dieses kann nach Auffassung der Verwaltung nur durch eine ständige Betreuung sichergestellt werden.

 

Gestaltung und Zugänge

 

·        Uferbereiche sollten so beschaffen sein, dass ein sicherer Zu- und Abgang möglich ist (DIN 18043, Pkt. 4.3.2 Satz 3)

 

Der Zugang zum Gewässer muss ohne größere Steigung (6%) möglich sein. Die Rutschgefahr im Uferbereich und im Wasser ist zu minimieren.     

            

·        Böschungsneigungen sind so anzulegen, dass die Wassertiefe langsam zunimmt. (DIN 18034, Pkt. 4.3.2 Satz 4)

                                                

 Wasserrechtliche Verfahren

 

Werden Spielanlagen im und am Gewässer sowie im Uferbereich angelegt, so ist ein einfaches Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.

 

 

Der Emsenbach liegt in einem Kerbtal. Die Uferböschungen sind weitestgehend  steiler als 6 % und der Bach ist dafür bekannt, dass der Wasserstand sehr stark anschwellen kann.

 

Im Hinblick auf die zuvor genannten Auflagen aus der DIN 18034 ist der Emsenbach zur Herrichtung als Wasserspielplatz nicht geeignet.

 
 

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Beschlüsse

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16.08.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen