Beschlussvorlage - 0575/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendgerichtshilfehier: Entwicklung der Jugendkriminalität in Hagen Diversionstage - "Neue Wege als Reaktion auf Jugendstraftaten in Hagen" Qualitätshandbuch der Jugendgerichtshilfe Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anita Lückel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.08.2006
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Sachverhalt
Die Eingänge in der
Jugendgerichtshilfe werden regelmäßig in Bezug auf absolute Zahlen und sozialräumliche
Betrachtung ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung des Jahres 2005 wird
hiermit dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.
Seit 2004 finden in Hagen
Diversionstage statt. Es handelt sich dabei um eine Hagener Reaktionsweise auf
Straftaten junger Menschen in Kooperation mit der Polizeibehörde und der
Staatsanwaltschaft. Eine Auswertung der ersten 14 Diversionstage ist inzwischen
erfolgt.
Innerhalb von 3 Jahren ist
in einem Qualitätsentwicklungsprozess das Qualitätshandbuch für die
Jugendgerichtshilfe Hagen erstellt worden und wird hiermit dem
Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Jugendgerichtshilfe ist
eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes. Sie wird durch Fachkräfte in den 4
Regionalen Sozialen Diensten des Fachbereiches `Jugend & Soziales` an 6
Standorten vorgehalten. Die Jugendgerichtshilfe ist am gesamten Strafverfahren
gegen junge Menschen (zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 20 Jahren) beteiligt.
Sie bringt die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte in das Strafverfahren
ein. Sie erforscht die Persönlichkeit, die Entwicklung und das Umfeld der
Beschuldigten und äußert sich zu Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Sie nimmt an
der Hauptverhandlung teil und wacht darüber, dass der junge Mensch Auflagen und
Weisungen des Jugendgerichtes nachkommt.
Berichtswesen `Jugendgerichtshilfe`
Einmal
jährlich werden die Fallzahlen in den Dimensionen `absolute Zahlen` und
`sozialräumliche Betrachtung der Fälle` in einem Berichtswesen
`Jugendgerichtshilfe` ausgewertet.
2005 gingen bei der
Jugendgerichtshilfe Hagen 1194 Verfahren ein. 69 % waren Anklageschriften, 4 %
Strafbefehle und 27 % Diversionsverfahren. Bei 30 % waren Diebstahlsdelikte,
bei 19 % Körperverletzungen, bei 13 % Leistungserschleichungen, bei 12 %
Verkehrsdelikte (10 % ohne Alkoholeinfluss, 2 % mit Alkoholeinfluss), bei 5 %
Betrugsdelikte und bei 5 % Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz das
zugrunde liegende Delikt. Um Raub und Erpressung ging es in nur 2 % der
Verfahren. Lediglich in einem Fall handelte es sich um ein Delikt mit
rechtsradikalem Hintergrund.
Zeitgleich wurden 1233
Verfahren beendet. 18 % dieser Verfahren wurden durch die Auferlegung von
Arbeitsleistungen beendet, die von der Jugendgerichtshilfe vermittelt wurden.
12 % der Verfahren endeten
mit Maßnahmen, wie Täter-Opfer-Ausgleich, sozialem Trainingskurs und
Betreuungsweisungen, die vom sozialpädagogischen Zentrum des Fachbereiches
`Jugend & Soziales` durchgeführt wurden. 6 % endeten in einem Arrest,
weitere 6 % in einer Jugendstrafe mit Bewährung und 3 % in einer Jugendstrafe
ohne Bewährung.
Hinter den eingegangenen
1194 Verfahren verbargen sich 922 Personen, von denen 75 % männlich und 25 %
weiblich, 78 % deutsch und 22 % nicht deutsch, 56 % jugendlich und 44 %
heranwachsend waren.
Von allen Hagener Personen zwischen 14 und 20 Jahren sind 5,8 % im Jahre 2005 strafrechtlich in Erscheinung getreten, von den weiblichen 14- bis 20-Jährigen 2,88 %, von den männlichen 14- bis 20-Jährigen 8,66 %, von den deutschen 14- bis 20-Jährigen 5,44 % und von den nicht deutschen 14- bis 20-Jährigen 7,54 %.
n Pro Tausend 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt 116 Verfahren, in Hohenlimburg dagegen nur 57 Verfahren,
n pro Tausend deutscher 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt 110 Verfahren, in Hohenlimburg nur 52 Verfahren,
n pro Tausend nicht deutscher 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen / ...Mittelstadt 132 Verfahren, in Haspe dagegen nur 76 Verfahren,
n pro Tausend weiblicher 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Eilpe/Dahl
47 Verfahren, in Hohenlimburg nur 19 Verfahren,
n pro Tausend männlicher 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt 188 Verfahren, in Haspe nur 89 Verfahren,
n pro Tausend 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt 17 Körperverletzungsverfahren, im Bereich Boele/Vorhalle nur 12 Verfahren,
n pro Tausend 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt 38 Diebstahlsverfahren, im Bereich Eilpe/Dahl nur 13 Verfahren.
Weiterhin
wurden die eingehenden Jugendgerichtshilfe-Verfahren, ebenso wie die Verfahren
mit den häufigsten Deliktarten über einen Zeitraum von 14 Jahren (1992 –
2005) betrachtet.
Der durchschnittliche Falleingang lag bei 1121 Verfahren (2005 waren es 1194).
