Vorschlag zur Tagesordnung - 0558/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat möge beschließen, Menschen mit Behinderungen die in besitz eines amtlichen Schwerbehindertenausweis sind (50% GdB) bezahlen in allen öffentlichen (Städtischen) Einrichtungen einen ermäßigten Eintrittspreis der dem von ALG2 Empfängern entspricht.

 

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Sachverhalt

Kurzbegründung entfällt.


 
Mit dieser Regelung wird der Nachteilsausgleich mit Behinderungen (Eintrittspreise) vereinheitlicht.

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Beschlüsse

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - zurückgezogen