Dringlichkeitsentscheidung Vorsitzender - 0574/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsmessanzeige der Bezirksvertretung Haspehier: Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung Vorsitzender
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
- Bearbeitung:
- Eva-Maria Berger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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09.08.2006
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Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Die
Bezirksvertretung Haspe hat in ihrer Sitzung am 18.5.2005 die Anschaffung einer
Geschwindigkeitsmessanzeige beschlossen. Seit September 2005 ist diese Anlage
im Einsatz. Durch den regelmäßigen Gebrauch, aber auch zum Teil durch
Zerstörung ist nunmehr die Anschaffung einiger
Ersatzteile erforderlich geworden.
Seinerzeit wurden durch
die Bezirksvertretung Haspe
lediglich Mittel in Höhe von 300,-- € jährlich für
Fahrtkosten/Transportkosten zur Verfügung gestellt. Nunmehr sollen auch die
fälligen und zukünftigen Kosten zur Ersatzteilbeschaffung oder Reparaturen aus
den Eigenmitteln der Bezirksvertretung Haspe
finanziert werden.
Da einige Ersatzteile dringend benötigt werden, kann nicht bis zur
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 9.8.2006 gewartet werden.
