Beschlussvorlage - 0472/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW schlägt der Haupt- und Finanzausschuss der Hauptversammlung der Südwestfalen Energie und Wasser AG (SEWAG) für die Wahl in den Aufsichtsrat folgende Personen vor:

 

Herrn Oberbürgermeister Peter Demnitz (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NW)

 

Herrn Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann

 

Herrn Dr. Stephan Ramrath

 

Frau Bürgermeisterin Brigitte Kramps

 

Herrn Jochen Weber

 

Herrn Claus Thielmann

 

 

Die Vorlage wird bis zum 20.06.2006 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Am 21.06.2006 soll die SEWAG gegründet werden. Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ab dem Gründungstag zu gewährleisten, soll der Aufsichtsrat besetzt werden.

 


 
Der Aufsichtsrat der SEWAG besteht aus insgesamt 21 Mitgliedern, wovon 14 durch die Hauptversammlung (Aktionärsvertreter) und 7 von den Arbeitnehmern (Arbeitnehmer-vertreter) gewählt werden.

 

Die Stadt Hagen entsendet 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat. Hierzu muss nach § 113 Abs. 2 GO NW der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter zählen.

 

Volle Handlungsfähigkeit wird die Gesellschaft mit Eintragung im Handelsregister erlangen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen aber laut einem Schreiben der Mark-E AG vom 02.05.2006 schon bei der Gründung anwesend und daher vorher benannt sein.

 

 

Der Beurkundungstermin zur Gründung der SEWAG findet am 21.06.2006 und damit einen Tag vor der Ratssitzung statt. Es ist daher ein Beschluss der Dringlichkeit durch den Haupt- und Finanzausschuss erforderlich. Die Fertigung einer Vorlage für die Sitzung des Rates am 11.05.2006 konnte nicht mehr erfolgen.

 

 

Dem Rat der Stadt Hagen wird der Beschluss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen