Beschlussvorlage - 0516/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Befreiung zu, dass die ehemalig beweidete Fläche im LB “Bachaue Steinberg” zukünftig gemäht wird und ein Teilbereich bereits ab dem 15.06. des Jahres.

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Sachverhalt

Die ca. 2,5 ha große Fläche im Norden des Geschützten Landschaftsbestandteil “Bachaue Steinberg”, die bislang als Weidefläche genutzt wurde, soll zukünftig durch Mahd bewirtschaftet werden; ein Teilbereich ab dem 15.06. eines jeden Jahres. Diese Nutzungsänderung verstößt gegen die Allgemeinen Verbote Nr. 18 und Nr. 19 für alle Geschützten Landschaftsbestandteile und bedarf daher einer landschaftsrechtlichen Befreiung. Gemäß Verbot Nr. 18 ist es nicht erlaubt, vor dem 01.07. eines jeden Jahres zu mähen; gem. Verbot Nr. 19 ist es verboten, Weiden in Wiesen umzuwandeln. Aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde ist in diesem Falle der Bewirtschaftungswechsel zu akzeptieren.


 
Es ist beantragt worden, eine ca. 2,5 ha große Fläche im Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteiles “Bachaue Steinberg” zukünftig durch Mahd zu bewirtschaften. Gemäß den Allgemeinen Festsetzungen für alle Geschützten Landschaftsbestandteile ist es durch das Verbot Nr. 19 nicht gestattet “Weiden ... als Wiese zu nutzen”. Gemäß Verbot Nr. 18 ist er nicht erlaubt “Wiesen ...vor dem 1.7. eines jeden Jahres zu schneiden”.

 

Die Fläche wurde bislang extensiv mit einer Schafherde beweidet, ebenfalls gefördert durch den Vertragsnaturschutz. Nach Auflösung des Pachtverhältnisses dieser privaten Fläche im Jahr 2005 stellte sich die Frage nach der Art und Weise der Weiterbewirtschaftung und dementsprechend auch der Pflege dieses Grünlandes.

 

Nach intensiven Bemühungen durch Eigentümer, Verwaltung, Landwirte und Naturschutz-Vertreter konnte die weitergehende Bewirtschaftung dieser Fläche in der Form erreicht werden, dass sie nun zukünftig gemäht wird. Der mit Maschinen befahrbare Teilbereich soll ab dem 15.06. eines jeden Jahres gemäht werden; die anderen Hangflächen per Hand erst nach dem 01.07. eines jeden Jahres. Unter den Vorgaben des Landschaftsplanes sowie der Abgeschiedenheit der Fläche konnte sich in diesem Falle kein Bewirtschafter gefunden werden, der die Flächen weiterhin beweidet.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist in diesem Falle der Wechsel der Bewirtschaftungsform zu vertreten, da sich die dort etablierte Pflanzengesellschaft aufgrund fehlender Charakterarten nicht eindeutig als Weidegesellschaft einordnen lässt. Auch ist eine frühzeitige Mahd des Teilbereiches ab dem 15.06. in Anlehnung an die anderen mit Genehmigung ab dem 15.06. gemähten Flächen in den Naturschutzgebieten naturschutzfachlich hier vertretbar. Die floristischen Besonderheiten, wie z.B. das Sumpfhelmkraut (Scutellaria gallericulata) oder die Sumpfdotterblume (Caltha palustris) befinden sich in Bachnähe und daher in Bereichen, die vom Mähen ausgespart werden oder erst nach dem Ausblühen per Hand gemäht werden.

 

Ob eine zukünftige Aufnahme bzw. Wiederaufnahme der Fläche in die Förderung durch den Vertragsnaturschutz realisiert werden kann, ist zum heutigen Zeitpunkt sehr fragwürdig. Daher ist diese geplante Nutzungsänderung aus Sicht des Naturschutzes und der landwirtschaftlichen Nutzung im Hinblick auf eine Offenhaltung dieses Grünland-Bachtales mit seinen einzelnen Gehölzstrukturen zu befürworten.    

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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13.06.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat stimmt der Befreiung zur Umstellung von Weidewirtschaft auf Mähwirtschaft zu.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        12

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          1

 

 

Die in der Vorlage angesprochenen Teilflächen dürfen ab dem 01.07. gemäht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

          8

Dagegen:

          2

Enthaltungen:

          3

 

 

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14.06.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.       Der Umweltausschuss stimmt der Befreiung zur Umstellung von Weidewirtschaft auf Mähwirtschaft zu.

2.       Die in der Vorlage angesprochenen Teilflächen dürfen ab dem 01.07. gemäht werden.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1