Beschlussvorlage - 0516/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschützter Landschaftsbestandteil "Bachaue Steinberg" - Befreiung von den Verboten Nr. 18 und Nr.19 für die Änderung der Bewirtschaftungsform
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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13.06.2006
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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14.06.2006
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Sachverhalt
Die ca. 2,5 ha große Fläche im Norden des Geschützten
Landschaftsbestandteil “Bachaue Steinberg”, die bislang als
Weidefläche genutzt wurde, soll zukünftig durch Mahd bewirtschaftet werden; ein
Teilbereich ab dem 15.06. eines jeden Jahres. Diese Nutzungsänderung verstößt
gegen die Allgemeinen Verbote Nr. 18 und Nr. 19 für alle Geschützten Landschaftsbestandteile
und bedarf daher einer landschaftsrechtlichen Befreiung. Gemäß Verbot Nr. 18
ist es nicht erlaubt, vor dem 01.07. eines jeden Jahres zu mähen; gem. Verbot
Nr. 19 ist es verboten, Weiden in Wiesen umzuwandeln. Aus Sicht der unteren
Landschaftsbehörde ist in diesem Falle der Bewirtschaftungswechsel zu
akzeptieren.
Es ist beantragt
worden, eine ca. 2,5 ha große Fläche im Bereich des Geschützten
Landschaftsbestandteiles “Bachaue Steinberg” zukünftig durch Mahd
zu bewirtschaften. Gemäß den Allgemeinen Festsetzungen für alle Geschützten
Landschaftsbestandteile ist es durch das Verbot Nr. 19 nicht gestattet
“Weiden ... als Wiese zu nutzen”. Gemäß Verbot Nr. 18 ist er nicht
erlaubt “Wiesen ...vor dem 1.7. eines jeden Jahres zu schneiden”.
Die Fläche wurde bislang extensiv mit einer Schafherde beweidet,
ebenfalls gefördert durch den Vertragsnaturschutz. Nach Auflösung des
Pachtverhältnisses dieser privaten Fläche im Jahr 2005 stellte sich die Frage nach
der Art und Weise der Weiterbewirtschaftung und dementsprechend auch der Pflege
dieses Grünlandes.
Nach intensiven Bemühungen durch Eigentümer, Verwaltung, Landwirte und
Naturschutz-Vertreter konnte die weitergehende Bewirtschaftung dieser Fläche in
der Form erreicht werden, dass sie nun zukünftig gemäht wird. Der mit Maschinen
befahrbare Teilbereich soll ab dem 15.06. eines jeden Jahres gemäht werden; die
anderen Hangflächen per Hand erst nach dem 01.07. eines jeden Jahres. Unter den
Vorgaben des Landschaftsplanes sowie der Abgeschiedenheit der Fläche konnte
sich in diesem Falle kein Bewirtschafter gefunden werden, der die Flächen
weiterhin beweidet.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist in diesem Falle der Wechsel der
Bewirtschaftungsform zu vertreten, da sich die dort etablierte
Pflanzengesellschaft aufgrund fehlender Charakterarten nicht eindeutig als
Weidegesellschaft einordnen lässt. Auch ist eine frühzeitige Mahd des
Teilbereiches ab dem 15.06. in Anlehnung an die anderen mit Genehmigung ab dem 15.06.
gemähten Flächen in den Naturschutzgebieten naturschutzfachlich hier
vertretbar. Die floristischen Besonderheiten, wie z.B. das Sumpfhelmkraut (Scutellaria
gallericulata) oder die Sumpfdotterblume (Caltha palustris) befinden
sich in Bachnähe und daher in Bereichen, die vom Mähen ausgespart werden oder
erst nach dem Ausblühen per Hand gemäht werden.
Ob eine zukünftige Aufnahme bzw. Wiederaufnahme der Fläche in die
Förderung durch den Vertragsnaturschutz realisiert werden kann, ist zum
heutigen Zeitpunkt sehr fragwürdig. Daher ist diese geplante Nutzungsänderung
aus Sicht des Naturschutzes und der landwirtschaftlichen Nutzung im Hinblick
auf eine Offenhaltung dieses Grünland-Bachtales mit seinen einzelnen
Gehölzstrukturen zu befürworten.

13.06.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat stimmt
der Befreiung zur Umstellung von Weidewirtschaft auf Mähwirtschaft zu.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Die in der Vorlage
angesprochenen Teilflächen dürfen ab dem 01.07. gemäht werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
8 |
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Dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
3 |
14.06.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Umweltausschuss stimmt der Befreiung zur Umstellung von Weidewirtschaft auf
Mähwirtschaft zu.
2. Die in
der Vorlage angesprochenen Teilflächen dürfen ab dem 01.07. gemäht werden.