Beschlussvorlage - 0528/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hagen zum 31. Dezember 20052. Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Vorstand)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Der nach
Vorlage des Jahresabschlusses 2005 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von
6.932.579,11 € wird nach § 28 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz in voller
Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.
2.
Den Organen
der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Verstand) wird Entlastung
nach § 27 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz erteilt.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.06.2006.
Sachverhalt
Mit der Vorlage soll der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hagen sowie über die Entlastung der Organe gefasst werden.
Verwendung des Jahresüberschusses
Der vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2005 ist vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 04.05.2006 festgestellt worden.
Der Jahresabschluss 2005 weist einen Überschuss
in Höhe von 6.932.579,11 € aus.
Nach § 27 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz (SpkG)
beschließt der Rat der Stadt Hagen über die Zuführung des Überschusses nach §
28 Abs. 2 SpkG. Wenn die nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen
ermittelten und gewichteten Risikoaktiva zu weniger als 7 % durch die Sicherheitsrücklage gedeckt sind,
ist nach § 28 Abs. 3 SpkG der Jahresüberschuss der Sicherheitsrücklage
zuzuführen. Die Deckung durch die Sicherheitsrücklage beläuft sich zum
31.12.2005 auf 6,95 %, so dass ihr der gesamte Jahresüberschuss zuzuführen ist.
Entlastung der Organe
Nach § 27 Abs. 2 SpkG ist der Rat der Stadt Hagen
für die Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen zuständig. Die Verwaltung der
Sparkasse ist ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Entlastung zu erteilen ist.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
