Beschlussvorlage - 0453/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Landschaftsbeirat stimmt der Befreiung zur Durchführung des mittelalterlichen Schlossfestes im Bereich des Wasserschlosses Werdringen am 05./06. 08. 2006 zu.

 

Diese Befreiung wird für drei Jahre erteilt.

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Sachverhalt

Am 05. und 06. August 2006 veranstaltet der Schlossverein Werdringen e.V. in Zusammenarbeit mit der Ritterschaft von der Wolfskuhle sein Schlossfest im und am Wasserschloss Werdringen. Das Wasserschloss Werdringen inklusiver seiner parkähnlichen Anlage ist im Landschaftsplan Hagen als geschützter Landschaftsbestandteil festgeschrieben. Für die Durchführung des Schlossfestes bedarf es für die in diesem Schutzgebiet befindlichen Bereiche einer landschaftsrechtlichen Befreiung von den Verboten Nr. 29 und Nr. 31 für alle geschützten Landschaftsbestandteile. 

 
Am 05. und 06. August 2006 veranstaltet der Schlossverein Werdringen e.V. in Zusammenarbeit mit der Ritterschaft von der Wolfskuhle sein Schlossfest im und am Wasserschloss Werdringen. Der Landschaftsbeirat hatte im Jahre 2003 seine Zustimmung für die Zeitdauer von drei Jahren erteilt. Daher ist in diesem Jahr über eine erneute Zustimmung  zu beraten.

 

Das Wasserschloss Werdringen ist inklusive seiner umgebenden Allee sowie der Gehölze im Landschaftsplan als Geschützter Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 “Wasserschloss Werdringen” ausgewiesen, der vom Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.6 umgeben wird. Die mittelalterliche Veranstaltung erstreckt sich sowohl auf Flächen im Geschützten Landschaftsbestandteil (LB) als auch im Bereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG). Die textliche Beschreibung der  Veranstaltungspunkte, die sich im LSG bewegen, hier in dieser Vorlage hat rein informativen Charakter, eine landschaftsrechtliche Befreiung ist in diesem Falle nicht erforderlich.

 

 

Programmpunkte im LSG:

 

Auf einem Teil der östlich angrenzenden städtischen Weidefläche wird ein Ritter- und Zeltlager errichtet. Auf einem abgesteckten Bereich werden Ritterschaukämpfe vorgestellt; das Zeltlager besteht aus ca. 70 Zelten, in denen die eingeladenen Rittergruppen während des Wochenendes übernachten. Einige Mitglieder der Ritterschaft von der Wolfskuhle werden während des Aufbaus bereits auf dieser Fläche zelten. Feuer werden in Feuerschalen gezündet, Bodenfeuer finden nicht statt.  Die in Anspruch zu nehmenden Flächen südlich der Brockhauser Straße befinden sich nicht im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes. Die Nutzung des eines Streifens für das Abstellen der PKWs der Aktiven im Bereich der Wasserschutzzone 3A erfolgt in Absprache mit der Wasserbehörde sowie mit der AVU – Gemeinschaftswasserwerk Gevelsberg.

 

 

Programmpunkte im LB:

 

Auf den versiegelten Flächen des Schlossinnenhofes wird ein Mittelaltermarkt mit Verkaufsständen und –wagen aufgebaut. Die zum Schloss führende Allee wird nicht durch das Aufstellen von Verkaufsständen u.ä. Bauten beeinträchtigt. Wie auch im letzten Jahr erfolgt die Anbindung an das Wasserschloss durch das Aufhängen von Fähnchen oder Wimpeln in den Bäumen. Kurz vor Eintritt in den Schlossinnenhof wird benachbart des Rundwanderweges eine Märchenerzählerin auf der Freifläche ihr Zelt und Bänke positionieren und dort vor allem den Kindern Märchen vortragen.

 

 

Erforderliche Befreiung:

 

Die Durchführung des Mittelalterlichen Schlossfestes auf den Flächen des geschützten Landschaftsbestandteiles bedarf einer landschaftsrechtlichen Befreiung von den im Landschaftsplan Hagen festgesetzten allgemeinen Verboten Nr. 29 und Nr. 31 für alle geschützten Landschaftsbestandteile. Gemäß Verbot Nr. 29 ist es nicht erlaubt, “den geschützten Landschaftsbestandteil außerhalb der für die Befahrbarkeit oder Begehbarkeit hergerichteten oder gekennzeichneten Straßen und Wege, Park- und Stellplätze zu betreten ...” Dieses ist relevant für den Stand der Märchenerzählerin.

Gemäß Verbot Nr. 31 ist es verboten, “Verkaufsbuden, Verkaufsstände oder Verkaufswagen, Zelte, Wohnwagen oder ähnliche, dem zeitweisen Aufenthalt von Menschen dienende Anlagen aufzustellen.”

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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13.06.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die Befreiung gem. § 69 LG NRW unter den folgenden Maßgaben zu erteilen:

 

1.       Die “Brockhauser” Straße ist für die Dauer der Veranstaltung für den Individualverkehr zu sperren.

2.       Der Veranstalter wird aufgefordert die Zufahrtsberechtigung entsprechend zu ordnen.

3.       Die Verwaltung wird aufgefordert zu kontrollieren, ob der Veranstalter seinen Verpflichtungen nachkommt.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        13

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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14.06.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen