Beschlussvorlage - 0548/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Die Verkehrsregelung zwischen Vorhalle und Haspe über den Tücking erfolgt durch eine Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

Fantasieschilder werden von den Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung Arnsberg und Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW) abgelehnt.


 
Seit einiger Zeit wird die Verkehrsverbindung zwischen Vorhalle und Haspe über den Straßenzug Wolfskuhler Weg/Tückingstraße verstärkt durch schwere LKW genutzt und dies trotz eines durch StVO-Beschilderung ausgesprochenen Verbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (Zeichen 253 StVO).

 

Dabei ist es immer wieder vorgekommen, dass sich LKW in den engen Kurven festgefahren haben. Die Fahrzeugführer verlassen sich offenbar auf ihr Navigationsgerät, das als kürzeste Verbindung zwischen der BAB-Abfahrt A 1, Hagen-West, zum Gewerbegebiet “Im Lindental” diese Strecke anzeigt und dann trotz rechtzeitiger Verbotsbeschilderung (Hinweise befinden sich bereits im Einmündungsbereich Weststraße/Wolfskuhler Weg) diesen Angaben folgen.

 

Dies hat die BV Haspe und die BV Nord schließlich bewogen, die Straßenverkehrsbehörde aufzufordern, die Fahrtroute durch eine ihrer Meinung nach deutlichere Fantasiebeschilderung für LKW zu sperren.

 

Da von der StVO abweichende Beschilderungen jedoch durch die Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung und Verkehrsministerium NW) genehmigt werden müssen (allgemeine Begreifbarkeit im gesamten Bundesgebiet), wurde von der Straßenverkehrsbehörde ein entsprechender Antrag gestellt.

 

Aufgrund eines Zuständigkeitswechsels des sachbearbeitenden Verkehrsingenieurs bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde dann anlässlich seines Vorstellungsbesuches in Hagen im Beisein seines Dezernenten die Situation an Ort und Stelle geprüft.

 

Die Entscheidung kann in Gänze der beiliegenden Verfügung der Bezirksregierung entnommen werden (Anlage).

 

In Kürze ist festzuhalten: Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Beschilderung nach StVO, Fantasieschilder werden abgelehnt.

 

Jede verkehrliche Entscheidung bedarf laut gesetzlicher Vorgabe (Vorrang für Verkehrssicherheit, gleiche Regelungen im gesamten Bundesgebiet, Haftung usw.) nach Anhörung von Polizei und Straßenbaulastträger einer Anordnung (verbindliche Entscheidung) der Straßenverkehrsbehörde.

 

Da straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten zu den den Gemeinden übertragenen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung gehören, wird die Verfügung der Bezirksregierung alsbald entsprechend umgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen