Beschlussvorlage - 0575/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Jugendgerichtshilfe in Hagen zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Die Eingänge in der Jugendgerichtshilfe werden regelmäßig in Bezug auf absolute Zahlen und sozialräumliche Betrachtung ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung des Jahres 2005 wird hiermit dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

 

Seit 2004 finden in Hagen Diversionstage statt. Es handelt sich dabei um eine Hagener Reaktionsweise auf Straftaten junger Menschen in Kooperation mit der Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft. Eine Auswertung der ersten 14 Diversionstage ist inzwischen erfolgt.

 

Innerhalb von 3 Jahren ist in einem Qualitätsentwicklungsprozess das Qualitätshandbuch für die Jugendgerichtshilfe Hagen erstellt worden und wird hiermit dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt.

 

 


 
Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes. Sie wird durch Fachkräfte in den 4 Regionalen Sozialen Diensten des Fachbereiches `Jugend & Soziales` an 6 Standorten vorgehalten. Die Jugendgerichtshilfe ist am gesamten Strafverfahren gegen junge Menschen (zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 20 Jahren) beteiligt. Sie bringt die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein. Sie erforscht die Persönlichkeit, die Entwicklung und das Umfeld der Beschuldigten und äußert sich zu Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Sie nimmt an der Hauptverhandlung teil und wacht darüber, dass der junge Mensch Auflagen und Weisungen des Jugendgerichtes nachkommt.

 

Berichtswesen `Jugendgerichtshilfe`

 

Einmal jährlich werden die Fallzahlen in den Dimensionen `absolute Zahlen` und `sozialräumliche Betrachtung der Fälle` in einem Berichtswesen `Jugendgerichtshilfe` ausgewertet.

2005 gingen bei der Jugendgerichtshilfe Hagen 1194 Verfahren ein. 69 % waren Anklageschriften, 4 % Strafbefehle und 27 % Diversionsverfahren. Bei 30 % waren Diebstahlsdelikte, bei 19 % Körperverletzungen, bei 13 % Leistungserschleichungen, bei 12 % Verkehrsdelikte (10 % ohne Alkoholeinfluss, 2 % mit Alkoholeinfluss), bei 5 % Betrugsdelikte und bei 5 % Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz das zugrunde liegende Delikt. Um Raub und Erpressung ging es in nur 2 % der Verfahren. Lediglich in einem Fall handelte es sich um ein Delikt mit rechtsradikalem Hintergrund.

Zeitgleich wurden 1233 Verfahren beendet. 18 % dieser Verfahren wurden durch die Auferlegung von Arbeitsleistungen beendet, die von der Jugendgerichtshilfe vermittelt wurden.

12 % der Verfahren endeten mit Maßnahmen, wie Täter-Opfer-Ausgleich, sozialem Trainingskurs und Betreuungsweisungen, die vom sozialpädagogischen Zentrum des Fachbereiches `Jugend & Soziales` durchgeführt wurden. 6 % endeten in einem Arrest, weitere 6 % in einer Jugendstrafe mit Bewährung und 3 % in einer Jugendstrafe ohne Bewährung.

 

Hinter den eingegangenen 1194 Verfahren verbargen sich 922 Personen, von denen 75 % männlich und 25 % weiblich, 78 % deutsch und 22 % nicht deutsch, 56 % jugendlich und 44 % heranwachsend waren.

Von allen Hagener Personen zwischen 14 und 20 Jahren sind 5,8 % im Jahre 2005 strafrechtlich in Erscheinung getreten, von den weiblichen 14- bis 20-Jährigen 2,88 %, von den männlichen 14- bis 20-Jährigen 8,66 %, von den deutschen 14- bis 20-Jährigen 5,44 % und von den nicht deutschen 14- bis 20-Jährigen 7,54 %.

 

n                  Pro Tausend 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt  116 Verfahren, in Hohenlimburg dagegen nur 57 Verfahren,

 

n                  pro Tausend deutscher 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt 110 Verfahren, in Hohenlimburg nur 52 Verfahren,

 

 

n                  pro Tausend nicht deutscher 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen / ...Mittelstadt 132 Verfahren, in Haspe dagegen nur 76 Verfahren,

 

            n         pro Tausend weiblicher 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Eilpe/Dahl

47 Verfahren, in Hohenlimburg nur 19 Verfahren,

 

n                  pro Tausend männlicher 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt 188 Verfahren, in Haspe nur 89 Verfahren,

 

n                  pro Tausend 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt 17 Körperverletzungsverfahren, im Bereich Boele/Vorhalle nur 12 Verfahren,

 

n                  pro Tausend 14- bis 20-Jähriger gab es im Bereich Wehringhausen/Mittelstadt 38 Diebstahlsverfahren, im Bereich Eilpe/Dahl nur 13 Verfahren.

 

Weiterhin wurden die eingehenden Jugendgerichtshilfe-Verfahren, ebenso wie die Verfahren mit den häufigsten Deliktarten über einen Zeitraum von 14 Jahren (1992 – 2005) betrachtet.

 

Der durchschnittliche Falleingang lag bei 1121 Verfahren (2005 waren es 1194).