Bei den häufigsten Deliktarten ergab sich folgendes Bild:
Raub / Erpressung Durchschnitt 46 2005: 24
Diebstahl Durchschnitt 357 2005: 354
Körperverletzung Durchschnitt 144 2005: 226
Drogendelikte Durchschnitt 83 2005: 58
Leistungserschleichung Durchschnitt 170 2005: 151
Insgesamt betrachtet ergab
die Auswertung für 2005 in allen Bereichen bis auf die Körperverletzungsdelikte
ein unterdurchschnittliches und damit positives Aufkommen.
Diversionstage
Im November 2005 wurde dem
Jugendhilfeausschuss bereits über die Einführung von
“Diversionstagen” als Hagener Reaktionsweise auf Straftaten junger
Menschen berichtet.
Sowohl die zeitliche Nähe
zur Tat wie auch die geballte Reaktion (Polizei, Jugendgerichtshilfe,
Staatsanwaltschaft, sofortige Vermittlung in eine geeignete Maßnahme) sollten
ein frühzeitiges Umdenken bei jungen Menschen bewirken, bevor sich unerwünschte
Handlungsweisen verfestigen. Um dieses Ziel zu erreichen, war es für alle
beteiligten Behörden notwendig, nicht mehr nacheinander tätig zu werden,
sondern sparten- und behördenübergreifend mit viel persönlichem Engagement und
gegenseitiger Akzeptanz gemeinsam zu agieren.
Der erste Diversionstag
fand am 26.05.2004 statt. Inzwischen hat der 14. Diversionstag stattgefunden.
Durch Diversionstage
konnten im Jahre 2005 die Verfahren von 96 jungen Menschen bearbeitet werden.
30 % aller Diversionsverfahren konnten durch die Teilnahme an Diversionstagen
erledigt werden (2004 waren es 15 %).
Die bisherigen 14
Diversionstage (Stand Juni 2006) haben
193 junge Menschen durchlaufen. 148 davon haben direkt am Diversionstag eine
Auflage erhalten. Fünf von diesen 148 haben die Auflage nicht erfüllt (3,4 %).
Von den 193 jungen Menschen sind bisher nach dem durchlaufenen Diversionstag 14
erneut durch eine Straftat aufgefallen (7,3 %), 4 aus Diversionstagen in 2004,
9 aus Diversionstagen in 2005 und einer aus einem Diversionstag in 2006. Der
durchschnittliche Zeitabstand zwischen Diversionstag und neuer Straftat lag bei
den 14 Personen bei 133 Tagen.
Diese Rückbetrachtung der
Wirkung von Diversionstagen kann jedoch nur als ein erster Eindruck gewertet
werden. Aufgrund von bisher fehlender geeigneter Software ist ein Vergleich zur
Wirkung anderer Verfahrensweisen ebenfalls nicht möglich.
Qualitätshandbuch
Auf
Initiative der Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe Hagen wurde durch
Organisationsverfügung des Fachbereichsleiters des Fachbereiches `Jugend &
Soziales` eine Projektgruppe unter Beteiligung aller Fachkräfte eingerichtet.
Analog dem Qualitätsentwicklungsprozess im Allgemeinen Sozialen Dienst sollte
ein Produktkatalog erstellt werden. Für jedes Produkt sollten fachliche
Positionierungen (Was soll fachlich erreicht werden?) erarbeitet werden.
Standards der Ergebnisqualität (Was kommt für den Klienten dabei heraus?), der
Prozessqualität (Standardisierter Ablauf der Prozesse einschließlich max.
Bearbeitungszeiten) und der Strukturqualität (Welche strukturellen
Voraussetzungen sind notwendig, um die beschriebenen Standards und Ergebnisse
zu erreichen?) sollten beschrieben werden. Weiterhin sollten Indikatoren und
Prüfkriterien beschrieben werden, um den Zielerreichungsgrad der Standards zu
überprüfen.
Die Projektgruppe hat 3
Jahre lang regelmäßig getagt und kann als Abschluss das Qualitätshandbuch der
Jugendgerichtshilfe mit allen oben beschriebenen Inhalten vorlegen.
Der Qualitätsbericht für
das Jahr 2005, in dem der Grad der Zielerreichung für die entwickelten
Standards überprüft wurde, ergab einen sehr hohen Zielerreichungsgrad.
Lediglich bei einem Standard (Bericht bzw. Mitteilung an das
Amtsgericht/Staatsanwaltschaft innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Falles)
lag der Zielerreichungsgrad unter dem gewünschten Minimum von 80 %. Gründe für
diese Zielabweichung liegen jedoch zu großen Teilen außerhalb der Einflussnahme
der Jugendgerichtshilfe (die Zeitspanne zwischen Eingang des Falles und der
Hauptverhandlung betrug teilweise keine 6 Wochen, oder die Anklageschrift ging
verspätet oder gar nicht ein).
Die Projektgruppe hat ihre
Aufgabe erfüllt. Sie wird in Zukunft als Arbeitsgruppe
“Qualitätssicherung in der Jugendgerichtshilfe” in regelmäßigen
Abständen zusammentreffen, um den Prozess der Qualitätsentwicklung zu
überprüfen und ggf. fortzuschreiben.
Für den Prozess der
Qualitätsentwicklung in der Jugendgerichtshilfe, für die Teilnahme an den
Diversionstagen und für die Erstellung des Berichtswesens sind außer den
eingesetzten Arbeitszeiten der Fachkräfte und einer Gruppenleitung keine
weiteren Kosten entstanden.
