Beschlussvorlage - 0510/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage eines nicht genehmigten Sandplatzes zu Gastronomiezwecken an der Lenne - Firma Area One Fitness GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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14.06.2006
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Sachverhalt
Im Bereich des Lennevorlandes hat die Fa. Area One Fitness GmbH auf einer
angepachteten Fläche begonnen, eine Außengastronomiefläche zu erstellen. Dieses
Vorhaben umfasst nach deren Plan das Auffüllen von Sand, Abzäunen der Fläche
sowie das Aufstellen von Strandkörben, Getränketheken und Grillständen. Für
dieses Vorhaben wurden keine öffentlich-rechtlichen Genehmigungen beantragt. Da
die Belange des Landschaftsschutzes, Wasserrechtes, Bau- und Planungsrechts
hier entgegenstehen, ist die nicht genehmigte Baustelle stillgelegt worden.
Verursacher sowie Behördenvertreter bemühen sich um einen alternativen
Standort.
Am Montag, 24.04.06
meldete ein Mitarbeiter der Landschaftsbehörde das Anschütten von Sand und
Einzäunen einer Fläche im Bereich des Lennevorlandes. Am selbigen Tag erfolgte
eine Ortsbesichtigung mit einem Mitarbeiter der Wasserbehörde und einer
Mitarbeiterin der Landschaftsbehörde, an der anschließend der
Grundstückseigentümer, Herr Berlet, sowie Vertreter der verantwortlichen Firma
Area One Fitness GmbH als Pächterin der Fläche hinzukamen.
Es wurde seitens der Verursacher erläutert, dass auf dieser Fläche die
Errichtung einer Außengastronomie in Verbindung mit der umzugestaltenden
ehemaligen Fabrikhalle in eine Sporthalle geplant sei. Diese Gastronomie solle
in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. geöffnet sein und sich bei guter Akzeptanz in
den kommenden Jahren wiederholen. Die Fläche hat eine Größe von ca. 22 x 60 m
und ist umgeben mit einem von Strohmatten verkleideten Bauzaun. Die
Gastronomiefläche beinhaltet das Aufstellen von Strandkörben sowie von Grill-
und Getränkeständen. Nach Beendigung der Saison würde der Sand in den
Wintermonaten in der Sporthalle zwischengelagert werden. Die Lage ist der
beigefügten Karte zu entnehmen.
Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet der Lenne sowie im
Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.13 “Lenne-Niederung” bedarf es für
dieses Vorhaben einer wasserrechtlichen und landschaftsrechtlichen
Genehmigung/Befreiung, die in diesem sensiblen Bereich nicht in Aussicht
gestellt werden konnte. Die Baustelle wurde daher stillgelegt. Bei
anschließender behördeninterner Recherche wurde ebenfalls die Notwendigkeit
einer Baugenehmigung ersichtlich.
Anschließend fand ein gemeinsames Gespräch mit den verschiedenen
beteiligten Behördevertretern (Wasserbehörde, Staatliches Umweltamt,
Ordnungsamt, Bauordnungsamt, Landschaftsbehörde) im Umweltamt statt. Fazit
dieses Gespräches war, dass das Vorhaben aus Gründen des Planungs-, Bau-,
Landschafts- und Wasserrechtes nicht genehmigungsfähig ist und daher abzulehnen
ist.
Im Hinblick auf mehrere Gespräche mit Behördenvertretern und den
Antragstellern wurde zu diesem Zeitpunkt auf die Einleitung eines geplanten
Ordnungswidrigkeitsverfahrens verzichtet.
Am 17.05.06 erfolgte ein weiterer gemeinsamer Ortstermin mit der
Verwaltung und dem Antragsteller. Auch hier wurde erneut auf die
Nichtgenehmigungsfähigkeit des Vorhabens verwiesen. Als Alternative wurde
hierbei von der Verwaltung die Errichtung einer Beach-Fläche als 2. Ebene auf
dem Parkplatz in der Nähe der Sporthalle vorgeschlagen. Weitere Alternativen
werden ggf. gesucht.
