Beschlussvorlage - 0467/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Sitzungsniederschrift ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der 2. Nachtragssatzung zu einem geeigneten Zeitpunkt mit Wirkung ab dem Schuljahr 2007/2008 vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Mit der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule werden die Elternbeiträge neu strukturiert.

Dabei werden zunächst die Änderungen bei der Einkommensanrechnung im Zuge des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.

Weiterhin findet die durch Erlassänderung vom 26.01.2006 geschaffene Möglichkeit, einen maximalen Elternbeitrag von 150 € pro Monat zu erheben, Berücksichtigung.

Die bisherige Beitragsfreiheit der ersten Einkommensstufe wird durch die Einführung eines Mindestbeitrages von 10 € aufgehoben.

 

Die 50% Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder umfasst zukünftig den gesamten Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und den Bereich den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder.

 

 

Die neue Beitragsstaffelung soll ab dem Schuljahr 2007/2008 wirksam werden.

 


 
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen. In dieser Satzung wird das Benutzerverhältnis und die Erhebung des Elternbeitrages formal rechtlich konkretisiert.

 

Mit der 1. Nachtragssatzung vom 07.07.2005 wurde die Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung des Benutzerverhältnisses geschaffen, weiterhin eine Klarstellung hinsichtlich der Abmeldung aus der Offenen Ganztagsschule.

 

Mit der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule werden die Elternbeiträge neu strukturiert.

Dabei werden zunächst die Änderungen bei der Einkommensanrechnung im Zuge des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.

Die Erlassänderung vom 26.01.2006 sieht einen Höchstbetrag i.H.v. 150 € pro SchülerIn/Monat (bisher 100 € pro SchülerIn/Monat) vor. Entsprechend wird diese Möglichkeit in der Neufassung der Beitragsstaffelung berücksichtigt.

 

Die neue Beitragsstaffelung soll erst ab dem Schuljahr 2007/2008 wirksam werden. Da ab Herbst 2006 bereits durch entsprechendes Informationsmaterial für die Offene Ganztagsschule im Schuljahr 2007/2008 geworben wird, ist es sinnvoll, bereits vor der Sommerpause eine Entscheidung herbeizuführen, damit interessierte Eltern von vornherein verlässliche Informationen über die Beitragsstaffelung erhalten.

 

Für Vergleichszwecke die aktuelle Tabelle der Elternbeiträge, wonach im Durchschnitt ein Elternbeitrag von 30,60 € pro Monat/TeilnehmerIn bislang festgesetzt wird.

 

 

Jahreseinkommen

Offene Ganztagsschule

(Monatsbeitrag für das 1. Kind)

1.Kind) KindKind)

 

               0 € bis 12.271,00 €

  0,00 €

12.271,01 € bis 24.542,00 €

 45,00 €

24.542,01 € bis 36.813,00 €

 65,00 €

36.813,01 € bis 49.084,00 €

 85,00 €

                  über 49.084,01 €

100,00 €

 

Die Neufassung der Beitragsstaffelung ist aus der nachfolgenden Modellberechnung ersichtlich, wonach ein durchschnittlicher Elternbeitrag von 40,18 € pro Monat/TeilnehmerIn errechnet wurde.

 

Die 50% Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder umfasst zukünftig den gesamten Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder. Die neuen landesgesetzlichen Regelungen ermöglichen ausdrücklich die gleiche Berücksichtigung der Kinder in beiden Betreuungssystemen. Bisher wurde eine Ermäßigung nur für das zweite Kind in der Offenen Ganztagsschule gewährt. Sofern jeweils ein Kind in der Offenen Ganztagsschule und in einer Kindertageseinrichtung betreut wurde, musste jeweils der volle Elternbeitrag entrichtet werden.

 

 

Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der zukünftig geänderten Beitragsstruktur, insbesondere des neuen Mindestbetrages von 10 € sowie des neuen Höchstbetrages von 150 € Monat/Teilnehmer, das Angebot der Offenen Ganztagsschule von einzelnen Teilnehmern nicht weiter in Anspruch genommen wird, was zu einer Veränderung des berechneten Durchschnittsbeitrages führen könnte.

 

Unter der Voraussetzung, dass die errechneten Elternbeiträge auch so tatsächlich vereinnahmt werden können, würde der Zuschussbedarf für die OGS im Endausbau mit 2.000 Plätzen zu einer Zuschussreduzierung von rund 230.000 € pro Jahr führen.

 

 

 

Neufassung der Beitragsstaffelung

 

Stufe 1

EK

bis

15.000 €

Stufe 2

EK

ab

15.000,01 €

bis

25.000 €

Stufe 3

EK

ab

25.000,01 € bis

35.000 €

Stufe 4

EK

ab

35.000,01 €

bis

45.000 €

Stufe 5

EK

ab

45.000,01 €

bis

55.000 €

Stufe 6

EK

über

55.000 €

 

 

B e i t r a g s s a t z

10 €

45 €

65 €

85 €

100 €

150 €

 

 

Z  ä h l k i n d e r

458,5

108,0

87,0

71,0

19,0

87,0

 

K i n d e r

509

114

91

73

19

92

 

 

Anzahl der jeweiligen Beitragsgruppe an der Gesamtzahl der Zählkinder

55,2%

13,0%

10,5%

8,5%

2,3%

10,5%

 

 

Anzahl der Zählkinder:                                                                      830,5

 

Anzahl der Kinder                                                                             898

            davon voll anzurechnende Kinder                                       763

            davon Geschwisterkinder                                                    135

 

monatliche Einnahmen                                                                     36.085,00 €

 

durchschnittlicher Elternbeitrag pro Zählkind                                        43,45 €

durchschnittlicher Elternbeitrag pro Kind                                              40,18 €

 

 

Die vorgeschlagene Neufassung der § 4 Abs. 2 und 4 der Satzung ist aus Anlage 1 ersichtlich.


 

A n l a g e  1

 

 

2. Nachtragssatzung  vom _____________ zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule

im Primarbereich der Stadt Hagen vom 23.07.2004

 

Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f.) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/ SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 272) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 488) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am __________ folgende Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 4 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig eine OGS oder eine Tageseinrichtung für Kinder, so reduziert sich der Beitrag für die OGS für das zweite und jedes weitere Kind um 50%.

 

 

§ 4 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

 

 

 

Jahreseinkommen

Offene Ganztagsschule

(Monatsbeitrag für das 1. Kind)

 

 

 

1.Kind) KindKind)

 

                   0 € bis 15.000 €

  0,00 €

15.000,01 € bis 25.000 €

 45,00 €

25.000,01 € bis 35.000 €

 65,00 €

35.000,01 € bis 45.000 €

 85,00 €

45.000,01 € bis 55.000 €

100,00 €

                       über 55.000 €

150,00 €

 

 

 

Artikel II

Die Nachtragssatzung tritt am 01.August 2007 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.06.2006 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt