Beschlussvorlage - 0546/2006
Grunddaten
- Betreff:
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1. Nachwahl für den Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH2. Nachwahl für den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG3. Bestellung einer stimmberechtigten Vertreterin/eines stimmberechtigten Vertreters der Stadt Hagen für die außerordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Stadt Hagen schlägt der
Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH
Herrn/Frau __________________________
für das aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Mitglied Christoph Gerbersmann vor.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, diese Nachwahl im Wege des schriftlichen
Beschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbHG zu beschließen.
2.
Der Rat der Stadt Hagen schlägt der
Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
Herrn/Frau __________________________
für das aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Mitglied Wolfgang Röspel vor.
3. In
die außerordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG wird
_________________________________.
Er/Sie wird beauftragt, die unter Punkt 2 dieses Beschlusses vorgeschlagene
Person für die Wahl in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG
vorzuschlagen und diese zu wählen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 05.09.2006.
Sachverhalt
Herr Christoph Gerbersmann als Mitglied des Aufsichtsrates
der Hagener Versorgungs und Verkehrs-GmbH sowie Herr Wolfgang Röspel als
Mitglied des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG haben ihren Rücktritt
aus diesen Gremien erklärt. Diese Vorlage dient dazu, der
Gesellschafterversammlung bzw. der Hauptversammlung neue Mitglieder
vorzuschlagen.
Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
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In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen vom 25.05.2005 wurde u.a. Herr Christoph Gerbersmann der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) als Mitglied des Aufsichtsrates vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 20.06.2005.
Herr Gerbersmann erklärte nunmehr, dass er sein Mandat im Aufsichtsrat zum 13.06.2006 niederlegen werde. Daher ist eine Nachnominierung durch den Rat der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung erforderlich.
Da die Stadt Hagen Alleineigentümerin der HVG ist, ist die Fassung des erforderlichen Beschlusses der Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahrne nach § 48 Abs. 2 GmbHG sinnvoll.
Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG
In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen vom 25.05.2005 wurde u. a. Herr Wolfgang Röspel der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG als Mitglied des Aufsichtsrates vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte in der Hauptversammlung am 20.06.2005.
Herr Röspel erklärte nunmehr mit Schreiben vom 10.05.2006, dass er sein Mandat im Aufsichtsrat zum 13.06.2006 niederlegen werde. Daher ist eine Nachnominierung durch den Rat der Stadt Hagen für die Hauptversammlung erforderlich.
Ein schriftlicher Beschluss ist im Aktienrecht nicht möglich. Daher wird für den 04.09.2006 um 15.45 Uhr in den Räumer der Hagener Straßenbahn AG, Am Pfannenofen 25, 58097 Hagen, eine außerordentliche Hauptversammlung (unmittelbar vor der Sitzung des Aufsichtsrates) einberufen. Für diese Hauptversammlung ist ein/e städtische Vertreter/in zu benennen.
An der letzten ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 12.06.2006 hat Frau Hildegard Kurte teilgenommen.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
