Beschlussvorlage - 0598/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2.      Die Errichtung des “Ersatzpflanzbeetes” wird beschlossen.

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Sachverhalt

 

 

 

Im Zuge des Ausbaus der Friedrichstraße mußten zwei geplante Pflanzbeete entfallen.

 

Nach Abschluss der Arbeiten wurde nun in einem Ortstermin ein Ersatzstandort für ein neues Pflanzbeet festgelegt. Dieses Beet wird zum nächst-möglichen Zeitpunkt einer Bepflanzung angelegt.


 
Die Bezirksvertretung Haspe hatte am  02. 02. 2005 den Ausbau der Friedrichstraße zwischen Hörden- und Hestertstraße in 2. Lesung beschlossen.

 

Planungsinhalt war u.a. die Erstellung von insgesamt 4 Pflanzbeeten, die jeweils in einem Versatzbereich der Straße in zwei Gruppen zu zwei Bäumen angelegt werden sollten.

 

In dem Versatzbereich vor Hausnummer 39/ 40 haben die Anlieger auf ihrem Privatgrundstück vier neue Stellplätze geschaffen. Die Anlage privater Stellplätze wurde wegen des eingeschränkten Platzangebotes nach der Ausbauplanung auch sehr begrüßt und unterstützt.

 

Allerdings bedingte diese Stellplatzanlage den Fortfall eines Beetes.

Das “analoge” Beet erschien planerisch dadurch auch nicht mehr sinnvoll, so dass auch dieses entfiel. Der Fortfall dieses Beetes war außerdem auch ein Anliegerwunsch, dem dadurch eine leichtere Zufahrtsmöglichkeit zu seiner Garage ermöglicht werden konnte.

 

Nach Abschluss der Arbeiten wurde festgestellt, dass der nun recht großzügige Platz in diesem angesprochenen Versatzbereich zu einer schnelleren Fahrweise verleitet.

Daher soll nun nach einem Ortstermin an geeigneter Stelle ein “Ersatzpflanzbeet” errichtet werden, das die Park- und Einfahrtsmöglichkeiten nicht behindert, den Versatzbereich aber räumlich einschränkt.

Das gewählte Pflanzbeet erlaubt aber auch nur eine Bepflanzung mit Buschwerk o.ä., da durch den angrenzenden Privatgrünbereich eine Baumpflanzung ausgeschlossen werden muss.

 

Die Kosten für das o.g. Beet sind letztlich in den Ausbaukosten der Friedrichstraße enthalten, da diese Arbeiten durch den Fortfall zweier Beete finanziell kompensiert werden.

 

Ein förmlicher Beschluss dieser Ersatzmaßnahme ist aus Gründen der Beitragspflicht der Anlieger erforderlich.

 

Die Ausführung der Arbeiten wird mit dem frühest- möglichen Pflanztermin koordiniert, so dass der Spätsommer als realistisch benannt werden kann.

 

Die Anlagepläne geben die ehemalige Planung und die Ersatzplanung wieder.

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Beschlüsse

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09.08.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen