Vorschlag zur Tagesordnung - 0555/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der CDU-FraktionQualitätsmangement "Bürgerverwaltung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zum Oktober 2006 ein ständiges
Qualitätsmanagement für die stark Kunden bezogenen Ämter (Bürgeramt,
Servicezentrum Wirtschaft) zu entwickeln.
2. Die
Verwaltung wird aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung des
Beschwerdeausschusses einen Fragebogen zu entwickeln, in dem die Kunden nach
ihrer Zufriedenheit in Bezug auf verschiedene Kriterien wie Freundlichkeit,
Hilfsbereitschaft, Kompetenz etc. befragt werden. Dabei ist auf Erfahrungen aus
der Wirtschaft oder anderen Kommunen zurückzugreifen.
3. Nach
Verabschiedung des Qualitätsmanagementkonzeptes soll jeder Kunde nach Abschluss
eines Beratungsgespräches oder Verwaltungsvorgangs einen Fragebogen erhalten,
in dem er Angaben über seine Zufriedenheit machen kann.
4. Im
Eingangsbereich des Rathauses wird ein optisch ansprechender und auffälliger
Briefkasten mit der Aufschrift “Sagen Sie uns die Meinung!”
aufgestellt, um die Bürger zur Abgabe einer Bewertung zu animieren.
Sachverhalt
Kurzbegründung entfällt.
Ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat jährlich
rechnerisch 1,8 Verwaltungskontakte. Bei diesem sehr eingeschränkten Kontakt
mit der Verwaltung spielt jeder Kundenkontakt für die Verwaltung eine
gewichtige Rolle. Hier entscheiden einzelne Personen vor Ort über das Image der
Stadtverwaltung als Ganze. Aus diesem Grund ist es für den Dienstherrn
besonders wichtig zu wissen, welche Mitarbeiter das Image der Stadtverwaltung
als Bürgerverwaltung gerecht werden und wer sich weniger vorbildlich verhält.
Nur selten bemühen sich Bürger um eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Deshalb
braucht es ein niederschwelliges Angebot zur Bewertung.
Dass es sich bei derartigen Bewertungen um subjektive Urteile handelt, ist den Antragstellern durchaus bewusst. Deshalb ist einzelnen Negativbeurteilungen von Mitarbeitern keine zu große Bedeutung beizumessen. Bei statistisch auffälligen Häufungen sollten jedoch der Dienstherr über entsprechende Schulungen und Personalgespräche Einfluss auf den Mitarbeiter nehmen.
Die Einrichtung der Bürgerämter und des Servicezentrums Wirtschaft spiegeln das Bemühen von Politik und Verwaltung wider, die Bedürfnisse der Kunden in den Mittelpunkt des Verwaltungshandelns zu stellen. Dies muss natürlich auch im Verhalten der Mitarbeiter ablesbar sein.
Aus diesem Grund setzen sich die Antragsteller ausdrücklich dafür ein, jedem Kunden die Möglichkeit zu einer individuellen Bewertung der Person einzuräumen, durch den der Service geleistet wurde.
Auf diese Weise erhalten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein unmittelbares Meinungsbild der Kunden und können feststellen, ob die Außenwahrnehmung der Kundenfreundlichkeit mit ihrer eigenen Einschätzung übereinstimmt.
In vielen Unternehmen ist dies bereits gängige Praxis. Sie hat vereinzelt auch Einzug in Kommunalverwaltungen gefunden. Die Antragsteller sprechen sich deshalb dafür aus, über das Mittel einer kontinuierlichen Kundenbefragung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in den Bürgerämtern und dem Servicezentrum Wirtschaft anzustoßen.
Dabei erkennen auch die politischen Vertreter ausdrücklich an, dass es
nicht gelingen wird, alle Kunden mit ihren spezifischen Wünschen restlos
zufrieden zu stellen. Außerdem betonen die Antragsteller, dass die Mehrzahl der
in Frage stehenden Mitarbeiter hervorragende Arbeit leisten und die
Stadtverwaltung hervorragend nach außen vertreten. Es geht letztlich darum,
auch den Rest der Mitarbeiter noch auf diesen Weg zu bringen, der sich noch
immer als unverzichtbarer Teil einer Obrigkeitsverwaltung versteht.

22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zum Oktober 2006 ein ständiges
Qualitätsmanagement für die stark Kunden bezogenen Ämter (Bürgeramt, Sozialverwaltung,
Servicezentrum Wirtschaft) zu entwickeln.
2. Die
Verwaltung wird aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung des
Beschwerdeausschusses einen Fragebogen zu entwickeln, in dem die Kunden nach
ihrer Zufriedenheit in Bezug auf verschiedene Kriterien wie Freundlichkeit,
Hilfsbereitschaft, Kompetenz, Bürokratieabbau etc. befragt werden. Dabei
ist auf Erfahrungen aus der Wirtschaft oder anderen Kommunen zurückzugreifen.
3. Nach
Verabschiedung des Qualitätsmanagementkonzeptes soll jeder Kunde nach Abschluss
eines Beratungsgespräches oder Verwaltungsvorgangs einen Fragebogen erhalten,
in dem er Angaben über seine Zufriedenheit machen kann.
4. Im
Eingangsbereich des Rathauses wird ein optisch ansprechender und auffälliger
Briefkasten mit der Aufschrift “Sagen Sie uns die Meinung!”
aufgestellt, um die Bürger zur Abgabe einer Bewertung zu animieren.