Beschlussvorlage - 0487/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vom 13.04.2000.


Durch den 1. Nachtrag erhält der § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung folgenden Wortlaut:

 

§ 4 Ältestenrat

 

“ (1) Der Ältestenrat nimmt die Aufgabe eines Geschäftsordnungsausschusses wahr. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern, je 3 Vertretern der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie je einem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der Fraktion Bürger für Hagen und der Fraktion Die Linke.PDS.

Fraktionen, die einen Vertreter entsenden, sind berechtigt, für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter zu benennen.”

 

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt am Tag nach der Ratssitzung.

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Sachverhalt

Um den in der Ratssitzung vom 11.05.2006 gefassten Beschluss zur Änderung des § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse formal korrekt abzuwickeln, ist der 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung formuliert worden.


 
In der Ratssitzung vom 08.11.2004 wurde § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vom 13. April 2000 wie folgt gefasst:

 

 

 

§ 4 Ältestenrat

 

“ (1) Der Ältestenrat nimmt die Aufgabe eines Geschäftsordnungsausschusses wahr. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern, je 3 Vertretern der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie je einem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bürger für Hagen.

Fraktionen, die einen Vertreter entsenden, sind berechtigt, für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter zu benennen.”

 

 

In der Ratssitzung vom 11.05.2006 wurde der Beschluss gefasst, “in § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen die Aufzählung der Fraktionen um die Fraktion Die Linke.PDS (mit einem Sitz und einem Stellvertreter)” zu erweitern.

 

Diese Änderung kann durch einen 1. Nachtrag zur o.a. Geschäftsordnung umgesetzt werden.

 

Der Wortlaut des geänderten § 4 Abs. 1 lautet in der Fassung des 1. Nachtrages wie folgt:

 

 

§ 4 Ältestenrat

 

“ (1) Der Ältestenrat nimmt die Aufgabe eines Geschäftsordnungsausschusses wahr. Er besteht aus dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern, je 3 Vertretern der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie je einem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der Fraktion Bürger für Hagen und der Fraktion Die Linke.PDS.

Fraktionen, die einen Vertreter entsenden, sind berechtigt, für den Verhinderungsfall einen Stellvertreter zu benennen.”

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen