Beschlussvorlage - 0586/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die endgültige Einziehung des Parkplatzes Grünrockstraße.

Die einzuziehende Fläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg Flur 17 Flurstück 401 und 411 sowie Teile des Flurstücks 398.

Die Fläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert dargestellt.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Das Grundstück Grünrockstr. 2 einschließlich des Parkplatzes soll an einen Investor verkauft werden. Zur privaten Nutzung des Parkplatzes ist dieser einzuziehen.


 
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat in ihrer Sitzung am 08.02.2006 aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die beabsichtigte Einziehung des Parkplatzes Grünrockstraße beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 27.02.2006  in den Hagener Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Entsprechende Einwendungen sind  bisher nicht erhoben worden.

 

Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der ortüblichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen. Diese Frist ist jetzt abgelaufen.

 

Die zuständige Straßenbaubehörde soll die Einziehung einer Straße/eines Platzes u.a. dann verfügen, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung vorliegen (§7 Abs. 2 StrWG NRW).

 

Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung des Parkplatzes Grünrockstraße wurden in der Vorlage vom 21.10.2005 (Drucksachen-Nr.: 0860/2005) für die beabsichtigte Einziehung bereits vorgetragen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diese Vorlage als Kopie beigefügt und auf die darin gemachten diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.

 

Die Voraussetzungen für die endgültige Einziehung des Parkplatzes Grünrockstraße liegen damit vor.

 

 

 

 

Anlage:

Kopie der Verwaltungsvorlage vom 21.10.2005, Drucksachen-Nr.: 0850/2005

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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16.08.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen