Beschlussvorlage - 0467/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen - Neue Beitragstabelle ab dem Schuljahr 2007/2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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07.06.2006
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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31.05.2006
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.06.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen
der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen wird beschlossen,
wie sie als Anlage Gegenstand der Sitzungsniederschrift ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der 2.
Nachtragssatzung zu einem geeigneten Zeitpunkt mit Wirkung ab dem Schuljahr
2007/2008 vorzunehmen.
Sachverhalt
Mit der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im
Rahmen der Offenen Ganztagsschule werden die Elternbeiträge neu strukturiert.
Dabei werden zunächst die Änderungen bei der Einkommensanrechnung im Zuge
des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.
Weiterhin findet die durch Erlassänderung vom 26.01.2006 geschaffene
Möglichkeit, einen maximalen Elternbeitrag von 150 € pro Monat zu
erheben, Berücksichtigung.
Die bisherige Beitragsfreiheit der ersten Einkommensstufe wird durch die
Einführung eines Mindestbeitrages von 10 € aufgehoben.
Die 50% Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder umfasst zukünftig den
gesamten Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und den Bereich
den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder.
Die neue Beitragsstaffelung soll ab dem Schuljahr 2007/2008 wirksam
werden.
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 die Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt
Hagen beschlossen. In dieser Satzung wird das Benutzerverhältnis und die
Erhebung des Elternbeitrages formal rechtlich konkretisiert.
Mit der 1. Nachtragssatzung vom 07.07.2005 wurde die Möglichkeit einer
stillschweigenden Verlängerung des Benutzerverhältnisses geschaffen, weiterhin
eine Klarstellung hinsichtlich der Abmeldung aus der Offenen Ganztagsschule.
Mit der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im
Rahmen der Offenen Ganztagsschule werden die Elternbeiträge neu strukturiert.
Dabei werden zunächst die Änderungen bei der Einkommensanrechnung im Zuge
des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt.
Die Erlassänderung vom 26.01.2006 sieht einen Höchstbetrag i.H.v. 150
€ pro SchülerIn/Monat (bisher 100 € pro SchülerIn/Monat) vor.
Entsprechend wird diese Möglichkeit in der Neufassung der Beitragsstaffelung
berücksichtigt.
Die neue Beitragsstaffelung soll erst ab dem Schuljahr 2007/2008 wirksam
werden. Da ab Herbst 2006 bereits durch entsprechendes Informationsmaterial für
die Offene Ganztagsschule im Schuljahr 2007/2008 geworben wird, ist es
sinnvoll, bereits vor der Sommerpause eine Entscheidung herbeizuführen, damit
interessierte Eltern von vornherein verlässliche Informationen über die
Beitragsstaffelung erhalten.
Für Vergleichszwecke die aktuelle Tabelle der Elternbeiträge, wonach im
Durchschnitt ein Elternbeitrag von 30,60 € pro Monat/TeilnehmerIn bislang
festgesetzt wird.
Jahreseinkommen
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Offene
Ganztagsschule (Monatsbeitrag
für das 1. Kind) 1.Kind)
KindKind) |
|
0 € bis 12.271,00 € |
0,00 € |
|
12.271,01 € bis 24.542,00 € |
45,00 € |
|
24.542,01 € bis 36.813,00 € |
65,00 € |
|
36.813,01 € bis 49.084,00 € |
85,00 € |
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über 49.084,01 € |
100,00 € |
Die Neufassung der Beitragsstaffelung ist aus der nachfolgenden
Modellberechnung ersichtlich, wonach ein durchschnittlicher Elternbeitrag von
40,18 € pro Monat/TeilnehmerIn errechnet wurde.
Die 50% Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder umfasst zukünftig den
gesamten Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und den Bereich
der Tageseinrichtungen für Kinder. Die neuen landesgesetzlichen Regelungen
ermöglichen ausdrücklich die gleiche Berücksichtigung der Kinder in beiden
Betreuungssystemen. Bisher wurde eine Ermäßigung nur für das zweite Kind in der
Offenen Ganztagsschule gewährt. Sofern jeweils ein Kind in der Offenen
Ganztagsschule und in einer Kindertageseinrichtung betreut wurde, musste
jeweils der volle Elternbeitrag entrichtet werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der zukünftig geänderten
Beitragsstruktur, insbesondere des neuen Mindestbetrages von 10 € sowie
des neuen Höchstbetrages von 150 € Monat/Teilnehmer, das Angebot der
Offenen Ganztagsschule von einzelnen Teilnehmern nicht weiter in Anspruch
genommen wird, was zu einer Veränderung des berechneten Durchschnittsbeitrages
führen könnte.
Unter der Voraussetzung, dass die errechneten Elternbeiträge auch so tatsächlich vereinnahmt werden können, würde der Zuschussbedarf für die OGS im Endausbau mit 2.000 Plätzen zu einer Zuschussreduzierung von rund 230.000 € pro Jahr führen.
Neufassung
der Beitragsstaffelung
|
Stufe 1 EK bis 15.000 € |
Stufe
2 EK ab 15.000,01
€ bis 25.000
€ |
Stufe 3 EK ab 25.000,01 € bis 35.000 € |
Stufe 4 EK ab 35.000,01 € bis 45.000 € |
Stufe 5 EK ab 45.000,01 € bis 55.000 € |
Stufe 6 EK über 55.000 € |
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B e i t r a g s s a t z |
|||||
|
10 € |
45 € |
65 € |
85 € |
100 € |
150 € |
|
Z ä h l
k i n d e r |
|||||
|
458,5 |
108,0 |
87,0 |
71,0 |
19,0 |
87,0 |
|
K i n d e r |
|||||
|
509 |
114 |
91 |
73 |
19 |
92 |
|
Anzahl der jeweiligen Beitragsgruppe an der
Gesamtzahl der Zählkinder |
|||||
|
55,2% |
13,0% |
10,5% |
8,5% |
2,3% |
10,5% |
Anzahl der Zählkinder: 830,5
Anzahl der Kinder 898
davon voll anzurechnende
Kinder 763
davon Geschwisterkinder 135
monatliche Einnahmen 36.085,00
€
durchschnittlicher Elternbeitrag pro Zählkind 43,45 €
durchschnittlicher Elternbeitrag pro Kind 40,18 €
Die vorgeschlagene Neufassung der § 4 Abs. 2 und 4 der Satzung ist aus Anlage
1 ersichtlich.
A n l a g e 1
2. Nachtragssatzung
vom _____________ zur Änderung der Satzung
über die Erhebung
von Elternbeiträgen im Rahmen der
Offenen Ganztagsschule
im Primarbereich der Stadt Hagen vom 23.07.2004
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f.) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.
666/ SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S.
272) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 488) hat der Rat der
Stadt Hagen in der Sitzung am __________ folgende Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen:
Artikel I
§ 4 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig eine OGS oder eine
Tageseinrichtung für Kinder, so reduziert sich der Beitrag für die OGS für das
zweite und jedes weitere Kind um 50%.
§ 4 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
Jahreseinkommen
|
Offene
Ganztagsschule (Monatsbeitrag
für das 1. Kind) 1.Kind)
KindKind) |
|
0 € bis 15.000 € |
0,00 € |
|
15.000,01 € bis 25.000 € |
45,00 € |
|
25.000,01 € bis 35.000 € |
65,00 € |
|
35.000,01 € bis 45.000 € |
85,00 € |
|
45.000,01 € bis 55.000 € |
100,00 € |
|
über 55.000 € |
150,00 € |
Artikel II
Die Nachtragssatzung tritt am
01.August 2007 in Kraft.
