Beschlussvorlage - 0503/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rechenschaftsbericht 2005 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Als Berechnungsgrundlagen für die den Beitragspflichtigen in Rechnung zu stellenden Zwischenfinanzierungszinsen werden 2005 festgesetzt:

 

Eigenfinanzierungsanteil:           16,27 v. H.

Durchschnittszinssatz:                  3,33 v. H.                 

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt nimmt den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

 

Mit der Beschlussfassung über die Kenntnisnahme setzt er die Höhe der Zwischenfinanzierungszinsen, die den Beitragspflichtigen bei beitragsfähigen Baumaßnahmen in Rechnung zu stellen sind, fest.

 


 
Die Jahresrechnung für 2005 wurde am 23.03.2006 von dem Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister festgestellt.

 

Der Rechenschaftsbericht erläutert:

 

·        die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung,

 

·        erhebliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen

 

und gibt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr.

 

Bevor über die Jahresrechnung 2005 und die Entlastung entschieden und beschlossen wird, erfolgt die Prüfung der Rechnung nach § 94 Abs. 1 GO NRW. Zuständig hierfür ist der Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich zur Durchführung der Prüfarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Das Prüfungsergebnis wird dem Rat der Stadt demnächst in einem besonderen Schlussbericht vorgelegt.

 

Da wegen des Gesamtdeckungsprinzips ein Einzelnachweis der Zinsleistungen nicht möglich ist, wird die Höhe  der Zinsen nach den im Runderlass des Innenministers vom 30.06.1986 (MBl NW 1986 S. 1011) beschriebenen Berechnungsmerkmalen auf der Basis der Jahresrechnungszahlen ermittelt.

Nach § 9 der Haushaltssatzung 2005 werden für 2005 festgesetzt:

 

·        Eigenfinanzierungsanteil:           16,27 v. H.

·        Durchschnittszinssatz:                  3,33 v. H.

 

§ 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sieht vor, dass ab 01.01.1999 Kostenüberdeckungen aus einer Gebührenkalkulation innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.

 

Betroffen von dieser Regelung sind

UA 1600 – Rettungsdienst

UA 6750 – Straßenreinigung

UA 7210 – Abfallsammlung

UA 7300 – Märkte

UA 7500 – Friedhöfe.

 

Für diese Unterabschnitte werden Sonderrücklagen bewirtschaftet.

 

 

 

 

 

 

In der Jahresrechnung 2005 sind bei folgenden Unterabschnitten Entnahmen aus bzw. Zuführungen an Sonderrücklagen durchgeführt worden:

 

Bestand zum 01.01.2005                 Zuführung                   Entnahme       Stand: 31.12.2005

 

                                                                                                                                         

 

UA 6750           30.333,88                100.304,93                         0,00                    130.638,81

 

UA 7210         145.380,44               347.919,78             381.915,53                   111.384,69

 

UA 7300           21.564,31                    8.190,26                 29.754,57                              0,00

 

 

Die Bereiche UA 1600 und UA 7500 haben in der Jahresrechnung 2005 mit Kosten-unterdeckungen abgeschlossen, die im Rahmen der gesetzlichen Regelung in den Folgejahren ausgeglichen werden.

 

Daneben wird der Sozialfonds Theater Hagen als Sonderrücklage geführt.

Diese Sonderrücklage ist fest verzinst angelegt.

 

Der Bestand der Rücklage betrug am 01.01.2005                            775,20 €

Für 2005 wurden Zinsen verbucht in Höhe von                       116,06 €

Die Abrechnung des Bühnenballs führte   
zu einer Zuführung in Höhe von                                                        25.394,33 €

 

Rücklagenbestand zum 01.01.2006 somit                                    26.285,59 €

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen