Beschlussvorlage - 0294/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg -, 1. Änderung nach § 13 BauGBhier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.05.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.06.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.06.2006
|
Beschlussvorschlag
Dem Abschluss des
Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB zur Betriebserweiterung der Firma
Cramer Baumdienst / Mobil-Lifte mit Frau Marie-Louise Cramer wird in der Form zugestimmt,
wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.
Über die vom Vorhabenträger
aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt:
48 Monate nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, also voraussichtlich Juli 2010.
Sachverhalt
Aufgrund
geänderter Anforderungen des Betriebsablaufes der Firma Cramer sollen der
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) -Gewerbliche Baufläche
Villigster Straße / Steinbergweg-, und der Durchführungsvertrag geändert
werden.
Die Änderungen umfassen:
-
die Erweiterung
und die Art der Befestigung/Versiegelung der Fahrzeugabstellflächen,
-
die dadurch
bedingte Änderung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und
-
das zu ändernde
Regenwasserbewirtschaftungskonzept.
Der Vertrag enthält im wesentlichen folgende
Verpflichtungen der Vorhabenträgerin:
a)
die Errichtung einer Halle mit Nebenräumen sowie Stellplätze für
Fahrzeuge,
b)
die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und
c)
die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen und Pflanzgebote einschließlich
10-jähriger Pflege.
Die Kosten für die Maßnahmen werden von der
Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Hagen entstehen keine Kosten.
Zur Absicherung
der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich 10-jähriger Pflege hinterlegt die Vorhabenträgerin
eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 104.000,00
Euro.
Um die
Betriebserweiterung zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit Frau Cramer einen
Durchführungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.
Der
Durchführungsvertrag ist als Anlage beigefügt.