 

Bei den häufigsten Deliktarten ergab sich folgendes Bild:

 

            Raub / Erpressung                Durchschnitt    46                  2005:  24

 

            Diebstahl                                Durchschnitt  357                  2005: 354

 

            Körperverletzung                   Durchschnitt  144                  2005: 226

 

            Drogendelikte                        Durchschnitt     83                 2005:  58

 

            Leistungserschleichung        Durchschnitt 170                   2005: 151

 

Insgesamt betrachtet ergab die Auswertung für 2005 in allen Bereichen bis auf die Körperverletzungsdelikte ein unterdurchschnittliches und damit positives Aufkommen.

 

 

 

Diversionstage

 

Im November 2005 wurde dem Jugendhilfeausschuss bereits über die Einführung von “Diversionstagen” als Hagener Reaktionsweise auf Straftaten junger Menschen berichtet.

 

Sowohl die zeitliche Nähe zur Tat wie auch die geballte Reaktion (Polizei, Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft, sofortige Vermittlung in eine geeignete Maßnahme) sollten ein frühzeitiges Umdenken bei jungen Menschen bewirken, bevor sich unerwünschte Handlungsweisen verfestigen. Um dieses Ziel zu erreichen, war es für alle beteiligten Behörden notwendig, nicht mehr nacheinander tätig zu werden, sondern sparten- und behördenübergreifend mit viel persönlichem Engagement und gegenseitiger Akzeptanz gemeinsam zu agieren.

Der erste Diversionstag fand am 26.05.2004 statt. Inzwischen hat der 14. Diversionstag stattgefunden.

Durch Diversionstage konnten im Jahre 2005 die Verfahren von 96 jungen Menschen bearbeitet werden. 30 % aller Diversionsverfahren konnten durch die Teilnahme an Diversionstagen erledigt werden (2004 waren es 15 %).

Die bisherigen 14 Diversionstage  (Stand Juni 2006) haben 193 junge Menschen durchlaufen. 148 davon haben direkt am Diversionstag eine Auflage erhalten. Fünf von diesen 148 haben die Auflage nicht erfüllt (3,4 %). Von den 193 jungen Menschen sind bisher nach dem durchlaufenen Diversionstag 14 erneut durch eine Straftat aufgefallen (7,3 %), 4 aus Diversionstagen in 2004, 9 aus Diversionstagen in 2005 und einer aus einem Diversionstag in 2006. Der durchschnittliche Zeitabstand zwischen Diversionstag und neuer Straftat lag bei den 14 Personen bei 133 Tagen.

 

Diese Rückbetrachtung der Wirkung von Diversionstagen kann jedoch nur als ein erster Eindruck gewertet werden. Aufgrund von bisher fehlender geeigneter Software ist ein Vergleich zur Wirkung anderer Verfahrensweisen ebenfalls nicht möglich.

 

 

Qualitätshandbuch

 

Auf Initiative der Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe Hagen wurde durch Organisationsverfügung des Fachbereichsleiters des Fachbereiches `Jugend & Soziales` eine Projektgruppe unter Beteiligung aller Fachkräfte eingerichtet. Analog dem Qualitätsentwicklungsprozess im Allgemeinen Sozialen Dienst sollte ein Produktkatalog erstellt werden. Für jedes Produkt sollten fachliche Positionierungen (Was soll fachlich erreicht werden?) erarbeitet werden. Standards der Ergebnisqualität (Was kommt für den Klienten dabei heraus?), der Prozessqualität (Standardisierter Ablauf der Prozesse einschließlich max. Bearbeitungszeiten) und der Strukturqualität (Welche strukturellen Voraussetzungen sind notwendig, um die beschriebenen Standards und Ergebnisse zu erreichen?) sollten beschrieben werden. Weiterhin sollten Indikatoren und Prüfkriterien beschrieben werden, um den Zielerreichungsgrad der Standards zu überprüfen.

Die Projektgruppe hat 3 Jahre lang regelmäßig getagt und kann als Abschluss das Qualitätshandbuch der Jugendgerichtshilfe mit allen oben beschriebenen Inhalten vorlegen.

 

Der Qualitätsbericht für das Jahr 2005, in dem der Grad der Zielerreichung für die entwickelten Standards überprüft wurde, ergab einen sehr hohen Zielerreichungsgrad. Lediglich bei einem Standard (Bericht bzw. Mitteilung an das Amtsgericht/Staatsanwaltschaft innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Falles) lag der Zielerreichungsgrad unter dem gewünschten Minimum von 80 %. Gründe für diese Zielabweichung liegen jedoch zu großen Teilen außerhalb der Einflussnahme der Jugendgerichtshilfe (die Zeitspanne zwischen Eingang des Falles und der Hauptverhandlung betrug teilweise keine 6 Wochen, oder die Anklageschrift ging verspätet oder gar nicht ein).

 

 

 

Die Projektgruppe hat ihre Aufgabe erfüllt. Sie wird in Zukunft als Arbeitsgruppe “Qualitätssicherung in der Jugendgerichtshilfe” in regelmäßigen Abständen zusammentreffen, um den Prozess der Qualitätsentwicklung zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben.

 

Für den Prozess der Qualitätsentwicklung in der Jugendgerichtshilfe, für die Teilnahme an den Diversionstagen und für die Erstellung des Berichtswesens sind außer den eingesetzten Arbeitszeiten der Fachkräfte und einer Gruppenleitung keine weiteren Kosten entstanden.

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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15.08.2006 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen