Beschlussvorlage - 0598/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Friedrichstraße- "Ersatzpflanzbeet"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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09.08.2006
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Sachverhalt
Im Zuge des Ausbaus der Friedrichstraße mußten
zwei geplante Pflanzbeete entfallen.
Nach Abschluss der Arbeiten wurde nun in einem
Ortstermin ein Ersatzstandort für ein neues Pflanzbeet festgelegt. Dieses Beet
wird zum nächst-möglichen Zeitpunkt einer Bepflanzung angelegt.
Die
Bezirksvertretung Haspe hatte am 02. 02.
2005 den Ausbau der Friedrichstraße zwischen Hörden- und Hestertstraße in 2.
Lesung beschlossen.
Planungsinhalt war u.a. die Erstellung von insgesamt 4 Pflanzbeeten, die
jeweils in einem Versatzbereich der Straße in zwei Gruppen zu zwei Bäumen
angelegt werden sollten.
In dem Versatzbereich vor Hausnummer 39/ 40 haben die Anlieger auf ihrem
Privatgrundstück vier neue Stellplätze geschaffen. Die Anlage privater
Stellplätze wurde wegen des eingeschränkten Platzangebotes nach der Ausbauplanung
auch sehr begrüßt und unterstützt.
Allerdings bedingte diese Stellplatzanlage den Fortfall eines Beetes.
Das “analoge” Beet erschien planerisch dadurch auch nicht
mehr sinnvoll, so dass auch dieses entfiel. Der Fortfall dieses Beetes war
außerdem auch ein Anliegerwunsch, dem dadurch eine leichtere
Zufahrtsmöglichkeit zu seiner Garage ermöglicht werden konnte.
Nach Abschluss der Arbeiten wurde festgestellt, dass der nun recht
großzügige Platz in diesem angesprochenen Versatzbereich zu einer schnelleren
Fahrweise verleitet.
Daher soll nun nach einem Ortstermin an geeigneter Stelle ein
“Ersatzpflanzbeet” errichtet werden, das die Park- und
Einfahrtsmöglichkeiten nicht behindert, den Versatzbereich aber räumlich
einschränkt.
Das gewählte Pflanzbeet erlaubt aber auch nur eine Bepflanzung mit
Buschwerk o.ä., da durch den angrenzenden Privatgrünbereich eine Baumpflanzung
ausgeschlossen werden muss.
Die Kosten für das o.g. Beet sind letztlich in den Ausbaukosten der
Friedrichstraße enthalten, da diese Arbeiten durch den Fortfall zweier Beete
finanziell kompensiert werden.
Ein förmlicher Beschluss dieser Ersatzmaßnahme ist aus Gründen der
Beitragspflicht der Anlieger erforderlich.
Die Ausführung der Arbeiten wird mit dem frühest- möglichen Pflanztermin
koordiniert, so dass der Spätsommer als realistisch benannt werden kann.
Die Anlagepläne geben die ehemalige Planung und die Ersatzplanung wieder.
