Beschlussvorlage - 0335/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit hier: ´Zuschusskürzung Verbraucherberatung´, Massnahme - 69 - M-02-1 und M-05undVertragsabschluss mit der Verbraucher-Zentrale NRW zur finanziellen Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; VB 2/KM Konsolidierungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.05.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.06.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW einen Vertrag über die weitere Gewährung einer finanziellen Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen.
Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung.
Die wesentlichen
Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage
(Teil 3, Seiten 1 - 3) aufgeführt sind.
Sachverhalt
Bis Ende des Jahres 2004 erhielt die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen – Landesarbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. Düsseldorf (im folgenden VZ genannt) für die Verbraucherberatungsstelle Hagen (im folgenden VB genannt) für das Aufrechterhalten einer Allgemeinen Verbraucherberatung sowie für die Zwecke der Abfall- und Umweltberatung einen jährlich dynamisierten Zuschuss. Die jährlichen Erhöhungen des Zuschusses resultierten im wesentlichen aus tarifrechtlich bedingten Steigerungen der Personalkosten.
Die Grundlage für die Zuschussgewährung
bildeten neben den jeweils zuvor gefassten Ratsbeschlüssen entsprechende
5-Jahres-Verträge. Mitte des Jahres 2004 wurde unter dem Aspekt der
erforderlichen Haushaltskonsolidierung und im Zusammenhang mit den Beratungen
über eine Verlängerung des Ende 2004 auslaufenden Vertragszeitraums
beschlossen, den Zuschuss für die Allgemeine Verbraucherberatung auf rd.
82.000,--€ und für die über den Abfallgebührenhaushalt refinanzierbare
Abfall- und Umweltberatung auf rd. 66.000,--€ einzufrieren sowie den Vertrag zunächst nur
für zwei weitere Jahre zu verlängern. In dieser Zeit sollte nach Wegen gesucht
werden, diesen verbleibenden Zuschuss für die Zwecke der Allgemeinen
Verbraucherberatung unter Konsolidierungsaspekten nach Möglichkeit weiter
abzuschmelzen.
Nachdem sämtliche Bemühungen, gemäß der
Beschlusslage weiteres Konsolidierungspotenzial zu erschließen, nicht das
gewünschte Ergebnis erbracht haben, kann das noch ausstehende
Konsolidierungsziel, die verbleibenden
82.000,--€ einzusparen, gleichwohl aber den Betrieb der VB in
Hagen aufrecht zu erhalten, nur auf dem Weg eines ersatzlosen Wegfalls einer
derzeit vakanten Personalstelle bzw. einer in der Besetzungskette frei werdende
Personalstelle im Pflichtaufgabenbereich der Unteren
Wasser-und Bodenschutzbehörde/Untere
Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt erreicht werden. Damit verbunden sind
derzeit noch zu entscheidende Aufgabenfortfälle bzw. –einschränkungen mit
Auswirkungen auf pflichtige Überwachungs- und Genehmigungstätigkeiten der
Behörde.
Zusätzlich soll der Zuschuss erneut nicht
dynamisiert werden, sondern soll für einen weiteren Zwei-Jahres-Zeitraum (bis
Ende 2008) mit einer Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr festgeschrieben
werden.
Entgegen der bisher üblichen Praxis soll
mit dem Ziel, der VZ im Rahmen der Mittelbewirtschaftung eine größere
Flexibilität einräumen zu können und in einem gewissen Rahmen Verschiebungen
zwischen einzelnen Kostenarten zu ermöglichen, der Zuschussbetrag für die
Allgemeine Verbraucherberatung als Pauschalzuschuss in der Höhe von
80.000,--€ (bislang: 81.995,--€) gewährt werden. Der Zuschussanteil
für die Abfall- und Umweltberatung soll auf 70.000,--€ (bislang:
65.993,--€) festgeschrieben werden. Die im Verhältnis zur Vorkalkulation
der VZ entstehenden jährlich gfs. entstehenden Unterdeckungen müssen auf der
Seite der VZ entweder in Gestalt von Kostenreduzierungen bzw. auf dem Weg der
Anpassung von Entgelten der Leistungen nachfragenden Bürgerinnen und Bürger
ausgeglichen werden.
Sollte das Land NRW die bislang gewährten
Zuschussquoten kürzen, müsste außerdem der Anteil des städtischen Zuschusses
ebenfalls um einen entsprechenden Prozentsatz reduziert werden.
I. Anlass:
Die derzeit bestehenden Verträge mit der Verbraucher-Zentrale
NRW zur finanziellen Förderung der örtlichen Verbraucherberatungsstelle
basieren auf der Ratsvorlage 0341/2004
vom 10.05.2004 und sind bis zum 31.12.2006 befristet.
Zur Fortführung der Arbeiten der Verbraucherberatungsstelle Hagen stand zuletzt ein Vertragsabschluss mit einer Rahmenlaufzeit von fünf Jahren an, der jedoch aus Konsolidierungsgründen im Juli 2004 zunächst nur für zwei weitere Jahre (01.01.2005 bis 31.12.2006) abgeschlossen wurde. Außerdem wurde eine grundsätzliche Beschränkung des Zuschussbetrages für Zwecke der Allgemeinen Verbraucherberatung auf rd. 82.000,--€ und für die Zwecke der über den Abfallgebührenhaushalt refinanzierbaren Abfall- und Umweltberatung auf rd. 66.000,--€ vorgesehen.
Mit diesem Schritt und unter verursachungsgerechter Zuordnung der Kosten für die Abfall- und Umweltberatung gelang es, den Zuschussbetrag für die Allgemeinen Verbraucherberatung in Höhe von ca. 104.000,--€ zunächst zurückzuführen und jährlich 22.000,--€ einzusparen.
Mit Ratsbeschluss vom 15.07.2004 wurde die Verwaltung beauftragt, Finanzierungsmodelle zu erarbeiten bzw. Möglichkeiten einer Aufgabenverlagerung zur Verbraucherberatung wie auch Möglichkeiten der Arbeitsverdichtung und die Nutzung städt. Immobilien bzw. eine Konzentration auf Kernbereiche der Beratung zu prüfen, um auf diesem Wege einerseits die dauerhafte Weiterführung der Verbraucherberatungsstelle Hagen sicherzustellen, andererseits aber das Konsolidierungsziel, weitere 82.000,--€ einzusparen, nicht zu gefährden.
Das Ergebnis aller Untersuchungen besteht darin, dass
sich unter der Prämisse der Aufrechterhaltung der VB Hagen eine Weitergewährung
des städt. Zuschusses nicht vermeiden lässt. Damit das Konsolidierungsziel
annähernd erreicht werden kann, muss im Umweltamt eine in der Besetzungsfolge
einer vakanten Planstelle frei werdende Personalstelle (Stellenplannummer:
2005-69/031; BAT III/II Durchschnittspersonalkosten = 62.000,--€ ) im
Pflichtaufgabenbereich der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde/Untere
Abfallwirtschaftsbehörde eingespart werden. Damit verbunden sind derzeit noch
zu entscheidende Aufgabenfortfälle bzw. –einschränkungen mit Auswirkungen
auf pflichtige Überwachungs- und Genehmigungstätigkeiten der Behörde. Für das
verbleibende Restdelta von rund 20.000,- € bedarf es noch eines
Ersatz-Konsolidierungsvorschlages.
Eine zweijährige Vertragsverlängerung (verbunden mit
einer Verlängerungsoption für ein weiteres, drittes Jahr) lässt außerdem für
den Fall einer erneuten Verlängerung im Jahr 2009 eine erneute Anpassung der
Zuschüsse zu.
Auswirkungen auf bisher in Hagen geltende “Standards kommunaler
Leistungserbringung”:
Das Leistungsangebot und die Nachfrage aus der Bürgerschaft nach Beratung durch die MitarbeiterInnen der Verbraucherberatungsstelle Hagen wurden in den vergangenen Jahren mit der Vorstellung der Jahresberichte u.a. in Sitzungen des Umweltausschusses wiederholt dargestellt. Das bekannte Leistungsspektrum wird im wesentlichen nicht tangiert.
Auswirkungen einer Einstellung der Zuschusszahlung:
Die örtlichen Verbraucherberatungsstellen werden grundsätzlich fast ausschließlich mit Landesmitteln und Fördermitteln der jeweiligen Kommune finanziert. Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen und Verbänden verfügt die Dachorganisation, die Verbraucher-Zentrale NRW, nicht über sogenannte Drittmittel. Der beigefügten Übersicht “Finanzierungsquellen für die Informations- und Beratungsangebote der Beratungsstelle Hagen im Jahre 2004” können hierzu weitere Informationen entnommen werden. Die Sicherung der Einrichtung der örtlichen Verbraucherberatungsstelle setzt neben der derzeit geltenden Quote der Landesförderung die Zahlung städtischer Zuschüsse voraus, die mit dem erneut abzuschließenden Vertrag geregelt werden sollen.
In den Verbraucherberatungsstellen werden einerseits Aufgaben zur
“Allgemeinen Verbraucherberatung” und andererseits im Zusammenhang
mit “Abfall- und Umweltberatung” wahrgenommen. In Abhängigkeit von
der Höhe der Landesförderung werden für die beiden Aufgabenbereiche
unterschiedlich hohe Zuschussquoten gezahlt.
a) Allgemeine Verbraucherberatung
Nach einer Entscheidung des Landes NRW müssen die Kommunen bereits seit dem Jahr 1999 50 % der Kosten der Allgemeinen Verbraucherberatung tragen. Nur unter dieser Voraussetzung erfolgt die Bereitstellung der Restmittel von 50 % durch das Land.
b) Abfall und Umweltberatung
Die Aufgaben der Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherberatungsstelle werden seit jeher zu 1/3 vom Land gefördert. 2/3 der Kosten sind von den Kommunen zu finanzieren.
Der Ausfall des städtischen Zuschusses in Höhe von 80.000,-- € (geplant für das Jahr 2007 ff.) würde nicht nur dazu führen, dass das Angebot der Allgemeinen Verbraucherberatung eingestellt werden müßte. Vielmehr würde die Verbraucherzentrale Düsseldorf in diesem Falle gezwungen sein, auch die über den städtischen Abfallgebührenhaushalt refinanzierte Abfall- und Umweltberatung einzustellen (jeweils geplanter Zuschussbedarf für 2007 und 2008: 70.000,-- €), da diese allein wegen der Größe und Struktur der Verbraucherberatungsstelle Hagen nicht aufrecht erhalten bleiben könnte.
Prognosen über mögliche
Folgekosten der Einsparmaßnahme:
Die Beratungsleistungen stiften in aller erster Linie Nutzen für die nachfragenden Hagener Bürgerinnen und Bürger. Eine Einstellung der Zuschussleistung und infolgedessen eine Schließung der Verbraucherberatungsstelle Hagen würde sich daher ganz überwiegend auf diesen Personenkreis auswirken.
Zu berücksichtigen ist auch, dass über die örtliche Medienarbeit der Beratungsstelle Hagen eine große Zahl Hagener Bürgerinnen und Bürger erreicht wird, die nicht bzw. nicht immer in der Lage sind, die Beratungsstelle persönlich aufsuchen zu können. Dieser Personenkreis wäre im Falle einer Schließung der Beratungsstelle ebenfalls unmittelbar betroffen.
Folgekosten auf Seiten der Stadt Hagen sind derzeit nicht konkret abschätzbar.
II. Kooperation mit Nachbarstädten:
Die Verbraucherberatung hatte bereits im Jahre 2004 die
Kooperationsmöglichkeiten geprüft und erkannt, dass Kooperationen mit
umliegenden Gemeinden nicht in Frage kommen. Hierüber wurde bereits im Jahr
2004 mit der o.g. Verwaltungsvorlage Stellung bezogen.
III. Wesentliche Vertragskonditionen:
Sollte der Verbraucherberatung Hagen weiterhin ein städtischer Zuschuss gewährt werden, wäre ein bereits eingangs erwähnter Folgevertrag mit der Verbraucherzentrale Düsseldorf für einen weiteren Zeitraum abzuschließen. Vorgeschlagen wird ein Abschluss über zunächst weitere zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption für ein drittes Jahr.
Die wesentlichen Inhalte eines solchen Vertrages werden im folgenden skizziert:
a) Allgemeine Verbraucherberatung:
- Zuschusszahlungen der Stadt unter dem Vorbehalt der Landesförderung.
- Verzicht auf eine centgenaue Abrechnung für die Personal- und Gemeinkosten auf der Grundlage einer fristgerecht vorzulegenden Betriebsabrechnung, sondern stattdessen Vorlage eines Testats, dass der als Festbetrag gewährte Pauschalzuschusses für Personal-, Gemein- und Sachkosten vertragsgemäß für die Zwecke der Allgemeinen Verbraucherberatung verausgabt worden ist.
- Die Verbraucher-Zentrale NRW ist tarifgebunden, so dass Veränderungen aufgrund tariflicher Neuregelungen ebenso wie Veränderungen tariflicher Leistungen z. B. durch Alterssprung oder Bewährungsaufstieg die realen Kosten grundsätzlich beeinflussen würden. Aus Konsolidierungsgründen werden die abzurechnenden Personal-, Gemein- und Sachkosten erneut - wie bereits für die Jahre 2005 und 2006 - mit einem für die zwei folgenden Jahre (zzgl. eines gegebenenfalls dritten Jahres) jeweils geplanten Festbetrag in der Höhe von 80.000,-- € “eingefroren”.
- 50-%-ige Anrechnung möglicher Spenden öffentlich-rechtlicher Institutionen an die Verbraucherberatung.
- Berechtigung des Rechnungsprüfungsamtes zur Vertragsprüfung auch hinsichtlich Personaleinsatz und räumlicher Unterbringung.
- Einräumung einer Verlängerungsoption des Vertrages für ein weiteres, drittes Jahr.
b) Abfall- und Umweltberatung:
- Zuschusszahlung der Stadt unter dem Vorbehalt der Landesförderung.
- Die Stadt zahlt 2/3 der Echtkosten auf der Grundlage des Ergebnisses der jahresbezogenen Betriebsabrechnung - maximal jedoch 70.000,--€ pro Jahr -, die zu einem verbindlich vereinbarten Termin vorzulegen ist. Wie bei den Ausführungen zur Allgemeinen Verbraucherberatung erwähnt, ist die Verbraucher-Zentrale NRW zwar tarifgebunden, die Begrenzung des Zuschusses auf einen Festbetrag führt aber nicht zu einer Dynamisierung der Auszahlungen. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen bei den Zuschusszahlungen sind bereits erläutert worden.
- Hinsichtlich der Regelungen für die Kalkulation der Vorschusszahlungen und den Rechten des Rechnungsprüfungsamtes sollen die Vereinbarungen wie für die Allgemeine Verbraucherberatung gelten.
- Einräumung einer Verlängerungsoption des Vertrages für ein weiteres, drittes Jahr.
IV. Finanzielle Auswirkung:
a) Allgemeine Verbraucherberatung:
Haushaltsjahr 2007/ Kalkulation:
Personal-, Sach- und Gemeinkosten
Insgesamt: =
80.000,-- €
b) Abfall- und Umweltberatung:
Haushaltsjahr 2007/ Kalkulation:
Personal-,
Gemein- und Sachkosten =70.000,--
€
(Die spätere centgenaue Abrechnung der Kosten zu b) auf der Grundlage der Betriebsabrechnung ist aus gebührenrechtlichen Gründen erforderlich, da dieser Zuschussbetrag in voller Höhe aus dem Abfallgebührenaufkommen refinanziert wird).
V. Finanzierung:
Bei einer angenommenen Vertragsverlängerung bis zum Jahr 2008 wären in den Jahren 2007 bis 2008 folgende Zahlungen zu leisten:
Jahr Allgemeine
Verbraucherberatung Abfall-
und. Umweltber.
(Refinanzierung über
Abfallgebühren)
2007 80.000,-- 70.000,--
2008 80.000,-- 70.000,--
2009 80.000,-- 70.000,--
Summe:
240.000,-- 210.000,--
Weitere Detailangaben der von der VZ vorgeschlagenen Finanzierungsplanung für die Jahre 2007 - 2011 mit im Zeitablauf die o.g. Festbeträgen erheblich hinausgehenden Kostenansätzen können der Anlage 2 zu dieser Vorlage entnommen werden.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und personellen
Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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X |
Bereits laufende Maßnahme |
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X |
des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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X |
Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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X |
Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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X |
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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Sachkosten |
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EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
*Anteil “allgem. VB” |
2008 |
2009 |
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1200.169.07005 |
70.000,- |
70.000,- |
70.000,- |
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Ausgaben: |
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1200.718.00008 |
150.000,- |
150.000,- |
150.000,- |
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Eigenanteil: |
80.000,-- |
80.000,-- |
80.000,-- |
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4. Finanzierung |
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X |
Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

04.05.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW einen Vertrag über die weitere
Gewährung einer finanziellen Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen
abzuschließen.
Der abzuschließende Vertrag
umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der
Abfall- und Umweltberatung.
Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen
denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage (Teil 3, Seiten 1 - 3) aufgeführt
sind.
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Umweltausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Hagen, die Förderung für 3 Jahre festzuschreiben.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |