Beschlussvorlage - 0452/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht des Fachgremiums wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung der Skulptur “Sitzender Knabe” an dem ehemaligen Standort der Skulptur “Mädchen mit Zöpfen” im Volkspark vorzubereiten.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Aufstellung der Skulptur “Vegetative Form” an dem vorgesehenen Skulpturenstandort in der Bahnhofstraße mittig zwischen der Grabenstraße und der Hindenburgstraße vorzubereiten.

Für die Skulptur “Aufstrebend” sind Mittel von 84,00 € / Jahr für Stromkosten auf der HHSt 6700.625.0010.6 (Leistungen an Stadtbeleuchtung Hagen GmbH – Stromkosten - ) bereitzustellen, die Wartungskosten von 87,00 € sind auf der HHSt 6700.625.0000.x (Leistung an Stadtbeleuchtung Hagen GmbH) bereitzustellen.

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Sachverhalt

Aktionen mit HAGENRING

 

Von der geplanten Aktion mit dem Bund bildender Künstler HAGENRING, den freien Sockel der Skulptur “Mädchen mit Zöpfen” im Volkspark mit einer neuen Skulptur zu besetzen, soll Abstand genommen werden. 

Das Fachgremium Skulpturenallee verzichtet auf die Aufstellung der Skulptur “Sitzender Knabe” in der Bahnhofstraße und schlägt stattdessen vor, diese Skulptur im Volkspark an dem ehemaligen Standort des “Mädchen mit Zöpfen” oder in der Nähe der Brunnenanlage aufzustellen. 

Der ebenfalls mit HAGENRING geplante Sandsteinworkshop soll nach den Sommerferien, voraussichtlich vom 02. - 03.09.2006 durchgeführt werden.

 

Auswahl von Skulpturen aus dem Bestand der Stadt Hagen

 

Selbstbildnis” von Michael Schoenholtz (1980)

“Vegetative Form” von Bernhard Heiliger (1958)

 

Die Skulptur “Selbstbildnis” ist aufgrund ihrer Beschaffenheit für eine Aufstellung im Straßenraum der Bahnhofstraße nicht geeignet. An dem dafür vorgesehenen Standort soll stattdessen die Aufstellung der Skulptur “Vegetative Form” von Bernhard Heiliger erfolgen.

 

“Aufstrebend” von Waldemar Wien (1968)

 

Die Vorbereitungen und Planungen für die Aufstellung der Skulptur “Aufstrebend” sind abgeschlossen, die Aufstellung kann erfolgen.


Das Projekt

 
 


Das Ziel des Projektes Skulpturenallee ist es, in der Bahnhofstraße an geeigneten Standorten etwa 10 Skulpturen bedeutender Künstler zu errichten und damit die ehemalige Boulevard- und Villenstraße durch ein künstlerisches Leitsystem aufzuwerten und hier eine herausragende Attraktion zu schaffen.

 

Bezüglich der grundsätzlichen Konzeption, der Zuständigkeiten und des Procederes zur Umsetzung der Projektidee wird auf die Vorlagen Drucksachen-Nr. 600087/01 vom 11.07.2001 (“Skulpturenallee Bahnhofstraße”), Drucksachen-Nr. 100010/02 vom 23.01.2002 (“Skulpturenallee Bahnhofstraße – Zuständigkeiten für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Projektes”) und Drucksachen-Nr. 600055/03 vom 15.04.2004 (“Skulpturenallee – Bericht über den Sachstand und weitere Arbeiten”) verwiesen.  

 

Seit seiner Gründung im Jahre 2002 hat das Fachgremium Skulpturenallee mit Unterstützung des Hagener Stadtmarketingvereins bereits verschiedenste Aktionen durchgeführt.

Erinnert sei an die Werbetürme, die von Februar bis Mai 2004 an den geplanten Standorten der Skulpturen plakativ auf das Projekt hinwiesen.

Im Mai 2004 wurden die Pflanzbeete im Bereich zwischen der Stresemannstraße und Grabenstraße im Rahmen einer Public-Privat-Partnership-Aktion neu bepflanzt.

Anfang Juli 2004 haben Oberstufenschüler des Fichte-Gymnasiums die Standorte der Skulpturen im Rahmen einer Performance als “Lebendige Plastiken” bespielt.

Im Frühsommer 2005 wurde ein Schülerwettbewerb mit Oberstufenschülern der Ricarda-Huch-Schule und der Gesamtschule Haspe durchgeführt. Im Rahmen dieses Wettbewerbes, der im Namen des Fachgremiums organisiert und betreut wurde vom Architekturbüro Sramek (BDA), hatten die Schüler die Aufgabe, für drei ausgewählte Standorte in der Bahnhofstraße Kunstwerke in Form von Modellen zu entwickeln. Nach 6 Wochen kreativer Arbeit wurden diese vom Fachgremium Skulpturenallee bewertet und anschließend in einer Ausstellung in den Räumen der SIHK Hagen der Öffentlichkeit präsentiert. 

In der Zeit von Mitte Dezember 2005 bis Ende Januar 2006 wurden einige dieser Modelle in einer Vitrine der markE in der Mittelstraße, die diese freundlicherweise unentgeltlich zur Verfügung stellte, nochmals ausgestellt.

 

Die Reaktionen sowohl der Presse als auch der Bürger auf diese öffentlichen Präsentationen und Aktionen waren durchweg positiv. 

 

 

Aktionen mit HAGENRING

 

Das Fachgremium Skulpturenallee hat in 2005 gemeinsam mit dem Bund bildender Künstler HAGENRING die Planung von zwei Aktionen aufgenommen.

 

 

 

 

Ehemaliger Standort “Mädchen mit Zöpfen” / “Sitzender Knabe”

 

Zum Einen war geplant, den freien Sockel der Skulptur “Mädchen mit Zöpfen” im Volkspark mit einer neuen Skulptur zu besetzen. Eine Künstlerin von HAGENRING sollte beauftragt werden, für diesen Standort gemeinsam mit Hagener Schülern eine Betonskulptur zu errichten, die auf den angrenzenden Spielplatz Bezug nehmen und in “märchenhafter Form” auf diesen hinweisen sollte.

Die BV Mitte hat in ihrer Sitzung am 08.02.2005 dieser Projektplanung zugestimmt.

In seiner Sitzung am 07.12.2005 und 29.03.2006 hat das Fachgremium Skulpturenallee diese Thematik im Zusammenhang mit der von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vorgeschlagenen Aufstellung der Skulptur “Sitzender Knabe” von Heinrich Holthaus in der Bahnhofstraße erneut diskutiert. Das Fachgremium Skulpturenallee verzichtet auf das Angebot, die Skulptur “Sitzender Knabe” in der Bahnhofstraße aufzustellen und schlägt stattdessen vor, die knapp lebensgroße Skulptur “Sitzender Knabe” in den Volkspark an dem ehemaligen Standort des “Mädchen mit Zöpfen” oder in der Nähe der Brunnenanlage aufzustellen. 

 

 

Sandsteinworkshop

 

Bei der zweiten mit HAGENRING geplanten Aktion handelt es sich um einen Sandsteinworkshop, bei dem Hagener Bürger (möglichst Bewohner der Bahnhofstraße) unter der Anleitung von zwei Künstlern der Gemeinschaft HAGENRING in der Bahnhofstraße in einem 2-tägigen Workshop Charakterköpfe aus Sandstein herstellen werden. Die Bürger werden mit Hilfe von fachkundigen Tipps und Hinweisen der Künstler eigenständig ausdrucksvolle Kunstwerke in Form eines Kopfes erschaffen. 

Auch diese Projektplanung hat die BV Mitte in ihrer Sitzung am 08.02.2005 beschlossen.

Nach Rücksprache mit den Künstlern soll der Sandsteinworkshop nach den Sommerferien, voraussichtlich vom 02. - 03.09.2006 durchgeführt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die beiden mit HAGENRING geplanten Aktionen belaufen sich nach Aussage der Künstler einschließlich Honorar und Material auf jeweils ca. 1.000,- €. Die BV Mitte hat in ihrer Sitzung am 08.02.2005 beschlossen, für die Umsetzung der beiden Aktionen einen Betrag von bis zu höchstens 1.500,- € zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag sollte insbesondere für die Realisierung der Betonskulptur im Bereich des Kinderspielplatzes im Volkspark verwendet werden. Der Restbetrag von ca. 500,- € wäre durch vom Fachgremium Skulpturenallee zu akquirierende Sponsorengelder zu finanzieren.

Die von der BV Mitte zugesagten Mittel können nun vorbehaltlich eines entsprechenden politischen Beschlusses für die Besetzung des freien Sockels im Volkspark mit dem “Sitzenden” Knaben und die Durchführung des Sandsteinworkshops eingesetzt werden.

 

 

 

Auswahl von Skulpturen aus dem Bestand der Stadt Hagen

 

Selbstbildnis” von Michael Schoenholtz (1980)

“Vegetative Form” von Bernhard Heiliger (1958)

 

Die Marmorstatur “Selbstbildnis” stellt eine abstrahierend zerlegte menschliche Gestalt dar, sie vertritt eine 70er Jahre Ästhetik.

Das Kunstwerk stand ehemals im öffentlichen Raum und befindet sich derzeit auf der Skulpturenterrasse des Karl-Ernst-Osthaus-Museums. Sie ist aufgrund der anstehenden Umbauarbeiten kurzfristig zu verlagern.

 

Das Fachgremium Skulpturenallee hatte vorgesehen, die Skulptur zukünftig mittig in dem Abschnitt zwischen der Graben- und Hindenburgstraße auf dem Gehweg zwischen den Pflanzbeeten aufzustellen. Die BV Mitte hat mit Beschluss vom 30.11.2004 der Aufstellung der Skulptur in der Bahnhofstraße zugestimmt. 

   Nach intensiver Beratung durch Frau Dr. Schulte, Karl-Ernst-Osthaus-Museum, kommt das Fachgremium inzwischen einvernehmlich zu der Erkenntnis, dass diese aufgrund ihrer  Beschaffenheit für eine Aufstellung im Straßenraum der Bahnhofstraße nicht geeignet ist. Sollte diese durch Vandalismus zerstört werden, ist sie nicht reparabel. Nach eingehender Diskussion eines alternativen Vorschlages von Frau Dr. Schulte entscheidet das Fachgremium, an dem geplanten Standort stattdessen die Aufstellung der Skulptur “Vegetative Form” von Bernhard Heiliger vorzusehen. Es handelt sich dabei um eine etwa 2 Meter große Bronzeskulptur aus dem Jahre 1958, die derzeit im Karl-Ernst-Osthaus-Museum eingelagert ist (s. Anlage 1) .

 

Das Fachgremium schlägt vor, für die Skulptur “Selbstbildnis” von Michael Schoenholtz einen neuen, gesicherten Standort zu suchen.

Das Fachgremium Skulpturenallee schlägt weiterhin vor, an dem vorgesehenen Standort (s. Anlage 2) die Skulptur “Vegetative Form” von Bernhard Heiliger aufzustellen.

 

“Aufstrebend” von Waldemar Wien (1968)

 

Die etwa 7 m hohe und fast eine Tonne schwere Plastik soll nach Aussage des Künstlers den aufstrebenden Handel in Hagen symbolisieren.

Die Bronzestatue befand sich bis 2004 auf dem Theaterplatz und ist derzeit eingelagert auf dem ehemaligen Elbers-Gelände.

 

Der neue Standort der Skulptur befindet sich im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Graf-von-Galen-Ring. Die BV Mitte hat mit Beschluss vom 30.11.2004 der Aufstellung der Skulptur an diesem Standort zugestimmt. 

 

Der Hohenlimburger Architekt Miele, Architekturbüro Miele und Rabe, hat sich der Aufstellung der Skulptur “Aufstrebend” angenommen.

Die technischen Vorbereitungen und Planungen dafür sind inzwischen abgeschlossen.

Der Lehrbauhof hat den Sockel und das Fundament hergestellt. Den Beton dafür hat der Steinbruch in Hohenlimburg, HKW, Dr. Lange gespendet, die Firma Volbracht und Wortmann hat die Bewehrung und die Schalung zur Verfügung gestellt. Den Transport der Skulptur an den geplanten Standort und die Aufstellung wird die Firma Bamberger übernehmen.

Es ist vorgesehen, die Skulptur mit Bodeneinbaustrahlern zu beleuchten.

Die Rhein-Ruhr Stadtlicht GmbH stellt im Rahmen der in Aussicht gestellten Sponsormitteln die Beleuchtung der Skulptur zur Verfügung.

 

Entsprechend der Planung der Rhein-Ruhr Stadtlicht GmbH sind 3 Strahler mit einer Leistungsaufnahme von je 35 Watt vorgesehen. Der Stromanschluss erfolgt über das Netz der öffentlichen Straßenbeleuchtung, so dass das Kunstwerk zeitgleich mit der Straßenbeleuchtung geschaltet wird. Die Folgekosten bestehen aus:

 

a) Stromkosten :        3 x 35 Watt (Strahleraufnahmeleistung)

+ 3 x 10 Watt (Vorschaltgerät)

insgesamt 135 Watt x 4.100 Brennstunden = rd. 554 KW

554 KW x 0,15 € (Preis pro KW-Stunde)

= 83,10 € pro Jahr

 

b) Wartungs-

     kosten                    3 x 24,80 € (Wartungspauschale) = 74,40 € + MwSt.

 

Die Folgekosten betragen insgesamt rd. 171 € pro Jahr.

 

Die Einweihung der Skulptur wird im Anschluss an die Sommerferien, voraussichtlich am 22.08.2006 erfolgen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Aufstellung der Skulptur “Aufstrebend” wird aus den Sponsormitteln der Beteiligten finanziert. Die Folgekosten für die Beleuchtung betragen insgesamt rd. 171 € pro Jahr.

Die Kosten für die Aufstellung der Skulptur “Vegetative Form” werden nach dem Beschluss zur Aufstellung in der Bahnhofstraße umgehend ermittelt werden. Derzeit gibt es diesbezüglich noch keine Finanzierungszusagen oder Sponsorenmittel

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

x

 Sachkosten

171

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

171

171

171

171

171

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

171

171

171

171

171

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

x

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.05.2006 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

Reduzieren

13.06.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Der Bericht des Fachgremiums wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung der Skulptur “Sitzender Knabe” im Volkspark vorzubereiten.

3.      Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Aufstellung der Skulptur “Vegetative Form” an dem vorgesehenen Skulpturenstandort in der Bahnhofstraße mittig zwischen der Grabenstraße und der Hindenburgstraße vorzubereiten.

4.      Für die Skulptur “Aufstrebend” sind Mittel von 84,00 € / Jahr für Stromkosten auf der HHSt 6700.625.0010.6 (Leistungen an Stadtbeleuchtung Hagen GmbH – Stromkosten - ) bereitzustellen, die Wartungskosten von 87,00 € sind auf der HHSt 6700.625.0000.x (Leistung an Stadtbeleuchtung Hagen GmbH) bereitzustellen.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, den nächsten Bericht in der ersten Sitzung des Jahres 2007 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0