Beschlussvorlage - 0487/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtrag zur Geschäftsordnung der Stadt Hagen vom 13. April 2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung
des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vom
13.04.2000.
Durch den 1. Nachtrag erhält der § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung folgenden
Wortlaut:
§ 4 Ältestenrat
“ (1) Der Ältestenrat nimmt die Aufgabe eines Geschäftsordnungsausschusses wahr. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern, je 3 Vertretern der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie je einem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der Fraktion Bürger für Hagen und der Fraktion Die Linke.PDS.
Fraktionen, die einen Vertreter entsenden, sind
berechtigt, für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter zu benennen.”
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt am Tag nach der Ratssitzung.
Sachverhalt
Um den in der Ratssitzung vom 11.05.2006
gefassten Beschluss zur Änderung des § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse formal korrekt
abzuwickeln, ist der 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung formuliert worden.
In der Ratssitzung vom 08.11.2004 wurde § 4 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der
Ausschüsse vom 13. April 2000 wie folgt gefasst:
§ 4 Ältestenrat
“ (1) Der Ältestenrat nimmt die Aufgabe eines Geschäftsordnungsausschusses wahr. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern, je 3 Vertretern der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie je einem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bürger für Hagen.
Fraktionen, die einen Vertreter entsenden, sind
berechtigt, für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter zu benennen.”
In der Ratssitzung vom 11.05.2006 wurde der
Beschluss gefasst, “in § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen
die Aufzählung der Fraktionen um die Fraktion Die Linke.PDS (mit einem Sitz und
einem Stellvertreter)” zu erweitern.
Diese Änderung kann durch einen 1. Nachtrag zur
o.a. Geschäftsordnung umgesetzt werden.
Der Wortlaut des geänderten § 4 Abs. 1 lautet in
der Fassung des 1. Nachtrages wie folgt:
§ 4 Ältestenrat
“ (1) Der Ältestenrat nimmt die Aufgabe eines Geschäftsordnungsausschusses wahr. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern, je 3 Vertretern der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie je einem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der Fraktion Bürger für Hagen und der Fraktion Die Linke.PDS.
Fraktionen, die einen Vertreter entsenden, sind
berechtigt, für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter zu benennen.”
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
