Beschlussvorlage - 0191/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Fällung einer Linde an der Hagener Straße 8 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Neben dem Wohnhaus Hagener Str. 8 steht im Grenzbereich der Hauszuwegung auf städtischer Fläche (Flur 21, Flurstück 281) eine Linde (“tilia”). Der Baum weist einen Umfang von 175 cm (in 1 m Stammhöhe gemessen) auf und hat eine geschätzte Höhe von ca. 14 m. Bedingt durch das Dickenwachstum hat diese Linde bereits einen Teil der Grenzmauer zur angrenzenden städtischen Liegenschaft zerstört. Auch musste die Baumkrone in der Vergangenheit mehrfach hausseits eingekürzt werden, um Beschädigungen der Hausfassade zu vermeiden.

 

Durch das Wurzelwachstum der Linde kommt es zunehmend zu Aufbrüchen des Pflasterbelages im Bereich des privaten Hauszuweges bzw. der Garagenzufahrt. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten besteht hier keine Möglichkeit, diese Schäden ohne einen massiven Eingriff in das Wurzelsystem der Linde zu beheben. Durch einen solchen Eingriff in Form von teilweiser Wurzelentfernung wird die Standsicherheit des Baumes nachhaltig negativ beeinflusst. Andere technische Lösungen sind durch die örtlichen Gegebenheiten nicht möglich bzw. stehen in keiner Relation zum Erhaltungswert der Linde. Da die Wurzelaufbrüche zu erheblichen Stolperstellen führen, ist in diesem Falle die Beseitigung des Baumes zur Wiederherstellung einer verkehrsgerechten Pflasterfläche erforderlich.

 

Auf Grund des geschilderten Sachverhaltes schlägt die Verwaltung vor, die städtische Linde neben dem Wohnhaus Hagener Straße 8 zu entfernen. Eine Ersatz- bzw. Ausgleichspflanzung für diesen Baum kann an anderer, geeigneter Stelle innerhalb des Bereiches der BV Nord im kommenden Herbst erfolgen.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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20.04.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen