Beschlussvorlage - 0335/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW einen Vertrag über die weitere Gewährung einer finanziellen Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen.

 

Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung.

 

Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage (Teil 3, Seiten 1 - 3) aufgeführt sind.

Reduzieren

Sachverhalt

Bis Ende des Jahres 2004 erhielt die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen – Landesarbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. Düsseldorf (im folgenden VZ genannt) für die Verbraucherberatungsstelle Hagen (im folgenden VB genannt) für das Aufrechterhalten einer Allgemeinen Verbraucherberatung sowie für die Zwecke der Abfall- und Umweltberatung einen jährlich dynamisierten Zuschuss. Die jährlichen Erhöhungen des Zuschusses resultierten im wesentlichen aus tarifrechtlich bedingten Steigerungen der  Personalkosten.

 

Die Grundlage für die Zuschussgewährung bildeten neben den jeweils zuvor gefassten Ratsbeschlüssen entsprechende 5-Jahres-Verträge. Mitte des Jahres 2004 wurde unter dem Aspekt der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und im Zusammenhang mit den Beratungen über eine Verlängerung des Ende 2004 auslaufenden Vertragszeitraums beschlossen, den Zuschuss für die Allgemeine Verbraucherberatung auf rd. 82.000,--€ und für die über den Abfallgebührenhaushalt refinanzierbare Abfall- und Umweltberatung auf rd. 66.000,--€  einzufrieren sowie den Vertrag zunächst nur für zwei weitere Jahre zu verlängern. In dieser Zeit sollte nach Wegen gesucht werden, diesen verbleibenden Zuschuss für die Zwecke der Allgemeinen Verbraucherberatung unter Konsolidierungsaspekten nach Möglichkeit weiter abzuschmelzen.

 

Nachdem sämtliche Bemühungen, gemäß der Beschlusslage weiteres Konsolidierungspotenzial zu erschließen, nicht das gewünschte Ergebnis erbracht haben, kann das noch ausstehende Konsolidierungsziel, die verbleibenden  82.000,--€ einzusparen, gleichwohl aber den Betrieb der VB in Hagen aufrecht zu erhalten, nur auf dem Weg eines ersatzlosen Wegfalls einer derzeit vakanten Personalstelle bzw. einer in der Besetzungskette frei werdende Personalstelle im Pflichtaufgabenbereich der Unteren

Wasser-und Bodenschutzbehörde/Untere Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt erreicht werden. Damit verbunden sind derzeit noch zu entscheidende Aufgabenfortfälle bzw. –einschränkungen mit Auswirkungen auf pflichtige Überwachungs- und Genehmigungstätigkeiten der Behörde.

Zusätzlich soll der Zuschuss erneut nicht dynamisiert werden, sondern soll für einen weiteren Zwei-Jahres-Zeitraum (bis Ende 2008) mit einer Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr festgeschrieben werden.

 

Entgegen der bisher üblichen Praxis soll mit dem Ziel, der VZ im Rahmen der Mittelbewirtschaftung eine größere Flexibilität einräumen zu können und in einem gewissen Rahmen Verschiebungen zwischen einzelnen Kostenarten zu ermöglichen, der Zuschussbetrag für die Allgemeine Verbraucherberatung als Pauschalzuschuss in der Höhe von 80.000,--€ (bislang: 81.995,--€) gewährt werden. Der Zuschussanteil für die Abfall- und Umweltberatung soll auf 70.000,--€ (bislang: 65.993,--€) festgeschrieben werden. Die im Verhältnis zur Vorkalkulation der VZ entstehenden jährlich gfs. entstehenden Unterdeckungen müssen auf der Seite der VZ entweder in Gestalt von Kostenreduzierungen bzw. auf dem Weg der Anpassung von Entgelten der Leistungen nachfragenden Bürgerinnen und Bürger ausgeglichen werden.

 

Sollte das Land NRW die bislang gewährten Zuschussquoten kürzen, müsste außerdem der Anteil des städtischen Zuschusses ebenfalls um einen entsprechenden Prozentsatz reduziert werden.

 

 

 


 
I. Anlass:

 

Die derzeit bestehenden Verträge mit der Verbraucher-Zentrale NRW zur finanziellen Förderung der örtlichen Verbraucherberatungsstelle basieren auf der Ratsvorlage 0341/2004  vom 10.05.2004 und sind bis zum 31.12.2006 befristet.

Zur Fortführung der Arbeiten der Verbraucherberatungsstelle Hagen stand zuletzt  ein Vertragsabschluss mit einer Rahmenlaufzeit von fünf Jahren an, der jedoch aus Konsolidierungsgründen im Juli 2004 zunächst nur für zwei weitere Jahre (01.01.2005 bis 31.12.2006) abgeschlossen wurde. Außerdem wurde eine grundsätzliche Beschränkung  des Zuschussbetrages für Zwecke der Allgemeinen Verbraucherberatung auf rd. 82.000,--€ und für die Zwecke der über den Abfallgebührenhaushalt refinanzierbaren Abfall- und Umweltberatung auf rd. 66.000,--€ vorgesehen.

Mit diesem Schritt und unter verursachungsgerechter Zuordnung der Kosten für die Abfall- und Umweltberatung gelang es, den Zuschussbetrag für die Allgemeinen Verbraucherberatung in Höhe von ca. 104.000,--€ zunächst zurückzuführen und jährlich 22.000,--€ einzusparen.

 

Mit Ratsbeschluss vom 15.07.2004 wurde die Verwaltung beauftragt, Finanzierungsmodelle zu erarbeiten bzw. Möglichkeiten einer Aufgabenverlagerung zur Verbraucherberatung wie auch Möglichkeiten der Arbeitsverdichtung und  die Nutzung städt. Immobilien bzw. eine Konzentration auf Kernbereiche der Beratung zu prüfen, um auf diesem Wege einerseits die dauerhafte Weiterführung der Verbraucherberatungsstelle Hagen sicherzustellen, andererseits aber das Konsolidierungsziel, weitere 82.000,--€ einzusparen, nicht zu gefährden.

Das Ergebnis aller Untersuchungen besteht darin, dass sich unter der Prämisse der Aufrechterhaltung der VB Hagen eine Weitergewährung des städt. Zuschusses nicht vermeiden lässt. Damit das Konsolidierungsziel annähernd erreicht werden kann, muss im Umweltamt eine in der Besetzungsfolge einer vakanten Planstelle frei werdende Personalstelle (Stellenplannummer: 2005-69/031; BAT III/II Durchschnittspersonalkosten = 62.000,--€ ) im Pflichtaufgabenbereich der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde/Untere Abfallwirtschaftsbehörde eingespart werden. Damit verbunden sind derzeit noch zu entscheidende Aufgabenfortfälle bzw. –einschränkungen mit Auswirkungen auf pflichtige Überwachungs- und Genehmigungstätigkeiten der Behörde. Für das verbleibende Restdelta von rund 20.000,- € bedarf es noch eines Ersatz-Konsolidierungsvorschlages.

 

Eine zweijährige Vertragsverlängerung (verbunden mit einer Verlängerungsoption für ein weiteres, drittes Jahr) lässt außerdem für den Fall einer erneuten Verlängerung im Jahr 2009 eine erneute Anpassung der Zuschüsse zu.

 

Auswirkungen auf bisher in Hagen geltende “Standards kommunaler Leistungserbringung”:

 

Das Leistungsangebot und die Nachfrage aus der Bürgerschaft nach Beratung durch die MitarbeiterInnen der Verbraucherberatungsstelle Hagen wurden in den vergangenen Jahren mit der Vorstellung der Jahresberichte u.a. in Sitzungen des Umweltausschusses wiederholt dargestellt. Das bekannte Leistungsspektrum wird im wesentlichen nicht tangiert.

 

Auswirkungen einer Einstellung der Zuschusszahlung:

 

Die örtlichen Verbraucherberatungsstellen werden grundsätzlich fast ausschließlich mit Landesmitteln und Fördermitteln der jeweiligen Kommune finanziert. Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen und Verbänden verfügt die Dachorganisation, die Verbraucher-Zentrale NRW, nicht über sogenannte Drittmittel. Der  beigefügten Übersicht “Finanzierungsquellen für die Informations- und Beratungsangebote der Beratungsstelle Hagen im Jahre 2004” können hierzu weitere Informationen entnommen werden. Die Sicherung der Einrichtung der örtlichen Verbraucherberatungsstelle setzt neben der derzeit geltenden Quote der Landesförderung die Zahlung städtischer Zuschüsse voraus, die mit dem erneut abzuschließenden Vertrag geregelt werden sollen.

 

In den Verbraucherberatungsstellen werden einerseits Aufgaben zur “Allgemeinen Verbraucherberatung” und andererseits im Zusammenhang mit “Abfall- und Umweltberatung” wahrgenommen. In Abhängigkeit von der Höhe der Landesförderung werden für die beiden Aufgabenbereiche unterschiedlich hohe Zuschussquoten gezahlt.

 

a) Allgemeine Verbraucherberatung

 

Nach einer Entscheidung des Landes NRW müssen die Kommunen bereits seit dem Jahr 1999 50 % der Kosten der Allgemeinen Verbraucherberatung tragen. Nur unter dieser Voraussetzung erfolgt die Bereitstellung der Restmittel von 50 % durch das Land.

 

b) Abfall und Umweltberatung

 

Die Aufgaben der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherberatungsstelle werden seit jeher zu 1/3 vom Land gefördert. 2/3 der Kosten sind von den Kommunen zu finanzieren.

 

 


Der Ausfall des städtischen Zuschusses in Höhe von 80.000,-- € (geplant für das Jahr 2007 ff.) würde nicht nur dazu führen, dass das Angebot der Allgemeinen Verbraucherberatung eingestellt werden müßte. Vielmehr würde die Verbraucherzentrale Düsseldorf in diesem Falle gezwungen sein, auch die über den städtischen Abfallgebührenhaushalt refinanzierte Abfall- und Umweltberatung einzustellen (jeweils geplanter Zuschussbedarf für 2007 und 2008: 70.000,-- €), da diese allein wegen der Größe und Struktur der Verbraucherberatungsstelle Hagen nicht aufrecht erhalten bleiben könnte.

 

Prognosen über mögliche Folgekosten der Einsparmaßnahme:

 

Die Beratungsleistungen stiften in aller erster Linie Nutzen für die nachfragenden Hagener Bürgerinnen und Bürger. Eine Einstellung der Zuschussleistung und infolgedessen eine Schließung der Verbraucherberatungsstelle Hagen würde sich daher ganz überwiegend auf diesen Personenkreis auswirken.

 

Zu berücksichtigen ist auch, dass über die örtliche Medienarbeit der Beratungsstelle Hagen eine große Zahl Hagener Bürgerinnen und Bürger erreicht wird, die nicht bzw. nicht immer in der Lage sind, die Beratungsstelle persönlich aufsuchen zu können. Dieser Personenkreis wäre im Falle einer Schließung der Beratungsstelle ebenfalls unmittelbar betroffen.

 

Folgekosten auf Seiten der Stadt Hagen sind derzeit nicht konkret abschätzbar.

 

 

II. Kooperation mit Nachbarstädten:

 

Die Verbraucherberatung  hatte bereits im Jahre 2004 die Kooperationsmöglichkeiten geprüft und erkannt, dass Kooperationen mit umliegenden Gemeinden nicht in Frage kommen. Hierüber wurde bereits im Jahr 2004 mit der o.g. Verwaltungsvorlage Stellung bezogen.

 

III. Wesentliche Vertragskonditionen:

 

Sollte der Verbraucherberatung Hagen weiterhin ein städtischer Zuschuss gewährt werden, wäre ein bereits eingangs erwähnter Folgevertrag mit der Verbraucherzentrale Düsseldorf für einen weiteren Zeitraum abzuschließen. Vorgeschlagen wird ein Abschluss über zunächst weitere zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption für ein drittes Jahr.

Die wesentlichen Inhalte eines solchen Vertrages werden im folgenden skizziert:

 

a) Allgemeine Verbraucherberatung:

 

-         Zuschusszahlungen der Stadt unter dem Vorbehalt der Landesförderung.

-         Verzicht auf eine centgenaue Abrechnung für die Personal- und Gemeinkosten auf der Grundlage einer fristgerecht vorzulegenden Betriebsabrechnung, sondern stattdessen Vorlage eines Testats, dass der als Festbetrag gewährte Pauschalzuschusses für Personal-, Gemein- und Sachkosten vertragsgemäß für die Zwecke der Allgemeinen Verbraucherberatung verausgabt worden ist.

-         Die Verbraucher-Zentrale NRW ist tarifgebunden, so dass Veränderungen aufgrund tariflicher Neuregelungen ebenso wie Veränderungen tariflicher Leistungen z. B. durch Alterssprung oder Bewährungsaufstieg die realen Kosten grundsätzlich beeinflussen würden. Aus Konsolidierungsgründen werden die abzurechnenden Personal-, Gemein- und Sachkosten erneut - wie bereits für die Jahre 2005 und 2006 - mit einem für die zwei folgenden Jahre (zzgl. eines gegebenenfalls dritten Jahres) jeweils geplanten Festbetrag in der  Höhe von 80.000,-- € “eingefroren”. 

 

 

-         50-%-ige Anrechnung möglicher Spenden öffentlich-rechtlicher Institutionen an die Verbraucherberatung.

-         Berechtigung des Rechnungsprüfungsamtes zur Vertragsprüfung auch hinsichtlich Personaleinsatz und räumlicher Unterbringung.

-         Einräumung einer Verlängerungsoption des Vertrages für ein weiteres, drittes Jahr.

 

 

 

b) Abfall- und Umweltberatung:

 

-         Zuschusszahlung der Stadt unter dem Vorbehalt der Landesförderung.

-         Die Stadt zahlt 2/3 der Echtkosten auf der Grundlage des Ergebnisses der jahresbezogenen Betriebsabrechnung - maximal jedoch 70.000,--€ pro Jahr -, die zu einem verbindlich vereinbarten Termin vorzulegen ist. Wie bei den Ausführungen zur Allgemeinen Verbraucherberatung erwähnt, ist die Verbraucher-Zentrale NRW zwar tarifgebunden, die Begrenzung des Zuschusses auf einen Festbetrag führt aber nicht zu einer Dynamisierung der Auszahlungen. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen bei den Zuschusszahlungen sind bereits erläutert worden.

-         Hinsichtlich der Regelungen für die Kalkulation der Vorschusszahlungen und den Rechten des Rechnungsprüfungsamtes sollen die Vereinbarungen wie für die Allgemeine Verbraucherberatung gelten.

-         Einräumung einer Verlängerungsoption des Vertrages für ein weiteres, drittes Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV. Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

a) Allgemeine Verbraucherberatung:

 

Haushaltsjahr 2007/ Kalkulation:

 

Personal-, Sach- und Gemeinkosten                                                    

 

Insgesamt:                                                                                                        = 80.000,-- €

 

 

 

 

 

 

 

b) Abfall- und Umweltberatung:

 

Haushaltsjahr 2007/ Kalkulation:

 

Personal-, Gemein- und Sachkosten                                                            =70.000,-- €

 

(Die spätere centgenaue Abrechnung der Kosten zu b) auf der Grundlage der Betriebsabrechnung ist aus gebührenrechtlichen Gründen erforderlich, da dieser Zuschussbetrag in voller Höhe aus dem Abfallgebührenaufkommen refinanziert wird).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V. Finanzierung:

 

Bei einer angenommenen Vertragsverlängerung bis zum Jahr 2008 wären in den Jahren 2007 bis 2008 folgende Zahlungen zu leisten:

 

 

Jahr                   Allgemeine Verbraucherberatung                Abfall- und. Umweltber.

                                                                                                   (Refinanzierung über

                                                                                                   Abfallgebühren)

 

2007                 80.000,--                                                          70.000,--

 

2008                 80.000,--                                                          70.000,--

 

2009                 80.000,--                                                          70.000,--                                                                                     

 

Summe:               240.000,--                                                        210.000,--

 

Weitere Detailangaben der von der VZ vorgeschlagenen Finanzierungsplanung für die Jahre 2007 - 2011 mit im Zeitablauf die o.g. Festbeträgen erheblich hinausgehenden Kostenansätzen können der Anlage 2 zu dieser Vorlage entnommen werden.

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

*Anteil “allgem. VB”

2008

2009

    

    

1200.169.07005

70.000,-

70.000,-

70.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

1200.718.00008

150.000,-

150.000,-

150.000,-

 

     

 

 

 

 

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

80.000,--

80.000,--

80.000,--

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

X

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

2005-69/031

III/II BAT                                                               

62.000,--

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

62.000,--

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

04.05.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW einen Vertrag über die weitere Gewährung einer finanziellen Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen.

 

Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung.

 

Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage (Teil 3, Seiten 1 - 3) aufgeführt sind.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Förderung für 3 Jahre festzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Erweitern

08.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen