Beschlussvorlage - 0472/2006
Grunddaten
- Betreff:
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Besetzung des Aufsichtsrates der Südwestfalen Energie und Wasser AG (SEWAG)hier: Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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08.06.2006
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Beschlussvorschlag
Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW schlägt der Haupt- und Finanzausschuss der Hauptversammlung der Südwestfalen Energie und Wasser AG (SEWAG) für die Wahl in den Aufsichtsrat folgende Personen vor:
Herrn Oberbürgermeister Peter Demnitz (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NW)
Herrn Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann
Herrn Dr. Stephan Ramrath
Frau Bürgermeisterin Brigitte Kramps
Herrn Jochen Weber
Herrn Claus Thielmann
Die Vorlage wird bis zum 20.06.2006 umgesetzt.
Sachverhalt
Am 21.06.2006 soll die SEWAG gegründet werden. Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ab dem Gründungstag zu gewährleisten, soll der Aufsichtsrat besetzt werden.
Der Aufsichtsrat der SEWAG besteht aus insgesamt 21
Mitgliedern, wovon 14 durch die Hauptversammlung (Aktionärsvertreter) und 7 von
den Arbeitnehmern (Arbeitnehmer-vertreter) gewählt werden.
Die Stadt Hagen entsendet 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat. Hierzu muss nach § 113 Abs. 2 GO NW der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter zählen.
Volle Handlungsfähigkeit wird die Gesellschaft mit Eintragung im Handelsregister erlangen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen aber laut einem Schreiben der Mark-E AG vom 02.05.2006 schon bei der Gründung anwesend und daher vorher benannt sein.
Der Beurkundungstermin zur Gründung der SEWAG findet am 21.06.2006 und damit einen Tag vor der Ratssitzung statt. Es ist daher ein Beschluss der Dringlichkeit durch den Haupt- und Finanzausschuss erforderlich. Die Fertigung einer Vorlage für die Sitzung des Rates am 11.05.2006 konnte nicht mehr erfolgen.
Dem Rat der Stadt Hagen wird der Beschluss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
