Beschlussvorlage - 0191/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung einer Linde an der Hagener Straße im Zuständigkeitsbereich der BV Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Beteiligt:
- 24 Forstamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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20.04.2004
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Sachverhalt
Neben dem Wohnhaus Hagener
Str. 8 steht im Grenzbereich der Hauszuwegung auf städtischer Fläche (Flur 21,
Flurstück 281) eine Linde (tilia). Der Baum weist einen Umfang von 175 cm (in
1 m Stammhöhe gemessen) auf und hat eine geschätzte Höhe von ca. 14 m. Bedingt
durch das Dickenwachstum hat diese Linde bereits einen Teil der Grenzmauer zur
angrenzenden städtischen Liegenschaft zerstört. Auch musste die Baumkrone in
der Vergangenheit mehrfach hausseits eingekürzt werden, um Beschädigungen der
Hausfassade zu vermeiden.
Durch das Wurzelwachstum der
Linde kommt es zunehmend zu Aufbrüchen des Pflasterbelages im Bereich des
privaten Hauszuweges bzw. der Garagenzufahrt. Bedingt durch die örtlichen
Gegebenheiten besteht hier keine Möglichkeit, diese Schäden ohne einen massiven
Eingriff in das Wurzelsystem der Linde zu beheben. Durch einen solchen Eingriff
in Form von teilweiser Wurzelentfernung wird die Standsicherheit des Baumes
nachhaltig negativ beeinflusst. Andere technische Lösungen sind durch die
örtlichen Gegebenheiten nicht möglich bzw. stehen in keiner Relation zum
Erhaltungswert der Linde. Da die Wurzelaufbrüche zu erheblichen Stolperstellen
führen, ist in diesem Falle die Beseitigung des Baumes zur Wiederherstellung
einer verkehrsgerechten Pflasterfläche erforderlich.
Auf Grund des geschilderten
Sachverhaltes schlägt die Verwaltung vor, die städtische Linde neben dem
Wohnhaus Hagener Straße 8 zu entfernen. Eine Ersatz- bzw. Ausgleichspflanzung
für diesen Baum kann an anderer, geeigneter Stelle innerhalb des Bereiches der
BV Nord im kommenden Herbst erfolgen.
