Beschlussvorlage - 0385/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.                  Der XXI. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Übergangsheimen der Stadt Hagen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime vom 25. April 1986 wird beschlossen.

 

2.                  Von der Gebührenkalkulation wird Kenntnis genommen.

 

3.                  Der Bericht über die Unterbringungssituation in den Übergangsheimen der Stadt Hagen wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Die Stadt Hagen unterhält vier Übergangsheime zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern. Die von den Bewohnern zu entrichtende Benutzungsgebühr wird regelmäßig angepasst. Neben der Kalkulation der aktualisierten Beträge wird mit dieser Vorlage auch die Unterbringungssituation dargestellt.


 
 

 


1. Gebührenkalkulation

 

1.1 Kostenumlagen

 

Wie  in den vergangenen Jahren  werden folgende Ausgabepositionen zur Berechnung der Benutzungsgebühren herangezogen:

- Mieten und Grundbesitzabgaben

- Abschreibungen und Zinsen

- Kosten für Ausstattung und Unterhaltung

- Personalkosten für Hausmeister und Hausverwalter

- Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Gas, Öl)

 

Grundlage für die Ermittlung der einzelnen Beträge sind jeweils die sich aus dem Jahresabschluss 2005 bzw. infolge bestehender Verträge ergebenden voraussichtlichen Aufwendungen in 2006.

Sofern bei einer Ausgabeposition Preissteigerungen für 2006 bekannt sind, werden diese berücksichtigt.

Um eine realitätsnahe Gebühr zu ermitteln, werden die Verbrauchskosten auf Grundlage des Jahresverbrauchs  unter der  Annahme einer 100%-igen Auslastung ermittelt.

 

 

1.2 Festsetzung der Gebührenhöhe

 

1.2.1 Asylbewerber-Einrichtungen

 

Die jeweilige vorgeschlagene Gesamtgebühr  beinhaltet neben dem wohnflächenabhängigen  Anteil für  Energie- und  Wasserverbrauch einen auf dem aktuellen Mietpreisspiegel basierenden Grundbetrag pro Quadratmeter. Dieser  wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Baujahres der Einrichtung und des entsprechenden Mittelwertes unter regelmäßiger Annahme einer einfachen Wohnlage ermittelt.

 

Die Aufteilung  der jeweiligen  Gesamtgebühr in  Grundgebühr und Verbrauchskosten ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Von der grundsätzlich vorgeschriebenen Erhebung einer kostendeckenden Gebühr gem. § 6 Kommunalabgabengesetz sollte, wie in den vergangenen Jahren, Abstand genommen werden.

Wie sich aus der Kostenübersicht ergibt, wäre eine solche Gesamtgebühr unverhältnismäßig hoch und damit unzumutbar. Zwar erhalten die meisten Bewohner  Leistungen nach  dem AsylbLG bzw. analog SGB XII, die verbleibenden Selbstzahler  hätten jedoch eine kostendeckende Gebühr von bis zu rd. 30 € pro Quadratmeter zu zahlen.

Die Bezifferung von kostenreduzierenden Einnahmen durch die Landeserstattungen ist nicht möglich. Das Land NRW gewährt - im Gegensatz zum Abrechnungsverfahren für Aussiedlerunterkünfte - hier keine als solche ausgewiesene Zuweisung zur Unterhaltung von Übergangseinrichtungen.

Die Landeserstattung für  ausländische Flüchtlinge reicht bereits für die Deckung der Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG nicht aus.

 

 

1.2.2 Aussiedler-Einrichtungen

 

Wie aus Anlage 2 zu entnehmen ist, liegt die ermittelte monatliche Gesamtgebühr trotz Berücksichtigung der Ausgabenreduzierenden Landeserstattung  bei rd. 17 € pro Quadratmeter.

Daher schlägt die Verwaltung auch hier vor, von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr abzusehen.

 

2. Unterbringungssituation

 

Mit Ratsbeschluss vom 03.04.2003 (Drucksachen - Nr.: 500007/03) wurde die Verwaltung beauftragt, das von ihr vorgelegte Unterbringungskonzept umzusetzen.

Sämtliche vom Konzept vorgesehenen Freizüge der aufzugebenden Häuser und Umeinweisungen waren im Januar 2005 endgültig abgeschlossen.

 

 

2.1 Wegfall von Einrichtungen

 

2.1.1 Übergangsheime für Asylbewerber

 

Wie in der Planung des Unterbringungskonzeptes vorgesehen, wurden die Mietverträge von drei Häusern gekündigt:  

Das Gebäude Weidestr. 18 wurde zum 31.12.2004, das  Haus Wehringhauser Str. 99 zum 31.08.2005 aufgegeben. 

Für das Objekt Siemensstr. 16-18 fallen infolge eines Zeitvertrages noch Mietzahlungen bis voraussichtlich 02/2008 an.

Von Seiten der HGW  wurde Interesse an dem Haus bzgl. einer  Anschlussnutzung als Seniorenwohnanlage geäußert. Damit wäre ein Ausstieg aus dem Mietvertrag vor dem vertraglich vereinbarten  Termin möglich. Ein Ergebnis der derzeit laufenden Verhandlungen  zwischen Vermieter, Stadt Hagen und  HGW  ist noch nicht absehbar.

 

Die Aufrechterhaltung der verbleibenden drei Standorte ist zur differenzierten Unterbringung (zurzeit über 30 Nationalitäten, Familien, alleinstehende Männer etc.) weiterhin erforderlich.

 

 

2.1.2 Übergangsheime für Aussiedler

 

Zum 01.01.2005 erfuhr das Bundesvertriebenengesetzes eine Novellierung. Diese ändert die Aufnahmevoraussetzungen u.a. dahin, dass nicht-deutsche Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern Grundkenntnisse der deutschen Sprache im Rahmen von Sprachtests nachweisen müssen.

Auswirkungen dieser Erneuerung sind an der Entwicklung der Anzahl von Neuanträgen zu erkennen. Waren es von Januar bis September 2004 rd. 25.250 Anträge, so wurden im gleichen Zeitraum 2005 nur noch rd. 15.030 Neuanträge verzeichnet. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 40 %.

Von denjenigen, die in 2005 an dem vorgegebenen Sprachtest teilnahmen, bestanden diesen lediglich 25 %.

Als Ergebnis dieser Umstände, ist die Zuweisung von Spätaussiedlern nach Hagen stark rückläufig. In 2005 wurden insgesamt 50 Personen Hagen zugewiesen, die in einem Übergangsheim Unterkunft fanden.

Die bereits in 2004 beginnende rückläufige  Entwicklung der Zuweisungen, führte zu dem Entschluss, drei der vier Übergangsheime für Aussiedler aufzugeben.

Bei dem im Rahmen des sog. Zwei-Stufen-Modell geförderten Gebäudes Voerderstr. 33 wurde bei vorzeitiger Aufgabe von der Bezirksregierung die  Rückerstattung der anteiligen Landesmitteln von rd. 275.000 € angekündigt. Diese sind grundsätzlich noch zu verzinsen.

Eine soziale Anschlussnutzung konnte nicht gefunden werden. Die  Entscheidung  fiel daher auf die Beibehaltung dieses Hauses.

 

Das städtische Gebäude Feithstr. 50 wurde aufgrund des schlechten baulichen Zustandes ab Oktober 2004 nicht mehr belegt.

Das Objekt wurde 1989 mit Landesmittel hergerichtet und ausgestattet. Unter Hinweis auf die erforderlichen Herrichtungskosten von rd. 250.000 € wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt, die Zweckbindungsfrist  der tatsächlichen Nutzungsdauer anzupassen. Dem Antrag wurde stattgegeben und von der anteiligen Rückforderung der Landesmittel abgesehen.

 

Das ebenfalls städtische Gebäude Am Obergraben 14 wurde nach Auszug der dortigen Spätaussiedler in Privatwohnungen im Dezember 2005 aufgegeben. Auch hier wurde unter Hinweis auf erforderliche Herrichtungskosten von rd. 200.000 € Antragsentsprechend von Seiten des Landes die Zweckbindungsfrist der tatsächlichen Nutzungsdauer angepasst. Die verbliebenen zweckgebundenen Mittel in Höhe von rd. 35.000 € wurden von der Bezirksregierung nicht zurück gefordert.

 

Auch beim stadteigenen Übergangsheim Am Berge 56 wurde auf die Rückforderung der Landesförderung von rd. 180.000 € verzichtet. Hier wären bei weiterem Betrieb des Objektes Herrichtungsarbeiten von rd. 78.000 € erforderlich gewesen. Die Aufgabe erfolgte im Januar 2006.

 

 

2.2 Verteilung auf das Hagener Stadtgebiet

 

Es gibt vier Übergangseinrichtungen, die folgendermaßen auf das Hagener Stadtgebiet verteilt sind:

 

 

Statistischer Bezirk

Übergangsheim

Personengruppe

Boele

Posener Str. 1a-c

Asylbewerber

Altenhagen

Seilerstr. 7- 11

Asylbewerber

Haspe

Voerderstr. 33

Aussiedler

Mittelstadt

Heinitzstr. 28

Asylbewerber

 

 

2.3  Aktuelle Zuweisung und Perspektive

 

2.3.1 Ausländische Flüchtlinge und Jüdische Immigranten

 

Die Zuweisung der beiden Personengruppen wird auf eine gemeinsame Quote  angerechnet. Zum Jahresbeginn 2005 lag die mögliche Zuweisung bei 108 Personen. Tatsächlich wurden bis zum 31.12.2005 insgesamt 56 Personen der Stadt Hagen zugewiesen, wovon 29 ausländische Flüchtlinge und 27 Jüdische Immigranten waren.

Das Aufnahmesoll, welches monatlich durch die Bezirksregierung Arnsberg ermittelt wird, entspricht zum 31.03.2006 einer Verpflichtung zur  Aufnahme von theoretisch 25 Personen.

 

2.3.2  Aussiedler

 

Wie oben ausgeführt ist die Einreise von Spätaussiedlern seit 2005 stark rückläufig.

Aus der auch hier durch die Bezirksregierung Arnsberg monatlich neu ermittelten Aufnahmequote ergibt sich zum 31.03.2006 eine Überschreitung der Quote um rechnerisch 55 Personen. In den nächsten Monaten ist daher grundsätzlich  mit keinen weiteren Zuweisungen zu rechnen.

Die Quotenerfüllung besteht seit Mai 2005. Im Rahmen u.a. des Aspekts der  Familienzusammenführung wurde nach diesem Zeitpunkt  bis einschließlich des 1. Quartal 2006 dennoch die Zustimmung zur Aufnahme zusätzlicher 40 Spätaussiedler erteilt. Mit ähnlichen Zahlen ist voraussichtlich  auch  zukünftig zu rechnen.

 

XXI. Nachtrag vom .  . 2006 zur Satzung über die Benutzung von Übergangsheimen der Stadt Hagen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime vom 25. April 1986.

 

Aufgrund des § 6 Gesetzes über die Aufnahme von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern (Landesaufnahmegesetz - LaufG) vom 28.02.2003 (GV. NRW. S. 95), zuletzt geändert durch Art. 64 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 351), des §  1 des  Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom 28.02.2003 (GV. NRW. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2005 (GV. NRW. S. 952) in Verbindung mit  §§ 1 und 14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.5.1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), der §§ 7, 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) sowie der §§  2, 4    und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom  21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.04.2005 (GV. NRW. S. 488) hat der  Rat in  seiner Sitzung  am .........folgenden XXI. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Übergangsheimen der Stadt Hagen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime vom 25. April 1986 beschlossen:

 

Artikel I

 

Der Gebührentarif  zur Satzung  über die Benutzung von Übergangsheimen der Stadt Hagen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime vom 25. April 1986 wird wie folgt geändert:

 

 

"Für die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Hagen werden folgende Gebühren erhoben:

 

1. Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge

- Gebühr pro Quadratmeter monatlich -

 

1.1       Heinitzstr. 28                                                                10,60 €

 

1.2       Posenerstr. 1a-c                                                         10,70 €

 

1.3       Seilerstr. 7-11                                                              12,40 €

 

 

 

2. Übergangsheime für Aussiedler

- Gebühr pro Quadratmeter monatlich -

 

2.1       Voerder Str. 33                                                             10,10 €”

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am 1. Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

 

 

 

 

Voraussichtliche Jahresaufwendungen 2006 für den Betrieb von Übergangsheimen für Asylbewerber

 

 

 

 

 

 

 

 

Anschrift

Mieten

und Grundbesitz-

abgaben

Ausstattungs-

und

Unterhaltungskosten

Personalkosten

Verbrauchskosten

Gesamtkosten

 

 

 

 

 

Heinitzstr. 28

102.300,00  

33.200,00  

178.400,00  

90.000,00  

403.900,00  

 

Posener Str. 1a-c

96.600,00  

4.600,00  

48.200,00  

126.200,00  

275.600,00  

 

Seilerstr. 7-11

118.600,00  

300,00  

60.400,00  

159.000,00  

338.300,00  

 

insgesamt

317.500,00  

38.100,00  

287.000,00  

375.200,00  

1.017.800,00  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ermittlung der kostendeckenden Benutzungsgebühren

 

Subventionierte Benutzungsgebühren

Anschrift

Gesamtkosten

Wohnfläche

kostendeckende

mtl. Gesamtgebühr

pro qm (gerundet)

 

mtl. Gesamtgebühr pro qm (gerundet)

auf Basis des aktuellen Mietspiegels

 

 

Grundgebühr

Verbrauchskosten

Gesamtgebühr

 

qm

Heinitzstr. 28

403.900,00

1.110,18  

30,30  

3,80

6,80

10,60

Posener Str. 1a-c

275.600,00

1.598,00  

14,40  

4,10

6,60

10,70

Seilerstr. 7-11

338.300,00

1.598,00  

17,60  

4,10

8,30

12,40

insgesamt

1.017.800,00

4.306,18  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

 

Voraussichtliche Jahresaufwendungen 2006 für den Betrieb von Übergangsheimen für Aussiedler

Anschrift

Mieten*

 und  Grundbesitz-

abgaben

 

Ausstattungs-

und

Unterhaltungskosten

Personalkosten

Verbrauchskosten

Gesamtkosten

 

 

 

Voerderstr.33

43.700,00

2.700,00

47.100,00

34.500,00

128.000,00

 

* incl. Abschreibung und Zinsen für den Baukostenzuschuss an die HGW

 

 

 

Ermittlung der kostendeckenden Benutzungsgebühren

 

Anschrift

Landeserstattung*

Gesamtkosten

./.

Landeserstattung

Wohnfläche

kostendeckende

mtl. Gesamtgebühr

 pro qm (gerundet)

 

 

Subventionierte enutzungsgebühren

 

mtl. Gesamtgebühr pro qm (gerundet)

auf Basis des aktuellen Mietspiegel

 

qm

 

Voerderstr.33

 

4.000,00

 

124.000,00

 

599,37

 

17,20

Grund-

gebühr

Verbrauchs-kosten

Gesamt-gebühr

 

*800 € - Pauschale im Jahr pro berechtigter Person, die sich zum Stichtag 31.03.2006 im Übergangsheim befand

 

     

        5,30

 

4,80

 

10,10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.05.2006 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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07.06.2006 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

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08.06.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen