Beschlussvorlage - 0546/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH

Herrn/Frau __________________________

für das aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Mitglied Christoph Gerbersmann vor.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, diese Nachwahl im Wege des schriftlichen Beschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbHG zu beschließen.

2.      Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG

Herrn/Frau __________________________

für das aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Mitglied Wolfgang Röspel vor.

 

3.      In die außerordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG wird

_________________________________.

Er/Sie wird beauftragt, die unter Punkt 2 dieses Beschlusses vorgeschlagene Person für die Wahl in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG vorzuschlagen und diese zu wählen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 05.09.2006.

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Sachverhalt

Herr Christoph Gerbersmann als Mitglied des Aufsichtsrates der Hagener Versorgungs und Verkehrs-GmbH sowie Herr Wolfgang Röspel als Mitglied des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG haben ihren Rücktritt aus diesen Gremien erklärt. Diese Vorlage dient dazu, der Gesellschafterversammlung bzw. der Hauptversammlung neue Mitglieder vorzuschlagen.


 
Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen vom 25.05.2005 wurde u.a. Herr Christoph Gerbersmann der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) als Mitglied des Aufsichtsrates vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 20.06.2005.

 

Herr Gerbersmann erklärte nunmehr, dass er sein Mandat im Aufsichtsrat zum 13.06.2006 niederlegen werde. Daher ist eine Nachnominierung durch den Rat der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung erforderlich.

 

Da die Stadt Hagen Alleineigentümerin der HVG ist, ist die Fassung des erforderlichen Beschlusses der Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahrne nach § 48 Abs. 2 GmbHG sinnvoll.

 

 

 

Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen vom 25.05.2005 wurde u. a. Herr Wolfgang Röspel der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG als Mitglied des Aufsichtsrates vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte in der Hauptversammlung am 20.06.2005.

 

Herr Röspel erklärte nunmehr mit Schreiben vom 10.05.2006, dass er sein Mandat im Aufsichtsrat zum 13.06.2006 niederlegen werde. Daher ist eine Nachnominierung durch den Rat der Stadt Hagen für die Hauptversammlung erforderlich.

 

Ein schriftlicher Beschluss ist im Aktienrecht nicht möglich. Daher wird für den 04.09.2006 um 15.45 Uhr in den Räumer der Hagener Straßenbahn AG, Am Pfannenofen 25, 58097 Hagen, eine außerordentliche Hauptversammlung (unmittelbar vor der Sitzung des Aufsichtsrates) einberufen. Für diese Hauptversammlung ist ein/e städtische Vertreter/in zu benennen.

 

 

 

 

An der letzten ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 12.06.2006 hat Frau Hildegard Kurte teilgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen