Beschlussvorlage - 0510/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt den Bericht der Verwaltung bzgl. des Verfahrensstandes in der Angelegenheit “Anlage eines nicht genehmigten Sandplatzes zu Gastronomiezwecken an der Lenne der Fa. Area One Fitness GmbH” zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Im Bereich des Lennevorlandes hat die Fa. Area One Fitness GmbH auf einer angepachteten Fläche begonnen, eine Außengastronomiefläche zu erstellen. Dieses Vorhaben umfasst nach deren Plan das Auffüllen von Sand, Abzäunen der Fläche sowie das Aufstellen von Strandkörben, Getränketheken und Grillständen. Für dieses Vorhaben wurden keine öffentlich-rechtlichen Genehmigungen beantragt. Da die Belange des Landschaftsschutzes, Wasserrechtes, Bau- und Planungsrechts hier entgegenstehen, ist die nicht genehmigte Baustelle stillgelegt worden. Verursacher sowie Behördenvertreter bemühen sich um einen alternativen Standort.

 


 
Am Montag, 24.04.06 meldete ein Mitarbeiter der Landschaftsbehörde das Anschütten von Sand und Einzäunen einer Fläche im Bereich des Lennevorlandes. Am selbigen Tag erfolgte eine Ortsbesichtigung mit einem Mitarbeiter der Wasserbehörde und einer Mitarbeiterin der Landschaftsbehörde, an der anschließend der Grundstückseigentümer, Herr Berlet, sowie Vertreter der verantwortlichen Firma Area One Fitness GmbH als Pächterin der Fläche hinzukamen.

 

Es wurde seitens der Verursacher erläutert, dass auf dieser Fläche die Errichtung einer Außengastronomie in Verbindung mit der umzugestaltenden ehemaligen Fabrikhalle in eine Sporthalle geplant sei. Diese Gastronomie solle in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. geöffnet sein und sich bei guter Akzeptanz in den kommenden Jahren wiederholen. Die Fläche hat eine Größe von ca. 22 x 60 m und ist umgeben mit einem von Strohmatten verkleideten Bauzaun. Die Gastronomiefläche beinhaltet das Aufstellen von Strandkörben sowie von Grill- und Getränkeständen. Nach Beendigung der Saison würde der Sand in den Wintermonaten in der Sporthalle zwischengelagert werden. Die Lage ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

 

Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet der Lenne sowie im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.13 “Lenne-Niederung” bedarf es für dieses Vorhaben einer wasserrechtlichen und landschaftsrechtlichen Genehmigung/Befreiung, die in diesem sensiblen Bereich nicht in Aussicht gestellt werden konnte. Die Baustelle wurde daher stillgelegt. Bei anschließender behördeninterner Recherche wurde ebenfalls die Notwendigkeit einer Baugenehmigung ersichtlich.

 

Anschließend fand ein gemeinsames Gespräch mit den verschiedenen beteiligten Behördevertretern (Wasserbehörde, Staatliches Umweltamt, Ordnungsamt, Bauordnungsamt, Landschaftsbehörde) im Umweltamt statt. Fazit dieses Gespräches war, dass das Vorhaben aus Gründen des Planungs-, Bau-, Landschafts- und Wasserrechtes nicht genehmigungsfähig ist und daher abzulehnen ist.

 

Im Hinblick auf mehrere Gespräche mit Behördenvertretern und den Antragstellern wurde zu diesem Zeitpunkt auf die Einleitung eines geplanten Ordnungswidrigkeitsverfahrens verzichtet.

 

Am 17.05.06 erfolgte ein weiterer gemeinsamer Ortstermin mit der Verwaltung und dem Antragsteller. Auch hier wurde erneut auf die Nichtgenehmigungsfähigkeit des Vorhabens verwiesen. Als Alternative wurde hierbei von der Verwaltung die Errichtung einer Beach-Fläche als 2. Ebene auf dem Parkplatz in der Nähe der Sporthalle vorgeschlagen. Weitere Alternativen werden ggf. gesucht.

Reduzieren

Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.06.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen