Beschlussvorlage - 0427/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 13/02 (554)-Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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13.06.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.06.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der
Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 13/02 (554) –Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt-.
Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungsperre
ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu
einem weiteren Jahr nochmals verlängern. (§ 17 Abs. 2 BauGB)
Sachverhalt
Der Rat der Stadt hat am 15.7.04 die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 13/02 (554)
–Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt- beschlossen. Eine
Verlängerung der Geltungsdauer ist erforderlich.
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 15.7.04 die Satzung über die Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 13/02 (554)-
Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt- beschlossen.
Dieser Beschluß wurde am 21.8.04 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 4 der Satzung tritt die
Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs. 1
BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Begründung zum Bebauungsplanverfahren:
Das o.g. Bebauungsplanverfahren, das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/98
–Plessen-straße und das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00
–Wehringhauser Straße/VARTA- dienen der Realisierung der
Bahnhofshinterfahrung.
Die Bearbeitung der o.g. drei Verfahren dauert z.Z. noch an, wobei am
Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 –Wehringhauser Straße/VARTA- vorrangig
gearbeitet wird (z.Z. Festlegung der Trasse)
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 13/02 (554)
–Bahnhofshinterfahrung Mittlerer
Abschnitt- ist somit um ein Jahr zu verlängern.
