Beschlussvorlage - 0235/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrplanänderungen der Hagener Straßenbahn AG zum 13.06.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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20.04.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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20.04.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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21.04.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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21.04.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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10.05.2004
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Erledigt
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Beirat ÖPNV / SPNV
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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02.06.2004
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Sachverhalt
Maßnahmen
der Hagener Straßenbahn zum Fahrplanwechsel am 13.06.2004 aus Sicht der
Nahverkehrsplanung der Stadt Hagen
(Ordnungsnummern
beziehen sich auf die beigefügte Anlage)
Gemäß Regionalisierungsgesetz des Landes NRW obliegt die Festlegung von Rahmenvorgaben für das ÖPNV-Angebot den jeweiligen Aufgabenträgern d.h. den Kreisen und kreisfreien Städten. Anhand dieser Vorgaben – dem Nahverkehrplan – ist das örtliche ÖPNV – Angebot zu entwickeln, d.h. Änderungen im Fahrplanangebot der jeweiligen Verkehrsunternehmen sind den Vorgaben des Nahverkehrsplans gegenüberzustellen und gegebenenfalls zu ergänzen. Im folgenden sollen die geplanten Vorhaben der Hagener Straßenbahn zum 13.06.2004 den Vorgaben der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Hagen aus dem Jahre 2002 gegenübergestellt werden.
1. Linienführung Innenstadt
Die Maßnahmen infolge der veränderten Linienführung der Busse durch die Hagener Innenstadt wurden bereits im Vorfeld der Baumaßnahmen mit dem Nahverkehrsplan abgestimmt, so dass zum Fahrplanwechsel am 13.06.2004 hier die Planungen mit den Vorgaben übereinstimmen.
2. Angebotsstraffung an Sonn- und
Feiertagen
Das Bemühen der Hagener Straßenbahn zur Reduzierung ihrer betrieblichen Aufwendungen stehen in Zusammenhang mit der Gesetzgebung der Europäischen Union, die sich zum Ziel gesetzt hat, öffentliche Aufgaben insbesondere den ÖPNV künftig durch eigenständige Unternehmen weitestgehend eigenwirtschaftlich, d.h. ohne Zuwendung öffentlicher Mittel durchführen zu lassen. ÖPNV-Leistungen, die der Daseinsvorsorge dienen, d.h. keine einhundertprozentige Kostendeckung erwarten lassen sind demnach im Rahmen einer Ausschreibung an den günstigsten Bewerber zu vergeben. Dies bedeutet für die Hagener Straßenbahn, ihre Kostenstruktur, den zu Verfügung stehenden Mitteln anzupassen – dies ist der Zinsgewinn aus dem Verkaufserlös des Hagener Energieversorgers an die Mark E zuzüglich der Fahrgeld- und sonstiger Einnahmen.
Aufgrund der Erfahrungen aus dem Fahrbetrieb beziehen sich die aktuellen Vorschläge zur Angebotsreduzierung mit dem Ziel der Kosteneinsparung ausschließlich auf das Angebot an Sonn- und Feiertagen. Die Vorgaben im Nahverkehrsplan für diesen Zeitbereich sind im wesentlichen aus dem werktäglichen Verkehr abgeleitet worden. Eine spezielle “Wochenend-Matrix” steht aufgrund des bislang nicht erhobenen Nachfrageverhaltens im Rahmen der Nahverkehrsplanung nicht zur Verfügung. Die Vorgaben für den Sonn- und Feiertagsverkehr orientieren sich an derselben Zentren- und Achsenstruktur wie der werktägliche Verkehr. Dies rechtfertigt sich in soweit, als auch die “Werktagsmatrix” zu einem Anteil von ca. 20-30% Freizeitverkehr beinhaltet als auch aus der Tatsache, dass die Fahrgäste, die auch in der Woche den ÖPNV benutzen, an Wochenenden ein komplett unterschiedliches Netz vorfinden würden, wodurch sich der Informationsnotwendigkeit für die Fahrgäste deutlich erhöhen würde.
2.1 Reduzierung des Fahrtenangebots der Linie 512
in der Zeit von 800 bis 1200 Uhr auf einen 60-Min-Takt.
Auf den Abschnitten Bathey – Boele und Eilpe – Breckerfeld entspricht der 60‘-Takt den Vorgaben des Nahverkehrsplans. Durch die Überlagerung der 512 mit der neuen Linie 542, ebenfalls im 60-Min-Takt ist auch der Abschnitt Boele – Innenstadt sowie durch Überlagerung der 512 mit der Linie 510 auf dem Abschnitt Innenstadt – Eilpe hinreichend bedient. Im Rahmen der Fahrplangestaltung ist jedoch auf eine annähernde Vertaktung der jeweiligen Linien miteinander zu achten, auch wenn im Falle Boele – Innenstadt teilweise unterschiedliche Linienwege befahren werden. Dort gilt die Vertaktung dann jeweils für den Startpunkt, entweder Boele Denkmalstraße oder Hagen Rathaus bzw. Hauptbahnhof.
2.2 Umstellung der Schnellbuslinie SB72 auf
Stadtlinienverkehr und Reduzie- rung der
Taktfrequenz auf eine Fahrt pro Stunde auf dem Abschnitt Kabel – Boele
– Innenstadt.
Auf dem Abschnitt Kabel – Boele entspricht der 60-Min-Takt den Vorgaben des NVP und wird zu dem noch vom Angebot der Linie 514 ergänzt. Zwischen Boele und Innenstadt findet die bereits erwähnte Überlagerung mit der Linie 512 statt. Auf dem Abschnitt Innenstadt – Haspe – Gevelsberg wird allein durch die Linie 542 ein den NVP-Vorgaben entsprechender 30-Min-Takt gefahren, so dass die Fahrten der Linie 513 dadurch kompensiert werden können.
2.3.1 Wegfall
des Angebots der Linie 515 auf dem Abschnitt Halden – Innenstadt.
Die entfallenden Erschließungsbereiche an der Sauerlandstraße und Waldfriedhof werden aufgrund ihrer Kleinräumigkeit von Zentren- und Achsenkonzept des NVP nicht erfasst. Die Anbindung des Waldfriedhofs kann noch über die Haltestellen Loxbaum, Polizeipräsidium und Weidekampstraße mit einem Fußweg von ca. 500m erfolgen.
2.3.2
Einstellung der Linie 520 auf dem Abschnitt Innenstadt – Haspe –
Spielbrink
Auf dem Abschnitt Innenstadt – Haspe besteht ein hinreichendes Angebot durch die Linien 510 (60-Min-takt) und 542 (30-Min-Takt). Der Abschnitt Spielbrink – Haspe wird durch die Linie 525 im 60-Min-Takt bedient. Hier sollte die erste jedoch bereits um 748 Uhr bzw. bei etwaigen Fahrplanverschiebungen um ca. 800 Uhr in Richtung Haspe/Innenstadt beginnen.
2.4
Einstellung des Angebots der Linie 516
Auf den Linienabschnitten der Linie 516 wird überall ein 60-Min-Takt durch andere Linien gewährleistet. Auf dem Abschnitt Brockhausen – Vorhalle sollte durch die hier zukünftig als Stichfahrt verkehrende Linie 521 eine zusätzliche Fahrt vor 830 angeboten werden. Die Anbindung des Eilperfelds durch die verbleibende Linie 519 im 60-Min-Takt ist gemäß NVP dann wieder ausreichend.
2.5 Die Rücknahme des Linienverlaufs der 527 von
der Fuhrparkstraße zur Hoheleye
Dies ist aus Sicht des NVP ebenfalls vertretbar.
2.6 und
2.7 Reduzierung der Linienangebote der 530 und 531 auf die Abschnitte
Reh/Henkhausen,
Hohenlimburg Mitte bzw. Bahnhof und Hohenlimburg Bahnhof – Wesselbach
Hierdurch entfällt die unmittelbare Bedienung des Wohngebietes Oege sowie des Bereichs Burgweg/Waldsaum in Hohenlimburg-Elsey. Das Angebot im Bereich Reh und am Freibad Henkhausen reduziert sich auf einen 120-Min-Takt. Somit entstehen in Hohenlimburg Bereiche, die nicht mehr NVP-gemäß bedient werden. Dies sind der Randbereich von Reh (Schälker Landstraße) der östliche Bereich von Henkhausen zwischen der Straße “Im Ölm” und der Stadtgrenze nördlich der Autobahn. Weiterhin sind dies der nördliche Bereich von Oege und die Siedlungsbereiche im Wesselbach.
Aufgrund der dort durch die Hagener Straßenbahn AG festgestellten geringen Nachfrage (einige Linienfahrten der 530 und 531 sind sonntags in diesen Gebieten leer unterwegs) bietet sich neben der völligen Einstellung des Linienbetriebs die Einrichtung eines Sammeltaxenverkehrs an. Hiermit wäre gewährleistet, dass nicht einzelne Bereiche in Hagen vollkommen von der ÖPNV-Bedienung ausgeklammert werden und betriebliche Kosten nur dann anfallen, wenn auch eine Nachfrage entsteht. Von Seiten des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr stehen 2 Bedienungsformen zur Auswahl: Zum einen das Anrufsammeltaxi (AST), das für die Erschließung größerer Bereiche fahrplangebunden aber nicht linienweggebunden fährt und zum anderen der Taxibus, der sowohl fahrplan- als auch linieweggebunden ist. Beide Bedienungsformen verkehren jedoch erst, wenn der Kunde sich zuvor telefonisch bei einer Zentrale gemeldet hat.
2.8 und
2.9 Einstellung der Direktverbindungen Vorhalle – Boele der Linie
536 und
Eilpe – Hohenlimburg der SB71.
Auch zur Aufrechterhaltung dieser dem Fahrgast gewohnten Werktagsverbindungen eignet sich der Einsatz eines Taxibusses oder die etwas komfortablere AST-Bedienung; beispielsweise von Boele Denkmalstraße unmittelbar zum Wasserschloss Werdringen oder von Hohenlimburg zum Freilichtmuseum. Auf diese Weise ließen sich auch Verbindungen realisieren, die speziell auf den Freizeitverkehr ausgerichtet sind. Bei entsprechender gleichbleibender Nachfrage besteht selbstverständlich die Möglichkeit, diese bedarfsorientierten Verkehre dann wieder zurück in Linienverkehre – eventuell auch mit Kleinbussen – umzuwandeln. Die Einrichtung eines Sammeltaxenverkehrs zum Fahrplanwechsel noch im Sommer 2004 wird möglicherweise nicht mehr einhaltbar sein, wenngleich sich dieser Zeitpunkt für eine Inbetriebnahme besser eignen würde als zum Winter. Von daher sollte der Versuch für die Erstellung eines Konzepts so rasch wie möglich erfolgen.
3.1
Streckenänderung der Linie 531 an Werk- und Samstagen
Die Linienführung der 531 über die Möllerstraße und zum Einkaufszentrum im Bereich “Auf dem Lölfert” ist aus Sicht der Nahverkehrsplanung sinnvoll und wird begrüßt.
Anlage:
Hagener Straßenbahn AG, Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 13.06.2004

10.05.2004 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die Maßnahmen der Hagener Straßenbahn zum
Fahrplanwechsel am 13.06.2004 werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Hagener
Straßenbahn AG Gespräche über ein Konzept zur Einführung eines Anrufsammeltaxi-
bzw. Taxibus-Angebots zu führen.
3.
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beauftragt die
Verwaltung, Gespräche mit der Hagener Straßenbahn aufzunehmen, um die geplante
Ausdünnung der Linien 512 und 516 zu überdenken.