Beschlussvorlage - 0455/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Errichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes an den Förderschulen Wilhelm-Busch (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung) und der August-Hermann-Francke-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) unter den im Runderlass “Qualitätsoffensive Hauptschule/Ausbau des Angebots an Hauptschulen” des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (letzter Stand: April 2006) genannten Voraussetzungen und Bedingungen zum 01.08.2006 wird beschlossen.

 

Die Schaffung der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb wird unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms “Initiative Zukunft Bildung und Betreuung” zur Verfügung gestellt werden, beschlossen.

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Sachverhalt

Die Landesregierung beabsichtigt mit einer "Qualitätsoffensive Hauptschule" grundsätzlich den Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen.

Dieses Programm wird nunmehr auch für eine begrenzte Anzahl von landesweit 20 Förderschulen geöffnet.

Vorgesehen ist ein Stellenzuschlag von 30 % (Lehrerstellen), wovon

10 %-Punkte kapitalisiert werden können für pädagogische Angebote zur Ergänzung und Unterstützung des Unterrichts.

Nach Beratung durch die Schulaufsicht für die Förderschulen wird vorrangig ein Bedarf an der Wilhelm-Busch-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung) und an der August-Hermann-Francke-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) Ausbau zu einer erweiterten Ganztagsschule gesehen. Beide Schulleitungen haben dazu bereits grundsätzlich ihr Interesse signalisiert.

 

 

Die maximal erreichbare Investitionsfördersumme für die Wilhelm-Busch-Schule läge bei 805.000 €, für die August-Hermann-Francke-Schule bei 1.150.000 € .

 

Da landesweit lediglich 20 Förderschulen zu erweiterten Ganztagsschulen umgewandelt werden sollen, ist davon auszugehen, dass Hagen –wenn überhaupt-, mit einer Schule berücksichtigt wird.

Daher beschränkt sich der Antrag auf Errichtung des erweiterten Ganztagsbetriebes, der bis zum 31.Mai.2006 bei der Bezirksregierung vorliegen muss, auf die beiden genannten Förderschulen. Der Antrag für die Investitionsmittel muss bei der Bezirksregierung bis zum 06. Juni 2006 vorliegen.

 

 

Sobald eine Genehmigung durch die Bezirksregierung vorliegt, wird die Verwaltung die Einzelmaßnahmen in finanzieller, organisatorischer und baulicher Hinsicht konkretisieren und vorstellen.

 


 
Die Schulträger wurden im Dezember 2005 vom Städtetag über die inhaltlichen Vorstellungen des Landes NRW zur Organisation und Gestaltung des erweiterten Ganztagsbetriebes an Hauptschulen und die Bedingungen, zu denen sich die Schulen für die Einrichtung des Ganztagsbetriebes  bewerben können, informiert. Beide Erlasse (Grundlagenerlass und Umsetzungserlass) zur Umwandlung von Hauptschulen zu Ganztagsschulen liegen in der zur Veröffentlichung vorgesehenen Endfassung seit 26. Januar 2006 vor.

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für den Bereich der Förderschulen, jedoch mit dem Hinweis, dass im Hinblick auf das Schuljahr 2006/2007 Hauptschulen vorrangig gefördert werden. Erst Ende April 2006 haben die Schulträger über den Städtetag die Informationen erhalten, wonach dieses Programm nunmehr auch für eine begrenzte Anzahl von landesweit 20 Förderschulen geöffnet wird.

 

 

Das Verfahren sieht vor, dass für Schulen, die die Aufnahme des (erweiterten) Ganztagsbetriebes zum 1. 8. 2006 beabsichtigen, am 31.05.2006 Antragsschluss ist. Abweichend von dieser Fristsetzung sind die Anträge auf Investitionsmittel bis zum 06.06.2006 zu stellen.

 

 

Der Antrag erfordert einen Beschluss des Schulträgers nach § 81 Abs. 2 u. 3 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen und muss über die Bestimmungen des Schulgesetzes hinaus enthalten:

 

-           Die verbindliche Erklärung des Schulträgers, dass die räumlichen und ggf. personellen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebes gegeben sind bzw. bis zur Aufnahme des Ganztagsbetriebes geschaffen werden.

 

-           Die verbindliche Erklärung des Schulträgers und der Schule, zu welchem Zeitpunkt der Ausbau des Ganztagsbetriebes begonnen wird.

 

-           Das Gesamtkonzept der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung.

 

Die beiden genannten Förderschulen erarbeiten zur Zeit Konzepte für den Auf- und Ausbau eines Ganztagsbetriebes und wollen sich um eine Umwandlung bewerben.

 

Als zentrale Ziele des Auf- und Ausbaues der Ganztagsangebote an Förderschulen werden in den vorliegenden Erlassen genannt:

 

-           Die Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen durch individuelle Förderung der Stärken und den Ausgleich von Lernrückständen, insbesondere von Lernschwächeren.

 

-      Der Ausgleich von Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern

       aus bildungsfernen Milieus.

 

-           Die Verbesserung von Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf nach Abschluss der Sekundarstufe I.

 

-           Die Förderung der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familienarbeit durch verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeiten am Vormittag und am Nachmittag.

 

Die Ganztagskonzepte der Schulen müssen die folgenden grundsätzlichen organisatorischen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen:

 

-           Der Ganztagsbetrieb umfasst grundsätzlich ein Angebot an 4 Tagen der Woche von 8.00 bis 16.00 Uhr (modifizierte kürzere Angebote für höhere Jahrgangsstufen sind zulässig).

 

-           Der Ganztagsbetrieb entsprechend den Vorgaben des Ganztagskonzeptes ist für alle Klassen und Jahrgangsstufen verbindlich. Die Bildung von Klassen mit Halbtagsbetrieb und Ganztagsbetrieb mit Teilen von Jahrgangsstufen ist nicht zulässig.

 

Vom Schulträger, der Stadt Hagen, soll die Ganztagsausstattung finanziert werden. Dazu gehört:

 

-           die Sicherstellung der Nutzung von Unterrichtungsräumen der Schule sowie der Fachräume und Sporthallen bis mind. 16.00 Uhr.

 

-           die Bereitstellung von über den Bedarf einer Halbtagsschule hinaus gehender zusätzlicher Räume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit.

 

-           die Bereitstellung zusätzlicher Ausstattung und zusätzlicher Räume für besondere fachliche Schülerinteressen.

 

-           die Schaffung der erforderlichen räumlichen, sächlichen und ggf. personellen Voraussetzungen für die Einnahme eines Mittagessens bzw. eines Mittagsimbisses (die Erziehungsberechtigten tragen in der Regel die Kosten für die Mahlzeiten). Zu den erforderlichen investiven Maßnahmen soll der Schulträger auf Antrag Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms "Initiative Zukunft Bildung und Betreuung" erhalten. Die danach gegebenen Fördermöglichkeiten für die konkrete einzelne Schule sowie die danach möglichen räumlichen Ausweitungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Im Genehmigungsverfahren sollen vorrangig Förderschulen berücksichtigt werden, die ihren Bildungsauftrag unter besonders schwierigen Bedingungen erfüllen. Als Indikatoren dafür sollen insbesondere herangezogen werden:

 

-           Ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.

 

-           Besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort.

 

-           Ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem individuellem Förderbedarf, der sich z. B. in hohen Quoten von Klassenwiederholungen, Abgängern ohne Schulabschluss oder die Zahl der Hilfe zur Erziehung niederschlägt.

 

Darüber hinaus können aber auch Schulen berücksichtigt werden, welche die genannten Indikatoren nicht ausgeprägt aufweisen, die jedoch unter dem Aspekt der individuellen Förderung beispielhaft Konzepte für Nachmittagsangebote oder besondere pädagogische Konzepte zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund entwickelt und umgesetzt haben.

 

Die Anträge der Schulträger werden von der Bezirksregierung unter schulfachlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der im Erlassentwurf genannten Kriterien bewertet und geprüft. Es wird eine Rangfolge der Bewerbungen im gesamten Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung erstellt.

 

 

 

Ausbauplanungen

Für die August-Hermann-Francke-Schule sind nach Absprache mit der Schulleitung folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

·        Schaffung eines zusätzlichen Werkraumes im Keller,

·        größerer Küchen- und Mensabereich im Erdgeschoss,

·        Umnutzung von bisherigen Klassenräumen im Erdgeschoss zu Ganztagsräumen

·        Neubau von 3 Räumen über der Pausenhalle als Ersatz für die entfallenden Klassenräume im EG,

·        Anbau einer kleineren Halle für Spiel, Tanz, Bewegung etc. an die Sporthalle

 

 

Die Wilhelm-Busch-Schule teilt sich auf den bestehenden Standort Berchumer Str. und ab dem Schuljahr 2007/2008 zusätzlich auf den Standort in der Obernahmer (Werkstufe) auf.

Folgende Maßnahmen sind nach Absprache mit der Schulleitung am Standort Berchumer Str. vorgesehen:

·        Neubau eines Küchen- und Essbereichs im EG im Anschluss an den Eingangsbereich der Schule,

·        Umbau eines Mehrzweckraumes im 1. OG/Ausbau,  u.A. zur Nutzung als Gymnastikraum,

·        Ausbau eines Klassenraumes im EG/Altbau zum PC-Raum

·        Neuschaffung eines Bolzplatzes auf dem benachbarten städtischen Grundstück im Anschluss an dem Schulhof.

·        Ausbau der ehemaligen Waschküche im UG/Altbau als Umkleideraum incl. Duschen.

 

Folgende Maßnahmen sind nach Absprache mit der Schulleitung am Standort in der Obernahmer vorgesehen:

 

·        Ausbau des gesamten UG zum Sport und Werkbereich

·        Ausbau Küchen- und Essbereich im 1.OG.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Sicherstellung der personellen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb wird ein erheblicher Teil der finanziellen Aufwändungen vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Der Stellen-Zuschlag beträgt 30 % der Grundstellenzahl. Im Umfang von bis zu einem Drittel (10-Prozent-Punkte) können die Mittel für Angebote zur Unterstützung und Ergänzung des Unterrichtes verwendet werden.

 

Die Kapitalisierung ermöglicht Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere für den Nachmittag in Kooperation mit außerschulischen Partnern (Jugendhilfe, Sport, Jugendmusikschule etc.). Hierzu werden bereits erste Gespräche an einzelnen Schulen geführt.

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hagen liegen im Bereich der sächlichen Voraussetzungen

 

·        zusätzliche Betriebskosten in Höhe von ca. 15.000 €/Jahr.

 

·        zusätzliche jährliche Personalkosten (Küchenhilfe) in Höhe von rd. 22.000 €. Der Einsatz von ehrenamtlichen Helfern (1 € - Jobs) wird geprüft.

 

·        Wegen der Kurzfristigkeit der Antragsstellung kann erst z.Zt. die Ausbauplanung und daraus resultierend eine Gesamtkostenschätzung erarbeitet werden. Daher ist eine konkrete Aussage zur Höhe der Investitionskosten zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Vorlage noch nicht möglich. Pauschal wird als Planungsvorgabe davon ausgegangen, dass sich die Investitionskosten im Rahmen der Landeszuwendung bewegen. Der 10% Eigenanteil der Stadt Hagen soll durch sogenannte “unbare Dienstleistungen” erbracht werden, so dass kein finanzieller Eigenanteil erforderlich sein wird.

 

 

Nach den Parametern des Finanzausgleichs 2005 würden pro Schüler/In in einer Ganztagsförderschule rd. 800 € mehr im Bereich der Schlüsselzuweisungen zu erwarten sein. Bezogen auf die Wilhelm-Busch-Schule mithin 67.200 €, bezogen auf die August-Hermann-Francke-Schule 99.200 € jährlich.

 

 

 

Die Umwandlung der Förderschulen ist in Stufen vorgesehen. Angedacht ist, zum Schuljahr 2006/2007 die Sekundarstufe I an den genehmigten Standorten in den Ganztag starten zu lassen. Mit dem Schuljahr 2007/2008 soll dann die Primarstufe hinzukommen.

Die Vorplanungen und die Umsetzung der baulichen Maßnahmen und Einrichtungen können somit in Abschnitten erfolgen.

 

 

 

Schülerzahlen

Die Schülerzahlen der Hagener Förderschulen sind aus der Unterlagen der Schulstatistik, Stand 15.10.2005 (siehe Anlage 2) ersichtlich.

 

 

 

Schulentwicklungsplanung:

Für den Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt “Lernen” wurde aus aktuellem Anlass kurzfristig eine Schülerzahlenvorausberechnung erstellt. Einzelheiten können der Anlage 3 entnommen werden.

 

Aufgrund der absehbar anstehenden Wiederbesetzung der Schulleiterstelle an der Wilhelm-Busch-Schule hat die Bezirksregierung eine Schülerzahlenprognose für diese Schule angefordert.

Die Schülerzahlenentwicklung wurde gemeinsam mit der Unteren Schulaufsicht erarbeitet und der Bezirksregierung mitgeteilt (siehe Anlage 4) .

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen