Beschlussvorlage - 0385/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
XXI. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Übergangsheimen der Stadt Hagen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime vom 25. April 1986 und Bericht über die Unterbringungssituation in den Übergangsheimen der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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23.05.2006
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Geplant
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Vorberatung
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07.06.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.06.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Der XXI. Nachtrag
zur Satzung über die Benutzung von Übergangsheimen der Stadt Hagen sowie über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime vom 25. April
1986 wird beschlossen.
2.
Von der Gebührenkalkulation wird Kenntnis genommen.
3.
Der Bericht über die Unterbringungssituation in den Übergangsheimen der
Stadt Hagen wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Die Stadt Hagen unterhält vier Übergangsheime zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern. Die von den Bewohnern zu entrichtende Benutzungsgebühr wird regelmäßig angepasst. Neben der Kalkulation der aktualisierten Beträge wird mit dieser Vorlage auch die Unterbringungssituation dargestellt.
1. Gebührenkalkulation
1.1 Kostenumlagen
Wie in den vergangenen Jahren werden folgende Ausgabepositionen zur Berechnung der Benutzungsgebühren herangezogen:
- Mieten und Grundbesitzabgaben
- Abschreibungen und Zinsen
- Kosten für Ausstattung und
Unterhaltung
- Personalkosten für Hausmeister
und Hausverwalter
- Verbrauchskosten (Strom,
Wasser, Gas, Öl)
Grundlage für die Ermittlung
der einzelnen Beträge sind jeweils die sich aus dem Jahresabschluss 2005 bzw.
infolge bestehender Verträge ergebenden voraussichtlichen Aufwendungen in 2006.
Sofern bei einer
Ausgabeposition Preissteigerungen für 2006 bekannt sind, werden diese
berücksichtigt.
Um eine realitätsnahe
Gebühr zu ermitteln, werden die Verbrauchskosten auf Grundlage des
Jahresverbrauchs unter der Annahme einer 100%-igen Auslastung ermittelt.
1.2 Festsetzung der Gebührenhöhe
1.2.1 Asylbewerber-Einrichtungen
Die jeweilige vorgeschlagene Gesamtgebühr
beinhaltet neben dem wohnflächenabhängigen Anteil für
Energie- und Wasserverbrauch
einen auf dem aktuellen Mietpreisspiegel basierenden Grundbetrag pro
Quadratmeter. Dieser wird unter
Berücksichtigung des jeweiligen Baujahres der Einrichtung und des
entsprechenden Mittelwertes unter regelmäßiger Annahme einer einfachen Wohnlage
ermittelt.
Die Aufteilung der jeweiligen Gesamtgebühr in Grundgebühr und Verbrauchskosten ist der
Anlage 1 zu entnehmen.
Von der grundsätzlich vorgeschriebenen Erhebung einer kostendeckenden
Gebühr gem. § 6 Kommunalabgabengesetz sollte, wie in den vergangenen Jahren,
Abstand genommen werden.
Wie sich aus der Kostenübersicht ergibt, wäre eine solche Gesamtgebühr
unverhältnismäßig hoch und damit unzumutbar. Zwar erhalten die meisten
Bewohner Leistungen nach dem AsylbLG bzw. analog SGB XII, die
verbleibenden Selbstzahler hätten jedoch
eine kostendeckende Gebühr von bis zu rd. 30 € pro Quadratmeter zu
zahlen.
Die Bezifferung von kostenreduzierenden Einnahmen durch die Landeserstattungen ist nicht möglich. Das Land NRW gewährt - im Gegensatz zum Abrechnungsverfahren für Aussiedlerunterkünfte - hier keine als solche ausgewiesene Zuweisung zur Unterhaltung von Übergangseinrichtungen.
Die Landeserstattung für ausländische Flüchtlinge reicht bereits für die Deckung der Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG nicht aus.
1.2.2 Aussiedler-Einrichtungen
Wie aus Anlage 2 zu entnehmen ist, liegt die ermittelte monatliche Gesamtgebühr trotz Berücksichtigung der Ausgabenreduzierenden Landeserstattung bei rd. 17 € pro Quadratmeter.
Daher schlägt die Verwaltung auch hier vor, von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr abzusehen.
2. Unterbringungssituation
Mit Ratsbeschluss vom 03.04.2003 (Drucksachen -
Nr.: 500007/03) wurde die Verwaltung beauftragt, das von ihr vorgelegte
Unterbringungskonzept umzusetzen.
Sämtliche vom Konzept vorgesehenen Freizüge der
aufzugebenden Häuser und Umeinweisungen waren im Januar 2005 endgültig
abgeschlossen.
2.1 Wegfall von Einrichtungen
2.1.1 Übergangsheime für
Asylbewerber
Wie in der Planung des Unterbringungskonzeptes vorgesehen, wurden die
Mietverträge von drei Häusern gekündigt:
Das Gebäude Weidestr. 18 wurde zum 31.12.2004, das Haus Wehringhauser Str. 99 zum 31.08.2005
aufgegeben.
Für das Objekt Siemensstr. 16-18 fallen infolge
eines Zeitvertrages noch Mietzahlungen bis voraussichtlich 02/2008 an.
Von Seiten der HGW wurde Interesse
an dem Haus bzgl. einer Anschlussnutzung
als Seniorenwohnanlage geäußert. Damit wäre ein Ausstieg aus dem Mietvertrag
vor dem vertraglich vereinbarten Termin
möglich. Ein Ergebnis der derzeit laufenden Verhandlungen zwischen Vermieter, Stadt Hagen und HGW
ist noch nicht absehbar.
Die Aufrechterhaltung der verbleibenden drei Standorte ist zur
differenzierten Unterbringung (zurzeit über 30 Nationalitäten, Familien,
alleinstehende Männer etc.) weiterhin erforderlich.
2.1.2 Übergangsheime für Aussiedler
Zum 01.01.2005 erfuhr das Bundesvertriebenengesetzes eine Novellierung.
Diese ändert die Aufnahmevoraussetzungen u.a. dahin, dass nicht-deutsche
Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern Grundkenntnisse der deutschen
Sprache im Rahmen von Sprachtests nachweisen müssen.
Auswirkungen dieser Erneuerung sind an der Entwicklung der Anzahl von
Neuanträgen zu erkennen. Waren es von Januar bis September 2004 rd. 25.250
Anträge, so wurden im gleichen Zeitraum 2005 nur noch rd. 15.030 Neuanträge
verzeichnet. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 40 %.
Von denjenigen, die in 2005 an dem vorgegebenen Sprachtest teilnahmen,
bestanden diesen lediglich 25 %.
Als Ergebnis dieser Umstände, ist die Zuweisung von Spätaussiedlern nach
Hagen stark rückläufig. In 2005 wurden insgesamt 50 Personen Hagen zugewiesen,
die in einem Übergangsheim Unterkunft fanden.
Die
bereits in 2004 beginnende rückläufige
Entwicklung der Zuweisungen, führte zu dem Entschluss, drei der vier
Übergangsheime für Aussiedler aufzugeben.
Bei dem im Rahmen des sog. Zwei-Stufen-Modell geförderten Gebäudes
Voerderstr. 33 wurde bei vorzeitiger Aufgabe von der Bezirksregierung die Rückerstattung der anteiligen Landesmitteln
von rd. 275.000 € angekündigt. Diese sind grundsätzlich noch zu
verzinsen.
Eine soziale Anschlussnutzung konnte nicht gefunden werden. Die Entscheidung
fiel daher auf die Beibehaltung dieses Hauses.
Das
städtische Gebäude Feithstr. 50 wurde aufgrund des schlechten baulichen
Zustandes ab Oktober 2004 nicht mehr belegt.
Das Objekt wurde 1989 mit Landesmittel hergerichtet und ausgestattet.
Unter Hinweis auf die erforderlichen Herrichtungskosten von rd. 250.000 €
wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt, die Zweckbindungsfrist der tatsächlichen Nutzungsdauer anzupassen.
Dem Antrag wurde stattgegeben und von der anteiligen Rückforderung der
Landesmittel abgesehen.
Das ebenfalls städtische Gebäude Am Obergraben 14 wurde nach Auszug der
dortigen Spätaussiedler in Privatwohnungen im Dezember 2005 aufgegeben. Auch
hier wurde unter Hinweis auf erforderliche Herrichtungskosten von rd. 200.000
€ Antragsentsprechend von Seiten des Landes die Zweckbindungsfrist der
tatsächlichen Nutzungsdauer angepasst. Die verbliebenen zweckgebundenen Mittel
in Höhe von rd. 35.000 € wurden von der Bezirksregierung nicht zurück
gefordert.
Auch beim stadteigenen Übergangsheim Am Berge 56 wurde auf die
Rückforderung der Landesförderung von rd. 180.000 € verzichtet. Hier
wären bei weiterem Betrieb des Objektes Herrichtungsarbeiten von rd. 78.000
€ erforderlich gewesen. Die Aufgabe erfolgte im Januar 2006.
2.2 Verteilung auf das Hagener Stadtgebiet
Es gibt vier Übergangseinrichtungen, die
folgendermaßen auf das Hagener Stadtgebiet verteilt sind:
|
Statistischer Bezirk |
Übergangsheim
|
Personengruppe |
|
Boele |
Posener Str.
1a-c |
Asylbewerber |
|
Altenhagen |
Seilerstr. 7-
11 |
Asylbewerber |
|
Haspe |
Voerderstr.
33 |
Aussiedler |
|
Mittelstadt |
Heinitzstr.
28 |
Asylbewerber |
2.3 Aktuelle
Zuweisung und Perspektive
2.3.1 Ausländische Flüchtlinge und Jüdische Immigranten
Die
Zuweisung der beiden Personengruppen wird auf eine gemeinsame Quote angerechnet. Zum Jahresbeginn 2005 lag die
mögliche Zuweisung bei 108 Personen. Tatsächlich wurden bis zum 31.12.2005
insgesamt 56 Personen der Stadt Hagen zugewiesen, wovon 29 ausländische
Flüchtlinge und 27 Jüdische Immigranten waren.
Das Aufnahmesoll, welches
monatlich durch die Bezirksregierung Arnsberg ermittelt wird, entspricht zum
31.03.2006 einer Verpflichtung zur
Aufnahme von theoretisch 25 Personen.
2.3.2 Aussiedler
Wie oben ausgeführt ist die Einreise von Spätaussiedlern seit 2005 stark
rückläufig.
Aus
der auch hier durch die Bezirksregierung Arnsberg monatlich neu ermittelten
Aufnahmequote ergibt sich zum 31.03.2006 eine Überschreitung der Quote um
rechnerisch 55 Personen. In den nächsten Monaten ist daher grundsätzlich mit keinen weiteren Zuweisungen zu rechnen.
Die
Quotenerfüllung besteht seit Mai 2005. Im Rahmen u.a. des Aspekts der Familienzusammenführung wurde nach diesem
Zeitpunkt bis einschließlich des 1. Quartal
2006 dennoch die Zustimmung zur Aufnahme zusätzlicher 40 Spätaussiedler
erteilt. Mit ähnlichen Zahlen ist voraussichtlich auch
zukünftig zu rechnen.
XXI.
Nachtrag vom . . 2006 zur Satzung über
die Benutzung von Übergangsheimen der Stadt Hagen sowie über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime vom 25. April 1986.
Aufgrund des § 6 Gesetzes über die Aufnahme von
Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern (Landesaufnahmegesetz - LaufG) vom
28.02.2003 (GV. NRW. S. 95), zuletzt geändert durch Art. 64 des Gesetzes vom
05.04.2005 (GV. NRW. S. 351), des § 1
des Gesetzes über die Zuweisung und
Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom
28.02.2003 (GV. NRW. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2005 (GV.
NRW. S. 952) in Verbindung mit §§ 1 und
14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -
Ordnungsbehördengesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.5.1980 (GV.
NRW. S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 73 des Gesetzes vom
05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), der §§ 7, 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1
des Ersten Teils des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) sowie der
§§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom
28.04.2005 (GV. NRW. S. 488) hat der Rat
in seiner Sitzung am .........folgenden XXI. Nachtrag zur
Satzung über die Benutzung von Übergangsheimen der Stadt Hagen sowie über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime vom 25. April 1986
beschlossen:
Artikel I
Der Gebührentarif zur Satzung über die Benutzung von Übergangsheimen der
Stadt Hagen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Übergangsheime vom 25. April 1986 wird wie folgt geändert:
"Für die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Hagen werden
folgende Gebühren erhoben:
1. Übergangsheime
für ausländische Flüchtlinge
- Gebühr pro
Quadratmeter monatlich -
1.1 Heinitzstr. 28 10,60 €
1.2 Posenerstr. 1a-c 10,70
€
1.3 Seilerstr. 7-11 12,40 €
2. Übergangsheime
für Aussiedler
- Gebühr pro
Quadratmeter monatlich -
2.1 Voerder Str. 33 10,10 €”
Artikel II
Dieser Nachtrag tritt am 1. Tag des auf die
Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft.
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Anlage 1 |
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Voraussichtliche
Jahresaufwendungen 2006 für den Betrieb von Übergangsheimen für Asylbewerber
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Anschrift |
Mieten und Grundbesitz- abgaben |
Ausstattungs- und Unterhaltungskosten |
Personalkosten |
Verbrauchskosten |
Gesamtkosten |
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|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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|
Heinitzstr. 28 |
102.300,00 |
33.200,00 |
178.400,00 |
90.000,00 |
403.900,00 |
|
|||||||||||
|
Posener Str. 1a-c |
96.600,00 |
4.600,00 |
48.200,00 |
126.200,00 |
275.600,00 |
|
|||||||||||
|
Seilerstr. 7-11 |
118.600,00 |
300,00 |
60.400,00 |
159.000,00 |
338.300,00 |
|
|||||||||||
|
insgesamt |
317.500,00 |
38.100,00 |
287.000,00 |
375.200,00 |
1.017.800,00 |
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Ermittlung der kostendeckenden
Benutzungsgebühren
|
Subventionierte Benutzungsgebühren |
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Anschrift |
Gesamtkosten |
Wohnfläche |
kostendeckende mtl. Gesamtgebühr pro qm (gerundet) |
|
mtl. Gesamtgebühr
pro qm (gerundet) auf Basis des
aktuellen Mietspiegels |
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Grundgebühr |
Verbrauchskosten |
Gesamtgebühr |
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|
|
€ |
qm |
€ |
€ |
€ |
€ |
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|
Heinitzstr. 28 |
403.900,00 |
1.110,18 |
30,30 |
3,80 |
6,80 |
10,60 |
|||||||||||
|
Posener Str. 1a-c |
275.600,00 |
1.598,00 |
14,40 |
4,10 |
6,60 |
10,70 |
|||||||||||
|
Seilerstr. 7-11 |
338.300,00 |
1.598,00 |
17,60 |
4,10 |
8,30 |
12,40 |
|||||||||||
|
insgesamt |
1.017.800,00 |
4.306,18 |
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Anlage 2 |
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Voraussichtliche Jahresaufwendungen 2006 für den Betrieb von Übergangsheimen
für Aussiedler |
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Anschrift |
Mieten* und
Grundbesitz- abgaben |
Ausstattungs- und Unterhaltungskosten |
Personalkosten |
Verbrauchskosten |
Gesamtkosten |
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|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
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|
Voerderstr.33 |
43.700,00 |
2.700,00 |
47.100,00 |
34.500,00 |
128.000,00 |
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* incl. Abschreibung und Zinsen für den Baukostenzuschuss an die HGW |
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Ermittlung der kostendeckenden Benutzungsgebühren |
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Anschrift |
Landeserstattung* |
Gesamtkosten ./. Landeserstattung |
Wohnfläche |
kostendeckende mtl. Gesamtgebühr pro qm (gerundet) |
|
Subventionierte enutzungsgebühren
|
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|
mtl. Gesamtgebühr
pro qm (gerundet) auf Basis des
aktuellen Mietspiegel |
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€ |
€ |
qm |
€ |
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|
Voerderstr.33 |
4.000,00 |
124.000,00 |
599,37 |
17,20 |
Grund- gebühr |
Verbrauchs-kosten |
Gesamt-gebühr |
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|
|
€ |
€ |
€ |
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*800 € - Pauschale im Jahr pro berechtigter Person, die sich zum
Stichtag 31.03.2006 im Übergangsheim befand |
|
5,30 |
4,80 |
10,10 |
|||||||||||||
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