Beschlussvorlage - 0523/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße-.

Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. (§ 17 Abs. 2 BauGB)

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat am 3.6.2004 die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße- beschlossen. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist erforderlich.


 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 3.6.2004 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße- beschlossen.

Dieser Beschluß wurde am 26.6.2004 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Begründung zum Bebauungsplanverfahren:

Schaffung einer städtebaulichen Ordnung durch den Ausschluß von Ansiedlungen zusätzlicher Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten an dieser Stelle, die zu einer Schwächung der angrenzenden Stadtteilzentren, wie Altenhagen und Eckesey, führen können.

 

Mit Schreiben vom 7.7.2003 wurde der Antrag: Errichtung einer Moschee/Gemeindezentrum gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf dem Grundstück Alexanderstraße 22 (Gemarkung Eckesey, Flur 5, Flurstück 407) bis zum 6.7.2004 u.a.  mit der Begründung: Das Zulassen der Versammlungsstätte/Moschee auf einem großen Teil der Flächen im Plangebiet würde die Entwicklungsmöglichkeiten, auch in Bezug auf die Erschließung des gesamten Bereiches, stark einschränken, zurückgestellt. Mit Schreiben vom 9.6.2004 hat der Antragsteller allerdings diesen Antrag zurückgezogen.

 

 

Der Verwaltung liegt nunmehr ein Nutzungsänderungsantrag der Gebäude und des Geländes zu einem Vereinsheim auf dem Grundstück Alexanderstraße 18,20 (Gemarkung Eckesey, Flur 5, Flurstück 408 und 409) vor. Der Antragsteller ist identisch mit dem aus dem Jahre 2003. Das Vorhaben muß aufgrund der Veränderungssperre versagt werden (Begründung s.o.)

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit um ein Jahr zu verlängern.

 

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Beschlüsse

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13.06.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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20.06.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen