Beschlussvorlage - 0475/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtbeleuchtung Hagen GmbHBefreiung des ehemaligen und jetzigen Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGBhier: Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.06.2006
|
Beschlussvorschlag
Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
In die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH wird gemäß Beschluss zur Vorlage 0474/2006 ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen entsandt.
Er/Sie wird weiter beauftragt, den ehemaligen Geschäftsführer Thomas Grothe und den jetzigen Geschäftsführer Dr. Herbert Bleicher eine nachträgliche Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für alle bisherigen Rechtsgeschäfte und Erklärungen zu erteilen und die bisherigen Rechtshandlungen zu bestätigen (§ 141 BGB).
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.06.2006.
Sachverhalt
In der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH soll eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB sowohl für den ehemaligen als auch für den jetzigen Geschäftsführer erteilt und die bisherigen Rechtsgeschäfte bestätigt werden.
Sowohl der ehemalige Geschäftsführer Thomas Grothe als
auch der jetzige Geschäftsführer Dr. Herbert Bleicher war bzw. ist nicht von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH als städtische Tochter schließt mit der Stadt Hagen Verträge ab. Herr Grothe und Herr Dr. Bleicher sind sowohl als gesetzliche Vertreter der Gesellschaft als auch als gesetzliche Vertreter der Stadt Hagen tätig. Damit die abgeschlossenen Verträge gültig sind, ist eine - nachträgliche - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erforderlich.
Die Bestätigung der bisherigen Rechtshandlungen ist nach § 141 BGB erforderlich, um eventuell bestehende Unsicherheiten zu beseitigen.
Begründung der Dringlichkeit:
Um Rechtssicherheit für alle bisherigen Rechtsgeschäfte zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen zu erlangen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich.
Dem Rat der Stadt Hagen ist der Beschluss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
